2001-45

Im Bereich Berufsbildung hat der Kanton in den letzten vier Jahren einiges unternommen, um diese Ausbildung einerseits bekannt zu machen und anderseits auch, um allen Jugendlichen auf der Sek.-stufe 2 eine Ausbildung zu ermöglichen. Mit Geldern aus dem Lehrstellenbeschluss 1 des Bundes ist unter anderem eine Imagekampagne zugunsten der Berufsbildung durchgeführt worden; sind Betriebe befragt worden, weshalb sie keine Lehrlinge ausbilden und ist im Auftrag des Kantons bei der Wirtschaftskammer Baselland ein Lehrstellenförderer angestellt worden, dessen Hauptaufgabe es ist, neue Betriebe für die Lehrlingsausbildung zu gewinnen. Im Weiteren hat der Landrat dem Impulsprogramm für die Jahre 98/01 zugestimmt. Dabei kommt das Impulsprogramm Chance vor allem schwächeren Jugendlichen zugute und soll helfen, dass möglichst alle Jugendlichen eine Ausbildung auf der Sek.-stufe 2 absolvieren können, denn wer heute keinen Lehrabschluss vorweisen kann, hat Mühe, sich im Arbeitsmarkt zu integrieren mit den entsprechenden Folgekosten für die Gesellschaft. Mit Mitteln aus dem Impulsprogramm Chance ist unter anderem die Jugendberatungsstelle "wie weiter?" in Birsfelden geschaffen worden. Schliesslich hat der Regierungsrat entschieden, die von der Wirtschaftskammer durchgeführte Berufsschau in Pratteln für die Jahre 2001 und 2003 mit Geldern aus dem Wirtschaftsförderungsfond mit je rund Fr. 600 000.-- zu unterstützen. All diese Anstrengungen haben in unserem Kanton einiges bewirkt!


Im Augenblick stehen im Bereich Berufsbildung zwei Fragestellungen im Zentrum. Einerseits sollen leistungsstarke Jugendliche für die Berufsbildung und damit für die Berufslehre gewonnen werden und anderseits müssen noch mehr Anstrengungen unternommen werden, damit auch schwache Jugendliche eine Ausbildung auf der Sek.-stufe 2 absolvieren können. Diese beiden Fragestellungen müssen unterschiedlich angegangen werden.




1. Leistungsstarke Jugendliche


Leistungsstarke Jugendliche entscheiden sich im Alter von 15/16 Jahren, ob sie eine Berufslehre oder ein Gymnasium absolvieren wollen. Wenn sie sich für die Berufs-lehre entscheiden, werden ihnen im Prinzip alle universitären Laufbahnen - auch wenn sie mit einer Berufsmatura abschliessen - verschlossen. Wir meinen, dass die beiden Ausbildungsgänge durchlässiger gemacht werden müssten und sind überzeugt, dass sich mehr Jugendliche - vor allem wenn sie schulmüde sind - für die Berufslehre entscheiden würden, wenn anschliessend zumindest die Möglichkeit bestehen würde, unter gewissen Bedingungen ein Studium an der Universität absolvieren zu können. Diese Problematik ist auch auf eidgenössischer Ebene erkannt worden. So haben die Bundesräte Dreifuss und Couchepin den Auftrag erteilt, die Durchlässigkeit zwischen Fachhochschule und Universität zu überprüfen. Die Universität Bern ist bereits einen Schritt weiter gegangen und erlaubt Berufsmaturanden und Berufsmaturandinnen den Zugang zur Universität, wobei eine Zusatzprüfung in fünf Fächer abgelegt werden muss. Dabei wird ein Fach durch die gewünschte Fakultät bestimmt.




2. Schwache Jugendliche


Es ist hinlänglich bekannt, dass schwache Jugendliche immer mehr Mühe haben, eine Lehrstelle zu finden. Diese Tendenz ist gefährlich, denn Jugendliche, die keinen Lehrabschluss vorweisen, haben später auch Mühe, eine Arbeitsstelle zu finden. Früher konnten noch niederschwellige Stellen im Bereich Magazin, Lager und Hilfsarbeiten gefunden werden, diese Arbeiten fallen heutzutage immer mehr weg. Es ist deshalb wichtig, dass alle Jugendlichen eine Berufslehre absolvieren können. Für schwächere Jugendliche müssen dazu spezielle Ausbildungsgänge geschaffen werden, sie müssen während der Lehre gecoacht werden, und es ist sogar zu überlegen, ob Betriebe, die schwächere Lehrlinge aufnehmen und ausbilden, unter Umständen für gewisse Zusatzleistungen entschädigt werden. Mit dem Impulsprogramm Chance, das Ende 2001 ausläuft, sind Anstrengungen in diese Richtung gemacht worden. Wir sind überzeugt, dass in dieser Richtung weitergearbeitet werden muss.




Wir bitten daher den Regierungsrat zu prüfen:


1) Inwiefern und unter welchen Bedingungen Berufsmaturanden und Berufsmaturandinnen unter Ablegung einer entsprechenden Aufnahmeprüfung der Zugang zur Universität Basel ermöglicht werden kann, und


2) Wie er die Finanzierung derjenigen Teilprojekte des Impulsprogramm Chance für weitere vier Jahre sicher stellen kann, die einen klaren, messbaren Nutzen für schwächere Jugendliche und ArbeitnehmerInnen gebracht haben.



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