Vorlage an den Landrat

2.2 Sekundäre Prävention und Früherfassung





Cannabis-Faltblatt
Informationsblatt für Eltern und Lehrpersonal sowie Gesprächsangebot des Präventionsbeauftragten Udo Kinzel. Eine erste Auflage (1999) von 15 700 Exemplaren war innert wenigen Wochen vergriffen. Die unverän-derte Neuauflage (10 000) ist wieder erhältlich (Bestellung: 925 62 18, oder per e-mail an [email protected] ).

Cannabis ist keine harmlose Droge, sondern ein ernst zu nehmendes Betäubungsmittel, dessen Konsum vor allem für Jugendliche problematisch sein kann. In gerauchter Form ist es zudem weit stärker krebserregend als Zigaretten mit reinem Tabak. Cannabis beeinträchtigt die Reaktionsfähigkeit, insbesondere bei gleichzeitigem Alkoholkonsum. Auffallend ist auch die starke Assoziation mit Psychosen im Jugendalter. Eltern, Lehrkräfte und betroffene Schülerinnen und Schüler können sich bei Bedarf beim Suchtbeauftragten der Gesundheitsförderung, Udo Kinzel, beraten lassen.


Christina Vogel
Die bekannte Publizistin hält in verschiedenen Schulen des Kantons regelmässig Vorträge über Sucht, Drogen, Aids, Sexualität und Pubertät. Hilfesuchenden bietet sie weiterführende indivi-duelle Gespräche und Beratung an. Dadurch leistet sie aktive Früherkennung und Früherfassung von suchtgefährdeten Jugendlichen ab dem 7. Schuljahr. Neben den Jugendlichen können sich auch Eltern sowie Lehrerinnen und Lehrer von Christina Vogel beraten lassen.
Für das am 1.1.1996 lancierte Projekt wurde das Kostendach angehoben. Verwaltungsseitig wird die Arbeit durch den Beauftragten für Suchtprävention, Udo Kinzel, betreut.


Präventionsarbeit der Drogenberatung
Zum Leistungsauftrag der DBL gehört auch Präventionsarbeit. Sie bietet keine fertigen Projekte an, sondern erarbeitet gemeinsam mit den Auftraggebern individuelle, auf die jeweiligen Gegebenheiten angepasste Handlungsideen.


Jugendanwaltschaft
Vorwiegend der Früherfassung und der sekundären Prävention zuzuordnen sind die Zielsetzungen der Jugendanwaltschaft bezüglich der Sucht- und Drogenarbeit. Kinder und Jugendliche, die im Bereich der Betäubungsmittel oder bei Straftaten im Zusammenhang mit Alkoholmissbrauch angezeigt worden sind, werden zu einer Einvernahme resp. zu einem Präventionsgespräch eingeladen. Zudem nimmt der Sozialbereich der Jugendanwaltschaft Kontakt mit den Eltern der betroffenen Minderjährigen auf. Ziel der Bestrebungen der Jugendanwaltschaft ist es einerseits, den Jugendlichen die Gefahren von Drogenmissbrauch bewusst zu machen und andererseits möglichst frühzeitig Kinder und Jugendliche mit offensichtlicher Suchtgefährdung an die für sie geeignete Fachstelle (insbesondere die Drogenberatung Baselland) weiterzuleiten, um wenn nötig eine Behandlung einzuleiten.
Unabhängig von der öffentlichen Diskussion um die Legalisierung von Cannabisprodukten steht der junge Mensch und die für ihn mit dem Konsum von legalen oder illegalen Suchtmitteln verbundenen Gefahren im Mittelpunkt der Intervention der Jugendanwaltschaft. Damit verbunden bleibt auch die Erwartung, dass bei der Revision des Betäumittelgesetzes der Jugendschutz im Gesetz ausreichend verankert wird.


Take-off www.blueworld.ch
Sekundär-Präventions- und Forschungsprojekt, welches vom BAG lanciert und teilfinanziert wird. Zielgruppe sind 14 - 19-jährige Jugendliche. Take-off soll drogenkonsumierenden, gewalttätigen oder kriminell gewordenen Jugendlichen helfen, auf ambulantem Weg wieder Fuss zu fassen. Mit gezielten Angeboten wird individuell auf die Bedürfnisse und Nöte der Jugendlichen eingegangen. Die Jugendlichen werden von der Jugendanwaltschaft, dem Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst, von Beratungsstellen oder Schulbehörden dem Projekt zugewiesen. Das Projekt wird von einer nationalen Forschungsgruppe sowie von einer interdisziplinären und interdepartementalen kantonalen Gruppe (VSD, JuPoMi, EKD) begleitet.


Bericht zur Gewalt an den Schulen
Diese Broschüre (erschienen im Oktober 2000) wurde von Frau Dr. Sabine Hofer, Gesundheitsförderung, im Auftrag von René Glauser, Beauftragtem für Jugend- und Gesellschaftsfragen der Erziehungs- und Kulturdirektion verfasst. Grundlage ist eine Studie zu Gewaltvorkommnissen an Baselbieter Schulen. Die Broschüre zeigt Möglichkeiten zur Gestaltung von Gewaltintervention und -prävention an den Schulen auf. Der Leser erfährt zudem, welche Unterstützungsangebote zur Verfügung stehen und wo weitere Angebote zu finden sind.


Aktion Kiebitz, Anhaltungen
Gemäss Aussagen der Polizei Basel-Landschaft wird die "Aktion Kiebitz" in engeren Sinn nicht mehr weitergeführt. Die Massnahme beinhaltete die gezielte Anhaltung von auffälligen Drogenkonsumenten im öffentlichen Raum und ihre Überweisung an einen therapeutischen Dienst. Sie war im Zusammenhang mit der Schliessung der offenen Drogenszenen notwendig geworden.
Trotzdem wird weiterhin eine grosse Anzahl im öffentlichen Raum Drogen konsumierende Menschen durch die Polizei dem Kantonsärztlichen Dienst gemeldet. Stark zugenommen haben vor allem Cannabiskonsumenten die in den öffentlichen Verkehrsmitteln von der Bahnpolizei angehalten werden. Die Betreffenden werden angeschrieben und aufgefordert sich beim Drogenbeauftragten zu melden.


Rückführungen
Neben ordnungspolizeilichen Effekten kann mit Rückführungen immer auch ein Kontakt hergestellt werden, der zu einer Therapie führen kann. Rückführungen sind deshalb nicht zuletzt auch ein Mittel des "active case-finding" im Suchtbereich.
Konsumentinnen und Konsumenten illegaler Drogen werden durch den Drogenbeauftragten aus anderen Kantonen abgeholt, wenn ein entsprechender Antrag von dort auf der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion eintrifft. Die Zahl derartiger Aufträge ist aber stark zurückgegangen (vergl. Kapitel Daten).




2.3 Beratung und Therapie


2.3.1 Angebote und Organisation


Judro Laufen
Die Betreuung Jugendlicher und deren Familien wurde als Gemeindeaufgabe bei den Gemeinden des Laufentals belassen.
Die Beratung Drogenabhängiger wurde als Kantonsaufgabe, in Form einer Zweigstelle der Drogenberatung BL in Laufen, ab 1.1.1998 weitergeführt. Im Sommer 1998 konnten neue Räumlichkeiten bezogen werden.


Multikulturelle Suchtberatungsstellen beider Basel
Ambulante Beratungsstelle für Suchtmittelabhängige mit Standorten in Liestal, Münchenstein und Basel. Der Start wurde mit einem Beitrag aus dem Lotteriefonds (Fr. 40 000.--) ermöglicht. In den Jahren 1999 bis 2001 übernimmt die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion einen Beitrag von jeweils Fr. 100 000.-- bei. Weitere finanzielle Unterstützung erhält die Organisation von Basel-Stadt und verschiedenen Stiftungen.
Bis 31. August 2000 wurden 354 Personen aus mehr als 20 Nationen beraten und therapiert. Das Team setzt sich aus Fachpersonen aus dem Herkunftsland der zu beratenden Bevölkerungsgruppe zusammen. Pro Jahr werden ca. 3 800 Beratungsstunden in acht verschiedenen Sprachen erbracht. In der Regel absolvieren alle neuen Mitarbeiter ein Stage in der Suchtabteilung unserer Psychiatrischen Klinik in Liestal.


Aidshilfe beider Basel (AHbB)
Wie schon in den vergangenen Jahren wurde die AHbB www.ahbb.ch durch die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion unterstützt. Eine kleine Budgetaufstockung erleichterte der AHbB die zusätzliche Aids-Prävention im Sexgewerbe. Dem Jahresbericht 1999 ist zu entnehmen: " Vergangenen Sommer musste die AHbB im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit eine Zusammenstellung aller Aktivitäten im Bereich HIV und Aids in den beiden Halbkantonen erarbeiten. Ziel der Aufstellung war, vorhandene Lücken aufzuzeigen. Die aufwändige Arbeit hat sich gelohnt. Sie hat gezeigt, dass in unserer Region in den letzten Jahren ein gut ausgebautes Netz entstanden ist."
Die AHbB hat zusammen mit dem Beauftragten für Jugend- und Gesellschaftsfragen die Unterrichtshilfe "HIV und AIDS im Kontext von Liebe Freundschaft, Sexualität" erarbeitet.


Frauen-Oase
Anlaufstelle in Kleinbasel für drogenabhängige, sich prostituierende Frauen. Neben Massnahmen zur Aidsprävention (Spritzen- und Kondomabgabe) wird besonderer Wert auf die Schaffung einer stressfreien, geschützten Zone gelegt, in der die Frauen auch die Körperhygiene pflegen oder Gespräche mit Fachpersonen führen können. Die Finanzierung durch die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion erfolgt über ein Konto der AHbB, die mit der Frauen-Oase zusammenarbeitet.




2.3.2 Stationäre Behandlungsangebote


Lighthouse Basel
Das Lighthouse bietet aidskranken Personen geschützten Wohnraum und Betreuung während der Zeit schwerer Erkrankung. Viele der Bewohner sind substanzabhängig. Im Berichtszeitraum wurde auf der Basis des Subventionsvertrages von 1995 die Übernahme der entstehenden Defizitbeiträge durch den Kanton Basel-Landschaft jeweils für ein Jahr verlängert. Seit 1995 ist eine kontinuierliche Abnahme der Belegtage durch Bewohner unseres Kantons festzustellen. Sie ist möglicherweise auf die bessere medizinische Versorgung und die neuen Aidsmedikamente zurückzuführen.


Finanzierung von stationären Drogentherapien
Im Anschluss an die Änderung der Aufgabenteilung zwischen den Gemeinden und dem Kanton hat der Regierungsrat am 2. Dezember 1997 eine neue Verordnung über die Massnahmekosten und die Unterstützung von Drogentherapien erlassen. Sie regelt die Unterstützungen während Therapien, legt die Rechte und Pflichten der Gesuchstellenden, der Gemeinden und des Kantons für die Therapiezeit fest und umschreibt den fachlichen Rahmen der Platzierungen. Seit 1.1.1998 werden alle Gesuche für eine stationäre Drogentherapie vom Drogenbeauftragten bearbeitet, der nach Rücksprache mit den Gesuchstellenden, den Gemeinden und den Fachstellen eine Verfügung vorbereitet. Diese wird vom Kantonsarzt geprüft und genehmigt.


Kommission für stationäre Drogentherapien
Die Kommission wurde vom Regierungsrat 1998 gewählt. Sie besteht aus sechs Mitgliedern. Vertreten sind: Die Kantonale Ärzteschaft (Präsidium Dr. med. A. Manz, Liestal), die Gemeinden, der Verband für Sozialhilfe BL (VSO), der Verein Koordination Sozialarbeit politischer Gemeinden Baselland (KOSA) sowie der leitende Arzt der DBL und der Drogenbeauftragte. Die Kommission berät den Kantonsarzt bei schwierigen Entscheiden über Gesuche für stationäre Drogentherapien und beurteilt die einzelnen Therapieeinrichtungen im Kanton bezüglich der kantonalen Voraussetzungen zur Unterstützung von Drogentherapien. Sie trägt damit zur Qualitätssicherung bei. Für die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion ist sie ein wichtiges Controlling-Instrument.




2.3.3 Bericht der Kommission zu den stationären Einrichtungen


Die Kommission für stationäre Drogentherapien hat zwischen dem 14. Oktober 98 und 26. Januar 2000 innerhalb 15 Monaten alle 7 Institutionen der stationären Drogentherapie im Kanton Baselland besucht und einen entsprechenden Bericht verfasst. Dabei haben alle Institutionen die Vorgaben des Bundesamtes für Gesundheit (BAG), die als Richtwert galten, weitgehend erfüllt oder die an sie gestellten Empfehlungen der Kommission umgesetzt.


Das Angebot
Im Kanton Baselland sind 3 Familienplatzierungsprojekte (Spektrum, VEGA, WoPla) 3 Therapeutische Gemeinschaften (Obere Au, Waldruh, Smaragd) und 1 Institution für das Auffangen akuter Krisen (Rütihus) tätig. Für das Auffangen akuter Krisen ist auch das Familienplatzierungsprojekt WoPla ausgerichtet. Insgesamt werden 95 Plätze angeboten. 1998 wurden durchschnittlich 58 Plätze belegt, was 21'170 Pflegetagen entsprach.
117 Klienten aus dem Kanton Baselland haben 1998 innerhalb der Schweiz einen stationären Therapieplatz beansprucht und dabei 16'300 Kliententage beansprucht. Davon sind 6'522 im eigenen Kanton, 9'778 in anderen Kantonen erbracht wurden.
Das Angebot kann als breit und gut diversifiziert angesehen werden. Es deckt den Basisbedarf in genügender Weise. Eine Lücke besteht in der stationären Betreuung von desintegrierten Haschischkonsumenten, die einer stationären Therapie bedürfen. In den Therapeutischen Gemeinschaften sind diese Klienten kaum integrierbar, profilierte Angebote macht gegenwärtig einzig das Familienplatzierungsprojekt VEGA in Arlesheim. Von der Versorgerseite besteht diesbezüglich noch ein gewisser Klärungsbedarf. Es stellt sich auch die Frage, ob nicht in Ergänzung ein klinisch abgestütztes Programm notwendig wäre. Hier ist noch einige Konzeptarbeit zu leisten.


Die Qualität
Durchwegs hatte die Kommission bei ihren Besuchen den Eindruck, dass engagierte und fachlich qualifizierte Arbeit geleistet wird. Der Stand der Professionalisierung der einzelnen Institutionen kann als hoch bezeichnet werden. Gewisse Überkapazitäten sind nicht von der Hand zu weisen, sie sind aber ausser bei zwei Institutionen kaum existenzbedrohend und könnten auch auf Jahre ausgehalten werden. Eine etwas problematische Überschneidung hat die Kommission im Angebot von WoPla und des Rütihuses festgestellt, auch wenn die Unterschiede der zwei Krisenangebote durchaus zur Kenntnis genommen wurden.
Die Zusammenarbeit mit zuweisenden und nachbehandelnden Institutionen kann heute als gut bezeichnet werden.


Festgestellte Probleme
Als Hauptproblem der stationären Drogentherapie muss der Notstand bezeichnet werden, den das Bundesamt für Sozialversicherung mit seinen Restrukturierungsideen hervorgerufen hat. Das Einholen von ärztlichen Zeugnissen zu Therapiebeginn ist mit grossem personellem Aufwand verbunden, die Begutachtung dieser Zeugnisse durch das BSV erfolgt nach undurchsichtigen Kriterien. Die finanzielle Unsicherheit ist unzumutbar und stellt die wirtschaftliche Existenz der stationären Suchttherapie in Frage. Das BSV ist von einem früher sehr loyalen und berechenbaren Partner zu einem absolut unberechenbaren Kostenträger geworden. Unglücklicherweise fällt diese Unsicherheit mit Belegungsschwierigkeiten der Institutionen zusammen, die Folge der drogenpolitischen Veränderungen und der Erhöhung des Überlebenshilfeangebotes darstellen. Wie sehr die Überlebenshilfe zu einem Rückgang der stationären Therapienachfragen führen, ist heute noch immer unklar.
Das Männerheim Rütihus in Frenkendorf nahm 1999 mit der Eröffnung der Krisen- und Übergangsstation eine grundlegende Konzeptänderung vor und legt nunmehr das Hauptgewicht auf die Tätigkeit im Bereich der Abhängigkeit von illegalen Drogen. Mit der neuen Zielsetzung als Kriseninterventions-Station bietet das Rütihus Behandlung für Abhängige beiderlei Geschlechts an. Die Eröffnung der Institution hat dazu geführt, dass die Belegung bei WoPla etwas zurückgegangen ist. Da das wirtschaftliche Überleben des Rütihus heute nicht gesichert ist, wäre die Aufgabe von WoPla sehr zu bedauern und nach Möglichkeiten zu verhindern.


Lücken
Als Lücke in der stationären Behandlung von Drogensüchtigen muss das Fehlen einer spezialisierten Einrichtung für die Behandlung von Psychosen oder anderen schweren persönlichen Destabilisierungen, die im Zusammenhang mit dem Konsum von Halluzinogenen (v.a. von Cannabis) auftreten, bezeichnet werden. Die Frage, ob und wie diese Lücke zu schliessen wäre, wird voraussichtlich im Rahmen der Psychiatriefolgeplanung II aufgegriffen werden.



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