2001-40 (6)


1. EINLEITUNG

Wie bereits mehrfach angekündigt, unterbreitet die GPK den Bericht über ihre Tätigkeit im vergangenen Amtsjahr (Juli 2000-Juni 2001) erstmals losgelöst von ihren Berichten zum Amtsbericht des Regierungsrates und zu den Amtsberichten der kantonalen Gerichte und den Geschäfts- und Jahresberichten diverser weiterer Institutionen.


Neben der Behandlung der an die GPK überwiesenen Vorlagen nehmen die Subkommissionen nach ihren Visitationsplänen Besuche bei Amtsstellen vor. Aufgrund von Hinweisen aus dem Parlament, aus Kreisen der Mitarbeitenden oder von Dritten werden weitere Untersuchungen durchgeführt. Ueber die Visitationen und weiteren Untersuchungen erstellen die Subkommissionen Berichte, die durch die Gesamtkommission verabschiedet werden. Allfällig festgestellte Mängel oder Probleme werden in Form von Empfehlungen zur Behebung oder Stellungnahme an die zuständigen Verantwortlichen weitergeleitet. In Ausnahmefällen kann die GPK einen entsprechenden parlamentarischen Vorstoss einbringen.


Der GPK stehen die Prüfberichte der Finanzkontrolle zur Verfügung. Die Finanzkontrolle steht uns zudem für besondere Untersuchungen mit ihrer ganzen Fachkompetenz zur Seite und führt auch direkte Aufträge aus, was eine wichtige Unterstützung der Arbeit der GPK darstellt.


In der Berichtsperiode musste die GPK keine Sonderkommissionen einsetzen. Im Zusammenhang mit der Einführung der Wirkungsorientierten Verwaltungsführung WoV delegiert sie aber wie die Finanzkommission weiterhin vier Mitglieder in den parlamentarischen WoV-Ausschuss. Dieser Ausschuss wird dem Landrat im 2. Semester 2001 einen besonderen Bericht vorlegen.


Ende November 2000 reichte Hanspeter Ryser aus eigener Initiative ein Verfahrenspostulat ein, das einen Ausbau der bisherigen Sekretariatsunterstützung für die GPK zum Ziel hat. Das Büro des Landrates ersuchte die GPK um eine Stellungnahme. Die GPK gab diese im März 2001 schriftlich unter Formulierung eines Anforderungsprofils an das GPK-Sekretariat ab. An einer Bürositzung mit dem GPK- und den Subko-Präsidenten konnten die angemeldeten Bedürfnisse besprochen werden. Mit dem Landschreiber wurden die Wünsche der GPK in der Folge eingehend erörtert. Als Sofortlösung soll unsere Protokollsekretärin Marie-Therese Borer ihre Arbeitszeit nun weitgehend der Tätigkeit für die GPK und ihre Subkommissionen widmen können. Ebenfalls wird die Archivierung und die Führung eines Geschäftsverzeichnisses geregelt. Aufgrund erster Erfahrungen soll mit der Behandlung des Postulates Ryser im Herbst 2001 die definitive Regelung festgelegt werden.


Bereits bisher konnte sich die GPK auf eine kompetente, einsatzbereite Sekretärin verlassen; wir sind ihr dafür dankbar und freuen uns, dass ihr nun für den erweiterten Aufgabenbereich mehr Zeit eingeräumt wird.


Als verwaltungsunabhängige juristische Beraterin steht uns Frau Dr. Catherine Christen-Westenberg weiterhin zur Verfügung. Auch ihr sei für die wertvolle Unterstützung gedankt.


Nachstehend berichten die Subkommissionen der GPK in geraffter Form über die Schwerpunkte ihrer Kontrolltätigkeit im Zeitraum vom 1. Juli 2000 bis 30. Juni 2001. Die Kurzfassungen der von der Gesamt-GPK verabschiedeten Berichte beruhen auf den Feststellungen zum Zeitpunkt des Besuchs, dienen lediglich der Orientierung und sind nicht zu beraten.




2. Subkommissionen, Arbeitsgruppen und ihre Mitglieder


Subko I Finanz- und Kirchendirektion


- Landeskanzlei
- Basellandschaftliche Gebäudeversicherung
- Sozialversicherungsanstalt


• Bruno Krähenbühl, Präsident
• Peter Brunner
• Hans Ulrich Jourdan


Subko II Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion


- Universitätskinderspital Beider Basel UKBB
- Rheinhafenanlagen


• Heinz Aebi, Präsident
• Hanspeter Ryser
• Heidi Tschopp


Subko III Bau- und Umweltschutzdirektion


- Sicherheitsinspektorat


• Dieter Schenk, Präsident (seit 28.09.2000)
• Roger Moll (Präsident bis 28.09.2000)
° Hans Jermann (bis 28.09.2000)
• Ruedi Zimmermann


Subko IV Justiz-, Polizei- und Militärdirektion


- Motorfahrzeugprüfstation
- Gerichte
- Ombudsman
- Rechtspflegekommission


• Paul Rohrbach, Präsident
• Simone Abt
° Dieter Schenk (bis 28.09.2000)
• Hans Jermann (seit 28.09.2000)


Subko V Erziehungs- und Kulturdirektion


- Fachhochschule beider Basel FHBB


• Alfred Zimmermann, Präsident
• Ruedi Brassel
• Esther Gallacchi


Arbeitsgruppe Subventionswesen


• Bruno Krähenbühl, Präsident
• Hans Jermann
° Hildy Haas, FIK
° Juliana Nufer, FIK


WoV-Ausschuss


• Hans Ulrich Jourdan, Co-Präsident
• Bruno Krähenbühl
• Hanspeter Ryser
• Alfred Zimmermann
° Roland Laube, FIK, Co-Präsident
° Urs Baumann, FIK
° Toni Fritschi, FIK
° Heinz Mattmüller, FIK




3. Tätigkeiten der Geschäftsprüfungskommission


Neben der Behandlung der an die GPK überwiesenen Vorlagen trafen die Subkommissionen weitere Abklärungen und besuchten die nachstehend aufgeführten Aemter und Dienststellen. Die Subkommissionen erarbeiteten zuhanden der Gesamtkommission Berichte über ihre Visitationen. Mit der Genehmigung dieser Berichte - nach gewalteter Diskussion - wurden sie zu anerkannten Stellungnahmen der GPK.


Subkommission I
- Abteilung Erbschafts- und Schenkungssteuer 04.09.2000
- Basellandschaftliche Gebäudeversicherung 08.06.2001
- Vorsteher Finanz- und Kirchendirektion (FKD) betr. Amtsbericht 12.03.2001


Subkommission II
- Alters- und Pflegeheim Gelterkinden, Alters- und Pflegeheim Niederdorf 23.11.2000
- Alters- und Pflegeheim Liestal, Alters- und Pflegeheim Therwil, Alters- und Pflegeheim Oberwil 28.11.2000
- Kantonsspital Laufen, Alters- und Pflegeheim Laufen 07.12.2000
- Vorsteher Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion (VSD) 20.12.2000
- Vorsteher Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion (VSD) 08.02.2001


Subkommission III
- Amt für Umweltschutz und Energie *01.11.1999
- Vorsteherin Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD) betr. Amtsbericht 23.02.2001
- Hochbauamt, Abt. Bauausführung und Stabsstelle Submissionen 25.04.2001
*) Nachtrag, weil Bericht erst Ende 2000 verabschiedet


Subkommission IV
- Bezirksgericht Sissach/Gelterkinden 18.10.2000
- Autobahnstützpunkt Sissach/Hauptabteilung Verkehrssicherheit 23.11.2000
- Justiz-, Polizei- und Militärdirektion (JPMD) betr. Amtsbericht 21.02.2001
- formelle Einsichtnahme Staatsschutztätigkeit 07.06.2001
- Ueberwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs 14.06.2001


Subkommission V
- Gewerblich-Industrielle Berufsschule Muttenz 27.09. und 31.10.2000
- Amt für Berufsbildung und Berufsberatung 18.01.2001
- Erziehungs- und Kulturdirektion (EKD) betr. Amtsbericht 15.02.2001
- Römerstadt Augusta Raurica 09.05.2001




4. Kurzfassungen der von der Gesamt-GPK verabschiedeten Berichte


Subkommission I:


Finanz- und Kirchendirektion, Landeskanzlei


1. Bericht über die Nachbereitung der Visitation der Abteilung «Erbschafts- und Schenkungssteuern» vom 7. April 2000 und der Stellungnahme des Regierungsrates vom 13. Juni 2000


1. Grund der Visitation


Die Visitation diente dazu, die aus der Sicht der GPK unzulängliche Stellungnahme der Regierung zu den GPK-Empfehlungen vom 7.4.2000 aufzuarbeiten.




2. Feststellungen


Die Stellungnahme der Regierung zu den GPK-Empfehlungen entsprach nicht in allen Teilen der Wirklichkeit. Insbesondere wurde der GPK die Umsetzung einer Empfehlung (Abarbeitung eines Pendenzenberges unerledigter Steuerveranlagungen im Wert von gegen 20 Mio. Franken) als realisiert gemeldet, obwohl diesbezüglich in der fraglichen Abteilung aus Gründen fehlender Personalressourcen überhaupt nichts unternommen worden war.




3. Bereinigung der Angelegenheit


In einer Aussprache mit einer Delegation des Regierungsrates konnten die Differenzen ausgeräumt werden. Dabei wurde auch festgelegt, wie künftig mit den Empfehlungen der GPK seitens der Regierung umgegangen werden soll. Es darf festgehalten werden, dass seither die Empfehlungen termingerecht und auch inhaltlich korrekt bearbeitet werden.




2. Bericht über die Erfolgskontrolle betr. Einhaltung von Zahlungsfristen durch die kantonale Verwaltung vom 9. November 2000


1. Ausgangslage


Nachdem sich die GPK schon im Jahre 1998 mit der Einhaltung von Zahlungsfristen durch die kantonale Verwaltung befasst hatte, wurde die kantonale Finanzkontrolle am 14. Dezember 1999 von der GPK mit der Durchführung einer Erfolgskontrolle im Bereich des Zahlungsverkehrs beauftragt.


Mit ihrem Revisionsbericht Nr. 40/2000 vom 30. Oktober 2000 berichtete die FIKO über die Prüfungsergebnisse. Bei der Prüfung standen neben der Einhaltung der Zahlungsfristen und -konditionen auch die Beurteilung der von der Finanz- und Kirchendirektion eingeleiteten Massnahmen zur Verbesserung des Zahlungsverkehrs im Vordergrund.




2. Schlussfolgerungen


Aus dem Bericht der FIKO musste die GPK folgende Schlussfolgerungen ziehen:


Ueber die ganze Verwaltung gesehen hat die Erfolgskontrolle nur ein zufriedenstellendes Resultat ergeben. Die von der FKD aufgrund des ersten Revisionsberichtes eingeleiteten Massnahmen hatten offensichtlich noch nicht zum erwünschten Erfolg geführt. Aus der Sicht der GPK musste im Zahlungsverkehr unbedingt eine Verbesserung erreicht werden. Sollziel: Mindestens 80 - 90 % aller Rechnungen werden termingerecht beglichen. Bedenklich stimmte die Tatsache, dass anlässlich der erwähnten Erfolgskontrolle die in Finanzfragen federführende Direktion bei der Beurteilung durch die FIKO lediglich das Prädikat «nicht zufriedenstellend» erhalten hatte. Die GPK ist der Meinung, die FKD müsse in allen Finanzbelangen vorbildlich agieren.




3. Empfehlungen an den Regierungsrat


Damit der Kanton seinen Verpflichtungen gegenüber Geschäftspartnern und Bürgern korrekt nachkommen kann, wird dem Regierungsrat empfohlen:




3. Bericht über den Versuch einer Wirkungskontrolle bzgl. des Gesetzes über die Leistung von Beiträgen zur Förderung kultureller Bestrebungen vom 21. Februar 1963


1. Ausgangslage


Gemäss § 61 des Landratsgesetzes übt die Geschäftsprüfungskommission die Oberaufsicht aus über die Wirkungskontrolle im Bereich der kantonalen Gesetzgebung. Die gewählte Formulierung drückt aus, dass die GPK die Ueberprüfung der Wirksamkeit staatlicher Massnahmen nicht selbst durchzuführen hat; sie kann damit den Regierungsrat, die Verwaltung oder auch Dritte beauftragen. Die GPK hat aber als Organ der parlamentarischen Oberaufsicht dafür zu sorgen, dass zweckmässig, permanent und auch sinnvoll evaluiert wird.


Wirksamkeit bezeichnet das Verhältnis zwischen den beabsichtigten und den tatsächlich eingetretenen Wirkungen. Untersucht wird dabei, ob die eingetretenen Wirkungen rechtlich oder politisch vorgegebenen Zielen und Aufgaben entsprechen.


Wirksamkeitskontrollen gehen über die bisher gepflegte Oberaufsicht hinaus, doch umfasst diese gemäss Wortlaut des Gesetzes u.a. auch die Gesetzgebung und somit auch die eigene Arbeit des Parlamentes.




2. Mittel der Wirksamkeitsüberprüfung


Zur Wirkungsanalyse gehören folgende Instrumente:


Evaluationen dienen der Ermittlung, Beurteilung und Bewertung von Wirkungen im öffentlichen Bereich. Erreichen die staatlichen Massnahmen und Programme die gewünschten Wirkungen und politischen Ziele? Evaluationen im Nachhinein (ex post) dienen der Vollzugs- und Wirkungskontrolle staatlicher Massnahmen und Programme. Evaluationen im Voraus (ex ante) ermöglichen eine Bedürfnisabschätzung und Wirkungsprognose geplanter oder neuer staatlicher Massnahmen und politischer Programme.


Beim Controlling werden aus verwaltungsinterner Perspektive hauptsächlich Kosten- und Leistungsdaten gesichtet. Das Controlling ist in erster Linie ein Führungs- und Steuerungsinstrument für Politik und Verwaltung.


Beim Monitoring werden aus verwaltungsexterner Perspektive Kosten-, Leistungs- und zusätzlich Wirkungsdaten gesichtet und kontrolliert. Beim Monitoring handelt es sich in erster Linie um ein Ueberwachungs- und Kontrollinstrument für Politik und Verwaltung.




3. Prüfungsbereich, Ergebnisse


Das Gesetz über die Leistung von Beiträgen zur Förderung kultureller Bestrebungen stammt aus dem Jahre 1963. Zusammen mit dem Kulturvertrag vom 28. Januar 1997 generiert es gemäss Budget 2001 einen Betrag von insgesamt 11'614'538 Franken.


Der Regierungsrat hat einen von der GPK vorgelegten Fragenkatalog schriftlich beantwortet.


Aus der Sicht der Regierung ist die Zweckbestimmung des Gesetzes, nämlich die Förderung der kulturellen Bestrebungen in den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt, erreicht worden. Das Gesetz sei die Basis, auf der beispielsweise der Kulturvertrag zwischen den beiden Halbkantonen abgeschlossen werden konnte.


Welche Ziele und Wirkungen mit den doch recht hohen finanziellen Unterstützungen erreicht werden sollen, konnte nicht in Erfahrung gebracht werden. Auch das Gesetz definiert Zweck und Ziel der Kulturförderung in keiner Weise. Eine Definition der basellandschaftlichen Kulturpolitik fehlt.


Die Beurteilung der Effizienz ist aus Sicht der Regierung nicht möglich.


Mit der Aufhebung des Gesetzes verlöre nach Ansicht der Regierung unser Kanton seine gesetzliche Grundlage, die ihn legitimiere, kulturpolitische Massnahmen zu tätigen.


Das Gesetz über die Leistung von Beiträgen zur Förderung kultureller Bestrebungen vom 21.2.1963 ist als reines Subventionsgesetz konzipiert worden. Aus heutiger Sicht ist das Gesetz zu eng gefasst und kann kaum als gesetzliche Grundlage für eine umfassende Kulturpolitik gelten. Da es aus dem Jahre 1963 stammt, ist es auch nicht abgestimmt auf den Kulturartikel unserer Kantonsverfassung (§ 101). Bei der Ueberprüfung von gesprochenen Beiträgen ist es nicht immer einfach zu eruieren, auf welcher Basis (Gesetz oder Kulturvertrag) die finanziellen Mittel bewilligt wurden.




4. Schlussfolgerungen


- Das Gesetz über die Leistung von Beiträgen zur Förderung kultureller Bestrebungen vom 21.2.1963 stimmt nicht mehr in allen Teilen mit der Wirklichkeit überein. Insbesondere die §§ 3 (Vertretung und Mitsprache) und 5 (Beratungskommission) entsprechen schon seit Jahren nicht mehr der Praxis. Ebenfalls setzt es die verfassungsrechtlichen Vorgaben (§ 101 KV) aus der Sicht der GPK nur ungenügend um.


- Für verschiedene Verordnungen und Richtlinien im kulturellen Bereich bietet das heutige Gesetz keine ausreichende Grundlage.


- Die Grenzziehung bei der Subventionierung von kulturellen Bestrebungen aufgrund des «Fördergesetzes» beziehungsweise des Kulturvertrages ist verwirrlich. Eine bessere Abstimmung zwischen Gesetz und Kulturvertrag wäre begrüssenswert.


- Das von der Subko I angestrebte Ziel, den Versuch einer Wirkungskontrolle im Gesetzgebungsverfahren zu wagen, muss als gescheitert betrachtet werden. Es fehlen sowohl der GPK als auch der Verwaltung die notwendigen Instrumente, um die Wirksamkeit von Gesetzen und Vollzugsmassnahmen zu überprüfen. Zudem setzt die Feststellung und Beurteilung der Wirksamkeit eine konkrete Bestimmung der gesetzlichen Ziele voraus.




5. Empfehlung an den Regierungsrat




4. Schlussbericht der Arbeitsgruppe «Subventionswesen» über das kantonale Subventions- und Beitragswesen vom 1. März 2001


1. Ausgangslage


In den Jahren 1997/98 befasste sich die GPK intensiv mit dem Thema «Kantonales Subventions- und Beitragswesen». Die dabei gewonnen Erkenntnisse flossen ein in zwei Berichte, wobei jener vom 13.11.1997 sich schwerpunktmässig mit den Auswirkungen des revidierten Finanzhaushaltsgesetzes und der spätere vom 6.11.1998 mit der Erfolgskontrolle von Subventionen auseinandersetzte.


Da nebst der GPK auch die Finanzkommission und die kantonale Finanzkontrolle der Meinung waren, es bestünde in diesem Bereich auch weiterhin Handlungsbedarf, wurde für die weitere Bearbeitung der Thematik unter der Leitung des Präsidenten der Subkommission I der GPK eine durch GPK- und FIK-Mitglieder zusammengesetzte Arbeitsgruppe eingesetzt. Als Experten standen der Arbeitsgruppe die Herren Martin Thomann, Vorsteher Finanzverwaltung und Roland Winkler, Vorsteher Finanzkontrolle, zur Verfügung.


Die Arbeitsgruppe erteilte sich selber folgenden Auftrag:


- Anhören von Experten über die heutige Praxis bei der Gewährung und Ueberprüfung von Subventionen und Beiträgen;
- Feststellen allfälliger Mängel in der Gesetzgebung und in den Abläufen;
- Ausarbeiten von Verbesserungsvorschlägen.


Aufgrund des Berichtes der Arbeitsgruppe unterbreiteten die Finanz- und die Geschäftsprüfungskommission der Regierung folgende Empfehlungen:




2. Empfehlungen:


Dem Regierungsrat wird empfohlen





Subkommission II:


Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion


Keine Einzelberichte zu Visitationen (fliessen in Schlussbericht Kantonsspital Laufen bzw. Gesamtbericht 2001/2002 ein).




Subkommission III:


Bau- und Umweltschutzdirektion


1. Bericht zum Besuch beim Amt für Umweltschutz und Energie (AUE) vom 1. November 1999


1. Schlussfolgerungen


Das Amt für Umweltschutz und Energie zeigt eine grosse Vielfalt von verschiedenen Fachgebieten. Es ist für Private, Gemeinden und kantonale Amtsstellen die zentrale Anlaufstelle für alle Umweltfragen. Für jede Unterabteilung ist ein grosses Fachwissen von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gefragt, unabhängig der Ausbildung. In allen Teilgebieten sind von aussen und durch die Bundes- und Kantonalen Gesetze Neuregelungen verlangt.


Wir sind zum Schluss gekommen, dass das Amt versucht, den Anforderungen gerecht zu werden, ohne dabei belehrend zu wirken. Das Amt will kundenorientiert und im Dialog seine Arbeit erfüllen. Die heutige Situation zeigt aber, dass die Zusammenhänge im Umweltbereich komplexer geworden sind.




2. Empfehlungen an die Bau- und Umweltschutzdirektorin




2. Bericht über den Besuch beim Hochbauamt (HBA), Abteilung Bauausführung und Stabsstelle Submissionen


1. Ausgangslage


Seit dem 1. Februar 2000 ist das neue Beschaffungsgesetz mit Verordnung in Kraft. Das Hochbauamt mit seinen jährlich rund 4'000 Arbeitsvergaben ist davon in besonderem Masse betroffen. Die Subkommission III der GPK wollte sich über Erfahrungen informieren.




2. Feststellungen


a. Mit den neuen Leistungsaufträgen wird das HBA gut organisiert. Die Kantonsarchitektin strebt ein prozessorientiertes Arbeiten an und möchte von den «Feuerwehrübungen» wegkommen.


b. Für das HBA mit seinen rund 4'000 jährlichen Vergaben ist die Führung einer Submissionsstelle angebracht. Sie garantiert eine einheitliche Vergabepraxis.


c. Das neue Beschaffungsgesetz hat im HBA zu keinen nennenswerten Problemen geführt. Die Arbeitsbelastung der Submissionsstelle hat sich aber von einem Teilpensum von ca. 50 % auf ein Vollpensum verdoppelt.


d. Das Gesetz sieht keine Möglichkeiten vor, vermutete Unterangebote näher zu prüfen.


e. Für Direktvergaben und das Einladungsverfahren ist das Führen von Unternehmerlisten angezeigt. Um den Aufwand in vernünftigem Rahmen zu halten, darf der Detaillierungsgrad der Bewertung nicht zu gross sein.


f. Der Erfahrungsaustausch zwischen den verschiedenen Vergabestellen im Kanton könnte intensiver sein.




3. Empfehlungen an den Regierungsrat




Subkommission IV:


Justiz-, Polizei- und Militärdirektion


1. Bericht über den Besuch beim Bezirksgericht Sissach/Gelterkinden vom 18. Oktober 2000


1. Zweck des Besuchs


Der Besuch erfolgte im Rahmen des ordentlichen Visitationsprogramms. Die Thematik allfälliger Strukturänderungen im Zusammenhang mit der Gerichtsreform war von besonderem Interesse, ausserdem wollte sich die Subko über die Mediation bei Scheidungen kundig machen.




2. Arbeitsstrukturen am Bezirksgericht


Der Gerichtspräsident und der Gerichtsschreiber erfüllen je ein Pensum von 100 %, unterstützt von 150 % Sekretariat (Kanzlei), aufgeteilt auf 2 Personen (90 % bzw. 60 %), sowie von zwei Volontären, deren Einsatz jeweils 6 Monate dauert. Der Sekretariatsaufwand wäre allerdings erheblich höher mit weniger eingespielten und erfahrenen Mitarbeiterinnen. Aufgrund dieser knappen personellen Dotierung hat der Gerichtsschreiber faktisch die Funktion des Stellvertreters des Präsidenten. Die Protokollführung erledigen meist die Volontäre.




3. Oberaufsicht durch das Obergericht


Bei der jährlichen Inspektion durch das Obergericht werden alte, über Jahre hinweg hängige Fälle besprochen und es wird eine Standortbestimmung vorgenommen. Seit etwa 5 Jahren treffen sich halbjährlich alle Gerichtspräsidenten mit dem Obergerichtspräsidenten.




4. Mediation


Für Mediation gibt es eine gesamtschweizerische Ausbildung, die mit der Anerkennung durch den Verein für Mediation abgeschlossen wird. Inhaltlich geht es darum, Eheleute, die sich scheiden lassen wollen, unter Einbezug der gemeinsamen Kinder zu einem selbständigen gemeinsamen Vorgehen zu führen. Statt eines Vergleichs soll ein Konsens gefunden werden, der den Konflikt nicht nur beendigt, sondern auflöst. Hier stellt sich die zentrale Frage, ob die Funktion von Richter und Mediator durch ein und dieselbe Person ausgeübt werden kann. Aus der Sicht der Subko ist dies problematisch. Der Gerichtspräsident seinerseits misst dem Funktionskonflikt zwischen dem Richter, der unvoreingenommen ein Urteil in der Sache zu fällen hat, und dem Mediator, der die Parteien beim Aushandeln einer individuell zugeschnittenen Lösung beraten soll, weniger Gewicht bei als der positiven Synergie der beiden Rollen in einer Person.




5. Nebenamtliche Tätigkeiten und deren finanzielle Auswirkungen


Vor Inkrafttreten des neuen Eherechts wurden am Bezirksgericht Sissach im Sinne der Subrogation des Gerichtsstandes (freie Wahl des Gerichts, von dem sich ein Paar scheiden lassen möchte) einige Jahre lang Scheidungen von auswärtigen Ehepaaren vorgenommen. Die Gerichtsstandsubrogation fand jedoch schliesslich keinen Platz im revidierten Scheidungsrecht. Während der fraglichen Zeit erfolgten jedoch Mehreinnahmen durch diese nebenamtliche Tätigkeit.


In diesem Zusammenhang hat die Subkommission der Finanzkontrolle den Auftrag erteilt, über nebenamtliche Tätigkeiten und Einkünfte von Amtspersonen zu berichten.




6. Feststellungen


Die GPK fühlt sich in ihrer Ansicht bestätigt, dass eine von der Rechtsprechung unabhängige organisatorische und kaufmännisch orientierte Justizverwaltung Vorteile bringt.


Die vom Gerichtspräsidenten geschilderte Situation hinsichtlich der Funktion des Gerichtsschreibers führt die GPK wieder zur Frage der Zusammenlegung der Bezirksgerichte, die eine bessere Ausschöpfung der vorhandenen Kapazitäten ermöglichen würde, ohne zusätzliche Richterstellen zu schaffen.


Die GPK hält fest, dass die Aufsichtspflicht im Gerichtswesen derzeit nicht konsequent wahrgenommen wird. Insbesondere tut eine Verdeutlichung des im jetzigen Recht verwendeten Begriffs der «Justizverwaltung» not. Eine klare Definition des Zuständigkeitsbereiches der Aufsichtsbehörde wird im Rahmen der Justizreform nicht fehlen dürfen. Bis dahin aber entbinden die Schwierigkeiten bei der Auslegung die Aufsichtsbehörden keinesfalls davon, ihre Pflicht zur Oberaufsicht zu erfüllen.


Die Frage nach der Vereinbarkeit diverser Funktionen ist grundlegend zu erörtern.




7. Empfehlungen




2. Bericht zum Besuch beim Autobahnstützpunkt Sissach / Hauptabteilung Verkehrssicherheit vom 23. November 2000


1. Zweck des Besuches


Der Besuch erfolgte im Rahmen des Visitationsprogramms (Turnus).




2. Feststellungen


a. Der Leiter der Hauptabteilung Verkehrssicherheit scheint seine Tätigkeit sehr dynamisch und zukunftsorientiert wahrzunehmen. Dass man in kurzer Zeit mit einem weiteren Veränderungs- und Ausbaubedarf konfrontiert ist, macht die Sache noch anspruchsvoller.


b. Die Leiter der Verkehrsaufsicht 1 und 2 sind daran, sich fachlich weiterzubilden. Die Verstärkung der Führungskompetenzen vor Ort erachten wir als notwendig. Die bestehende Führungsstruktur vermochte die GPK nicht voll zu überzeugen.


c. Verschiedene Anzeichen im Zusammenhang mit dem Besuch weisen darauf hin, dass bezüglich Information und Kommunikation mit/von der Leitung Probleme bestehen. Die Anforderungen an den «Service public» werden unseres Erachtens im erwähnten Aspekt nicht genügend erfüllt. Verbesserungen sind notwendig und zweifellos mit kleinem Aufwand auch realisierbar.


d. Die Arbeit an zwei Standorten wirft bereits jetzt - unabhängig von allfälligen Ausbauschritten - Fragen auf und erfordert womöglich neue Abklärungen.




3. Empfehlungen an den Regierungsrat




3. Staatsschutz


Im Nachgang zu den Erläuterungen im Bericht der GPK zur Vorlage 2001/040 (Amtsbericht) sei an dieser Stelle bestätigt, dass die Subkommission IV der GPK den zuständigen Mitarbeiter am 07. Juni 2001 besucht und die formelle Einsicht in die Tätigkeit des Staatsschutzes durchgeführt hat.




4. Post- und Fernmeldeverkehr


Gleiches gilt für die Ueberwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs: Die Subkommission IV hat mit Schreiben vom 14. Juni 2001 die Präsidentin des Verfahrensgerichts in Strafsachen um eine Uebersicht der Anwendungsfälle im Berichtsjahr sowie um die Beantwortung zusätzlicher Fragen ersucht. Innert nur 10 Tagen ging eine ausführliche und umfassende Antwort ein. Es kann somit bestätigt werden, dass sich die GPK auftragsgemäss über die Handhabung der Ueberwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs in unserem Kanton informiert hat.




Subkommission V:


Erziehungs- und Kulturdirektion


1. Bericht über den Besuch der Gewerblich-Industriellen Berufsschule Muttenz (GIBM) vom 27. September und 31. Oktober 2000


1. Feststellungen


a. In der öffentlichen Wahrnehmung wird die Bedeutung der gewerblich-industriellen Ausbildung häufig unterschätzt. Man ist sich im allgemeinen nicht klar darüber, dass zwei Drittel der Schulabgänger eine Berufslehre durchlaufen. Mit der Möglichkeit, sich parallel zur Berufslehre auf die Berufsmaturität vorzubereiten, finden auch gute Sekundarschülerinnen und Progymnasiasten den Einstieg in eine Berufslehre.


b. In der Festschrift «100 Jahre GIBM» (1999) wird die Berufsschule Muttenz treffend als «permanente Baustelle» bezeichnet. Sowohl der Fachunterricht als auch die allgemeinbildenden Fächer sind wegen der neuen eidgenössischen Vorschriften in rascher Entwicklung begriffen. Das gilt auch für neue Lehrformen (z.B. Projektunterricht), das Prüfungswesen und die Qualitätsüberprüfung. Die Schulleitung scheint die neuen Herausforderungen gut zu bewältigen.


c. Die in der Schweiz einheitlich geregelte Berufsbildung könnte Vorbild sein für unser allzu föderalistisch aufgebautes Schul- und Bildungswesen.


d. Bei den Gebühren besteht eine ungleiche Behandlung von Gymnasium und Berufsschule. Während die Gymnasiasten von einer Prüfungsgebühr befreit sind, müssen Lehrtöchter und Lehrlinge zusammen mit den Lehrbetrieben für folgende Kosten aufkommen:


Fr. 500.- Prüfungsgebühr,
Fr. 2'000.- für den Einführungskurs,
ca. Fr. 500.- für Schulmaterial.


e. Bei der Besetzung von Spezialposten (Lehrkräfte für Informatik sind oft Quereinsteiger) ist die Berufsschule gegenüber der Wirtschaft im Nachteil, da man an die unflexible staatliche Lohnordnung gebunden ist.


f. Dass der Hauswart zwei Herren dienen muss, ist auch an der GIBM (noch?) ein Problem.




2. Empfehlungen an den Regierungsrat




2. Bericht über den Besuch beim Amt für Berufsbildung und Berufsberatung (AfBB)


1. Feststellungen


a. Da die Ansprüche der Wirtschaft weiter steigen, besteht auch bei guter Konjunkturlage die Aufgabe, leistungsschwachen Schülerinnen und Schülern den Einstieg in die Berufswelt zu ermöglichen.


b. Man muss dafür sorgen, dass in den jungen, zukunftsträchtigen Branchen, in denen es keine langjährige Berufsbildungskultur gibt, die Bereitschaft zur Schaffung von Lehrstellen wächst.


c. Die Finanzierung verschiedener Aufgabenbereiche ist derzeit stark auf kurz- und mittelfristige Projekte ausgerichtet (z.B. Impulsprogramm «Chance»).


d. Die zur Verfügung gestellten schriftlichen Unterlagen und das offene, lebhafte Gespräch vermittelten der Subkommission den Eindruck eines wirkungsvoll geführten Betriebs, der mit Sachverstand und Einsatzfreude die sich rasch wandelnden Anforderungen der beruflichen Ausbildung bewältigt.


e. Aus der Sicht der GPK war die Zusammenlegung der früheren Abteilungen und Aemter zum AfBB richtig und ein Erfolg.




2. Empfehlungen





3. Bericht über den Besuch im Kinderheim «Auf Berg» und Wohnheim für Mutter und Kind in Seltisberg


1. Feststellungen


a. Das Wohnheim und das Kinderheim «Auf Berg» entsprechen einem ausgewiesenen Bedürfnis von Menschen in speziellen Notlagen.


b. Ein Problem stellt sich offenbar bei der Zuständigkeit der kantonalen Fachstelle. Während sie für Sonderschulung, Jugend- und Behindertenhilfe gegeben ist, ist sie für das Wohnheim nicht ganz klar. Nach Angaben der Heimleitung sieht sich die Fachstelle zu wenig als Ansprechstelle auch für die Belange des Wohnheims für Mutter und Kind.


c. Die teilweise ungeklärte Zuständigkeit hat auch finanzielle Folgen, denn der Kanton leistet nur an die Kosten der Kinder einen Beitrag, an jene der Mütter aber nicht. Dies führt im Wohnheim tendenziell zu einer Unterbelegung. Mit einer externen Ueberprüfung des Angebots werden derzeit Sparmöglichkeiten abgeklärt. Falls keine Verbesserung möglich sei, wird davon gesprochen, dass das Wohnheim geschlossen werden müsse.


d. Die Schulkosten für die Kinder des Kinderheims werden bis anhin von der Gemeinde Seltisberg als Standortgemeinde des Heims getragen. Wäre das Heim mit einer internen Schule ausgestattet (Schulheim), müsste der Kanton diese Kosten tragen. Es fragt sich, ob es den (zufälligen) Standortgemeinden von solchen Kinderheimen zugemutet werden kann, dauerhaft für diese Schulkosten aufzukommen.




2. Empfehlung an den Regierungsrat




3. Bericht über den Besuch bei der Hauptabteilung Römerstadt Augusta Raurica


Die Subkommission V hatte die Römerstadt vor rund drei Jahren besucht und in ihren Feststellungen die Raumverhältnisse als insgesamt sehr unbefriedigend bezeichnet. Die GPK hatte dem Regierungsrat empfohlen, eine Gesamtlösung anzupacken mit einer Verbesserung der Arbeitsplatzsituation, vergrösserten Depots und Archiven und einer Erweiterung des kleinen Museums. Die Subkommission wollte sich nun ein Bild vom Stand der Projektierung machen.


Ziel der Regierung ist ein kantonaler Nutzungsplan, der den Standort des Museums, die archäologischen Schutzzonen und die Voraussetzungen der Siedlungsentwicklung der Gemeinde Augst festlegt.


1. Feststellungen


a. Die GPK nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass der Regierungsrat ihrer Empfehlung von 1998 gefolgt ist und den vermutlich langwierigen Planungsprozess für einen Museumsneubau in Gang gesetzt hat.


b. Die Museumsleitung zeigt zwar Verständnis für die Ausdehnung der Planung auf einen visionären «Erlebnisraum Augst-Pratteln» zwischen Autobahn und Rhein, befürchtet aber, dass damit eine Verzögerung des Museumsneubaus verbunden sein könnte. Die GPK ist der Ansicht, dass die unbefriedigenden Arbeitsplatzverhältnisse unabhängig vom Neubau prioritär angegangen werden müssen.


c. Bei den museumspädagogischen Angeboten muss man angesichts der knappen Raum- und Personalkapazitäten darauf achten, dass der Qualitätsstandard mindestens gehalten werden kann.




2. Empfehlung an den Regierungsrat




5. Antrag


Die Geschäftsprüfungskommission beantragt dem Landrat, vom Bericht über die Schwerpunkte ihrer Tätigkeiten Kenntnis zu nehmen.


Liestal, 30. August 2001


Namens der Geschäftsprüfungskommission:


Dieter Schenk, Präsident



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