2001-40 (5)


EINLEITUNG

1. Auftrag


Der Landrat, verpflichtet durch die Kantonsverfassung (§ 67 Abs.1 lit.a), hat den vom Regierungsrat jährlich erarbeiteten Amtsbericht zu genehmigen. Dazu hat er die Amtsberichte der kantonalen Gerichte und jene der selbständigen Verwaltungsbetriebe nach den entsprechenden Gesetzesvorschriften teilweise zu genehmigen oder zur Kenntnis zu nehmen.


Die Geschäftsprüfungskommission übt im Auftrag des Landrates generell und hauptsächlich die parlamentarische Oberaufsicht und Kontrolle über die Geschäftsführung der Exekutivorgane unseres Staates aus. Insbesondere ist sie aber mit der Ueberweisung durch das Büro des Landrates beauftragt und zuständig, die bereits erwähnten Berichte zu prüfen und darüber zu berichten.




2. Neukonzeption des Berichtswesens


Unter den Titeln Harmonisierung, Systematisierung und Verwesentlichung hat der Amtsbericht eine neue Form erhalten.


Die Geschäftsprüfungskommission gliedert deshalb - in Absprache mit dem Landschreiber und dem Büro des Landrates - ihren eigenen bisherigen «Monsterbericht» neu in drei Teile:
- Bericht zum Amtsbericht des Regierungsrates (2001/040),
- Sammelbericht der GPK zu den Geschäftsberichten diverser Institutionen (2001/040a), sowie
- Bericht der GPK über die Schwerpunkte ihrer Tätigkeiten (2001/040b).


Damit soll eine zeitgerechte Behandlung der Vorlagen ermöglicht werden: Der Amtsbericht des Regierungsrates über das vergangene Kalenderjahr, welcher jeweils im Januar vorgelegt wird, soll vor der Sommerpause im Landrat behandelt werden. Der Bericht der Geschäftsprüfungskommission über die Schwerpunkte ihrer Tätigkeiten in der vergangenen Amtsperiode (Juli - Juni) kann dem Landrat erst nach der Sommerpause vorgelegt werden. Die Berichte zu den Amts- und Jahresberichten, welche teilweise erst im Sommer vorliegen, kommen als Sammelvorlage ebenfalls im zweiten Halbjahr in den Landrat.


Der vorliegende zweite Teil des Berichts der GPK enthält die Bemerkungen zu den folgenden Amts-, Jahres- und Geschäftsberichten pro 2000:


Nr. 2001/040-1
Sozialversicherungsanstalt Basel-Landschaft


Nr. 2001/040-3
Basellandschaftliche Gebäudeversicherung


Nr. 2001/040-4
Obergericht


Nr. 2001/040-5
Verwaltungs- und Versicherungsgericht


Nr. 2001/040-6
Fachhochschule beider Basel (FHBB)


Nr. 2001/040-7
Motorfahrzeug-Prüfstation beider Basel


Nr. 2001/040-8
Ombudsman


Nr. 2001/040-9
Rechtspflegekommission


Nr. 2001/040-10
Sicherheitsinspektorat



2001/040-1
Jahresbericht 2000 der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Basel-Landschaft

1. Einleitung


1.1 Stellung der SVA


Gemäss § 1 des Einführungsgesetzes zu den Bundesgesetzen über die Alters- und Hinterlassenenversicherung und die Invalidenversicherung ist die Sozialversicherungsanstalt eine selbständige, öffentlich-rechtliche Anstalt, welche die Ausgleichskasse BL, die Familienausgleichskasse und die IV-Stelle BL zu einer Verwaltungseinheit zusammenfasst.




1.2 Aufsicht


Die Sozialversicherungsanstalt untersteht der direkten Aufsicht des Bundes, soweit sie nicht die ihr übertragenen kantonalen Aufgaben wahrnimmt. Die in diesem Bereich vom Kanton auszuübende Aufsicht wird von der Aufsichtskommission wahrgenommen (§§ 5 und 6 EG AHVG BL).




1.3 Oberaufsicht des Landrates


Die Oberaufsicht des Landrates ist in den massgeblichen Bestimmungen nicht ausdrücklich erwähnt. Sie leitet sich direkt aus der Kantonsverfassung ab (§§ 61, 67 und 80). Laut § 61 Landratsgesetz ist es Aufgabe der Geschäftsprüfungskommission, selbständige kantonale Verwaltungsbetriebe zu kontrollieren und deren Amtsberichte zuhanden des Landrates zu überprüfen.


Was die Prüfung der Jahresrechnung betrifft, so fällt diese Aufgabe seit der Revision der Geschäftsordnung des Landrates vom 01. Februar 2001 ebenfalls in den Kompetenzbereich der GPK. Die Subko I der GPK hat sich dabei weitgehend auf die Ergebnisse der vertieften Prüfungen durch die externe Revisionsstelle abgestützt. Eine zusätzliche detaillierte Kontrolle der Jahresrechnung wurde nicht vorgenommen.


Bedingt durch die Personalmutationen in der GPK wurde dieses Jahr auf eine Aussprache mit der Geschäftsleitung der SVA verzichtet; hingegen wurden ihr verschiedene Fragen zum Jahresbericht schriftlich unterbreitet und von ihr auch schriftlich beantwortet.




2. Bemerkungen zum Geschäftsbericht


2.1 Pendenzenstand bei den Ergänzungsleistungen


Der Pendenzenstand bei den Neuanmeldungen für Ergänzungsleistungen ist leider weiter angestiegen. Ende 2000 betrug er 530 Fälle, Ende April 2001 schon 680. Momentan ist mit einer durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von rund 6 Monaten zu rechnen.


Diese Situation vermag nicht zu befriedigen. Zurückzuführen ist sie einerseits auf personelle Engpässe und andererseits auf die Abarbeitung von Rückständen im Revisionsbereich. Gemäss Geschäftsleitung kann eine befriedigende Situation in beiden Bereichen (Neuanmeldungen und Revisionen) realistischerweise erst gegen Ende 2002 erwartet werden.




2.2 Scheinbarer Rückgang bei der Krankenkassenprämienverbilligung


Der unter den Kennzahlen auf Seite 9 des Berichtes ausgewiesene Rückgang der LeistungsbezügerInnen von über 99'000 im Jahre 1999 auf ca. 97'000 im Berichtsjahr ist nur scheinbar; die Differenz ist hauptsächlich auf das System mit den zweijährigen Perioden zurückzuführen.




2.3 Prämienverbilligung pro KantonseinwohnerIn (Kennzahlen)


1997: Fr. 249.10
1998: Fr. 220.40
1999: Fr. 277.-
2000: Fr. 244.50


Auch hier sind die Unterschiede hauptsächlich auf die zweijährigen Perioden zurückzuführen. Nach Aenderung des Systems dürften aussagekräftigere Zahlen vorliegen.




2.4 Entwicklung der Abschreibungen


Laut Verwaltungskostenrechnung wurden die allgemeinen Abschreibungen gegenüber dem Vorjahr kräftig gesenkt; bei der Familienausgleichskasse ist hingegen eine starke Zunahme ausgewiesen. Die Geschäftsleitung erklärt die unterschiedliche Entwicklung wie folgt:




a. Abschreibungen bei der Ausgleichskasse


Bei der Ausgleichskasse wurden 1999 Reserven im Umfang von 2,7 Mio. Franken aufgelöst, die seinerzeit für technische Einrichtungen in der Liegenschaft gebildet, aber nie benutzt worden waren. Da die entsprechenden Aufwendungen in der Position «Baukonto» aktiviert worden waren, wurden diese Reserven für eine entsprechende Abschreibung in der ausgewiesenen Rubrik benutzt.




b. Abschreibungen bei der Familienausgleichskasse


Bei der Familienausgleichskasse handelt es sich bei den erhöhten Abschreibungen um Buchverluste auf dem Wertschriftenportefeuille. Die Wertschriften werden nach dem sogenannten Niederstwertprinzip vierteljährlich bewertet. Eine zeitweise schwache Börse im Berichtsjahr hat zu diesem Abschreibungsbedarf geführt.




2.5 Eingliederung behinderter Personen


Die Situation bei der Eingliederung von behinderten Personen hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht wesentlich verändert. Anfangs 2000 lagen 804 laufende Fälle zur Bearbeitung an, Mitte Jahr stieg diese Zahl auf 845 Fälle an und Ende 2000 mussten immer noch 805 pendente Fälle registriert werden. Für die Bearbeitung dieser Pendenzen stehen netto nur 610 Stellenprozente zur Verfügung.


Ein ausreichender Personalbestand läge bei 740 %. Um den Pendenzenstand auf ein vernünftiges Mass reduzieren zu können, hat die Geschäftsleitung verschiedene Massnahmen eingeleitet. Dank dieser Massnahmen und der verbesserten Wirtschaftslage darf davon ausgegangen werden, dass künftig bei der Eingliederung bessere Resultate erzielt werden können.




3. Antrag


Die Geschäftsprüfungskommission dankt dem Personal, der Geschäftsleitung und auch der Aufsichtskommission für den im Berichtsjahr geleisteten Einsatz und beantragt dem Landrat einstimmig, den Jahresbericht und die Jahresrechnung 2000 der Sozialversicherungsanstalt Basel-Landschaft zu genehmigen.



2001/040-3
Geschäftsbericht 2000 der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung (BGV)

1. Allgemeines


1.1 Gesetzliche Grundlage


Das Gesetz über die Versicherung von Gebäuden, Grundstücken und Fahrhabe (Sachversicherungsgesetz) vom 12. Januar 1981 regelt die Oberaufsicht in § 4 wie folgt:


«Dem Landrat sind jährlich der Geschäftsbericht und die Rechnung zur Genehmigung vorzulegen».




1.2 Ausübung der Oberaufsicht


Seit der Aenderung der landrätlichen Geschäftsordnung auf den 1.2.2001 ist es Aufgabe der Geschäftsprüfungskommission, sowohl die Rechnung als auch den Geschäftsbericht der BGV zu überprüfen und dem Landrat über das Ergebnis der Prüfung zu berichten.




1.3 Umfang und Durchführung der Ueberprüfung


Ziel der Ueberprüfung war es, den Inhalt des Geschäftsberichtes auf dessen Aussagekraft, Klarheit und Glaubwürdigkeit hin zu überprüfen sowie die Geschäftspolitik der Gebäudeversicherung anlässlich einer Aussprache mit der Geschäftsleitung zu hinterfragen.


Was die Rechnung betrifft, so hat sich die Geschäftsprüfungskommission weitgehend auf die Ergebnisse der vertieften Prüfungen durch die externe Revisionsstelle und auf den Bericht der gesetzlich eingesetzten Kontrollstelle abgestützt. Auf die Vornahme einer weiteren detaillierten Kontrolle der Rechnung wurde verzichtet.


Die Details der Erfolgsrechnung und der Bilanz können den Seiten 32 und 33 des Geschäftsberichtes entnommen werden. Der Bericht der Kontrollstelle kann auf Seite 40 nachgelesen werden.




2. Bemerkungen zum Geschäftsbericht und zur Geschäftspolitik


2.1 Aufteilung der Kapitalanlagen


Per 31. Dezember 2000 hat sich folgende Aufteilung ergeben:


Die Anlagestrategien im Immobilien- und Wertschriftenbereich wurden im Berichtsjahr überprüft und auf den 1.3.2001 an die heutigen Bedürfnisse angepasst.




2.2 Performance


In den Jahren 1996 - 2000 wurde folgende Performance erreicht:


1996: 10,23 %
1997: 14,93 %
1998: 9,43 %
1999: 8,38 %
2000: - 0,60 %


Das schlechte Resultat im Berichtsjahr ist auf die negative Entwicklung der Börsenkurse zurückzuführen.




2.3 Orkan «Lothar»


Der Orkan «Lothar» hat folgende Schäden und Verwaltungskosten verursacht:




2.4 Ueberschussbeteiligung


Die BGV hat in den letzten Jahren die Prämien stetig gesenkt und seit 1999 stabilisiert. Mit der heutigen Prämienhöhe kann in «normalen» Schadenjahren und in Berücksichtigung der üblichen Unterstützungsbeiträge für Brandschutz und Feuerwehren ein ausgeglichenes Ergebnis erwartet werden. Die Reserven und auch das Rückversicherungssystem sind so ausgelegt, dass nach Meinung der Geschäftsleitung auch extreme Schadenjahre aufgefangen werden können, stünden doch der BGV für Versicherungsdeckung insgesamt ca. 1 Milliarde Franken zur Verfügung.


Die heutigen Prämien sind auf einen mittleren Schadenfall und das bestehende Rückversicherungssystem ausgerichtet. Diese Vorgaben erlauben es nicht, die Prämien weiter zu senken. Hingegen wird es mit dem gewählten System nun möglich sein, in einem guten Jahr einen Teil der Ueberschüsse an die Kundschaft zurückzuerstatten.




2.5 Versicherung von Erdbebenrisiken


Die kantonalen Gebäudeversicherungen haben zur Deckung von Schäden aus allfälligen Erdbeben den Schweizerischen Pool für Erdbebendeckung geschaffen. Die Partizipation an diesem Pool kostet die BGV jährlich 2 - 3 Mio. Franken. Dieser Betrag wird von der BGV freiwillig und ohne Zusatzkosten für die Kundschaft geleistet. Für die Versicherten besteht kein Rechtsanspruch; auch hätten sie im Eintretensfall einen Selbstbehalt von 10 %, mind. Fr. 50'000.-, zu tragen. Die Geschäftsleitung prüft zur Zeit, ob eine freiwillige Zusatzdeckung «Erdbebenversicherung» angeboten werden soll, wie dies auch einige Privatversicherungen kennen.


Bei einem Erdbeben, wie es Basel im Jahre 1356 erlebt hat, müsste mit Gebäudeschäden in der Höhe von 30 - 50 Milliarden Franken gerechnet werden. Was das erdbebensichere Bauen betrifft, so wurden mit der Realisierung der neuen SIA-Vorschriften und mit der Umsetzung der neuen EU-Normen wesentliche Fortschritte erzielt. Problematisch sieht es allerdings aus im Bereich der älteren Bauten (vor 1970). Erdbebensicherheit war damals kaum ein Thema für unsere Architekten und Ingenieure.




2.6 Interkantonale Feuerwehr-Ausbildungszentren


Das ifa in Balsthal gilt gesamtschweizerisch als absolutes Pionierprojekt und findet sogar im Ausland Beachtung. So soll bereits die Feuerwehr von Freiburg (D) im Zentrum geübt haben; auch die Berufsfeuerwehr von Basel will ihre Ausbildung im ifa durchführen.


Zur Zukunftssicherung des Zentrums sind kürzlich weitere 8'000 m2 Land erworben worden. Momentan steht Balsthal auf Bundesebene auch als Standort für ein Tunnelprojekt zur Diskussion (Uebungsobjekt für die Bekämpfung von Tunnelbränden).


Was die Betriebskosten betrifft, so muss derzeit mit jährlich ca. 2 Mio. Franken gerechnet werden, wovon die Hälfte zu Lasten der BGV. Bei einem Weiterausbau, verbunden mit der Uebernahme neuer Aufgaben, müsste die Führung des Ausbildungszentrums als Profitcenter ins Auge gefasst werden.




2.7 Feuerwehren: Wie weiter?


Das Projekt «Unita» der BGV wird durch die Umsetzung des schweizerischen Konzeptes «Feuerwehrkonzept 2000 plus» abgelöst. Dieses Konzept verfolgt die gleichen Ziele wie Unita. In verschiedenen Arbeitsgruppen werden nun diverse Detailprojekte weiterbearbeitet. Von der BGV sind keine Vorschläge für konkrete Verbünde mehr zu erwarten. Es ist nun Sache der Gemeinden, den Weg in die Zukunft zu suchen und zu finden.




2.8 Aktion «Spray away»


Gemeldet wurden bei der BGV 601 Schadenfälle mit einer Schadensumme von Fr. 629'356.-. Die Präventionskampagne geht weiter. Ob ein Erfolg im Sinne einer Reduktion von Sprayereien verbucht werden kann, ist erst später ermittelbar.




2.9 Abnahme / Kontrolle von Blitzschutzanlagen


Im Bereich des Wohnungsbaus gilt die Eigenverantwortung der Installateure. Für die Kontrolle von Anlagen in Gebäuden mit feuer- und explosionsgefährlichen Bereichen sowie für Kontrollen in Gebäuden mit grosser Personenbelegung ist hingegen das Brandschutz-Inspektorat zuständig. Zur Zeit werden die Richtlinien für Blitzschutzanlagen überarbeitet. Deren Veröffentlichung ist im Jahre 2002 vorgesehen. Eine allfällige Neuregelung der periodischen Kontrollen wird im Projekt «Fulmine» der BGV behandelt.




2.10 Mittelfristige Ziele der BGV


Zusammenfassend lauten die mittelfristigen Ziele der BGV:
- Erhöhung des Kundennutzens
- Verbesserung der Transparenz
- Profilierung als Kompetenzzentrum.




3. Antrag


Die Geschäftsprüfungskommission dankt dem Personal, der Geschäftsleitung und der Verwaltungskommission sowie allen Feuerwehrleuten für den im Berichtsjahr geleisteten Einsatz und beantragt dem Landrat einstimmig, den Geschäftsbericht und die Rechnung 2000 der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung zu genehmigen.



2001/040-4
Amtsbericht des Obergerichts 2000

Der Bericht informiert über die Tätigkeit des Obergerichts und die Amtsführung der seiner Aufsicht unterstellten Gerichte und der Ueberweisungsbehörde in Strafsachen.


I. FriedensrichterInnen
Keine Bemerkungen.


II. Bezirksgerichte
Keine Bemerkungen.


III. A. Ueberweisungsbehörde


Per 1. Januar 2000 trat die neue Strafprozessordnung vom 3. Juni 1999 in Kraft, durch welche die Ueberweisungsbehörde de iure abgeschafft wurde. De facto erfolgte die Auflösung der Behörde per 31. Mai 2000. Bis zum 31. Oktober 2000 wurden noch Verfahren, die bis zum 31. Dezember 1999 eingegangen und bis Ende Mai 2000 zirkuliert waren, eröffnet. Nach diesem Zeitpunkt waren nur noch letzte Fälle (keine Strafverfahren, sondern Gesuche im Zusammenhang mit den von der Ueberweisungsbehörde beurteilten Strafverfahren) zu bearbeiten.




III. B. Verfahrensgericht in Strafsachen


Mit Inkrafttreten der revidierten Strafprozessordnung (StPO) per 1. Januar 2000 nahm das neu geschaffene Verfahrensgericht in Strafsachen seine Tätigkeit auf. Die Ueberweisungsbehörde bestand daneben de facto bis Ende Mai 2000 noch weiter. Sämtliche Gerichtsschreiber/innen und Sachbearbeiter/innen arbeiteten im Rahmen ihres Pensums für beide Behörden. Das Verfahrensgericht setzt sich zum grossen Teil aus bisherigen Mitgliedern der Ueberweisungsbehörde zusammen, ergänzend wurden vom Landrat das Präsidium des Verfahrensgerichts mit einem 50 %-Pensum sowie zwei nebenamtliche Mitglieder des Gerichts gewählt. Der Wirkungskreis setzt sich aus den Kompetenzen der Ueberweisungsbehörde zusammen, hinzu kommen mit der neuen StPO weitere Kompetenzen, von denen sich diejenige der «Haftüberprüfung von Amtes wegen» als die arbeitsintensivste erwies.


Der Bericht hebt hervor, dass insbesondere im genannten Bereich manche Fälle eine/n Gerichtsschreiber/in wochenlang absorbieren können. Das von der Ueberweisungsbehörde übernommene Arbeitsvolumen umfasst ausserdem über tausend Fälle. Dessen Bewältigung und die tägliche Arbeit mit der noch nicht vertrauten neuen StPO ergaben eine Doppelbelastung, mit der umzugehen nicht immer einfach war.




IV. Strafgericht


Entscheidend geprägt war das Berichtsjahr am Strafgericht durch die Umsetzung der neuen Strafprozessordnung, die per 1.1.2000 in Kraft trat. Die Fallbelastung blieb unverändert hoch. Die neu geschaffene Präsidialkompetenz wirkte sich zwar positiv auf den Erledigungsumfang aus, allerdings lediglich in zeitlicher Hinsicht (schnellere Erledigung durch kürzere Verhandlungsdauer) und unter Kostengesichtspunkten. Diese Vorteile wurden allerdings durch Mehrbelastungen durch das komplizierte Haftüberprüfungsverfahren, das Bussenumwandlungsverfahren (neue Präsidialkompetenz) und zeitlich aufwendige Privatklagen wettgemacht. Auch haben die Appellationen stark zugenommen. Allgemein lässt sich festhalten, dass mit den Kompetenzen auch die Belastungen verlagert, aber nicht aus der Welt geschafft worden sind.


Besonders hervorzuheben ist der hohe Aufwand, den der sogenannte Transfer-Prozess erfordert. Die neu geschaffene zusätzliche Präsidialstelle wird erst nach Abschluss dieses Falles wirklich entlastend wirken können.


Die hohe Gewaltbereitschaft bleibt ein Thema. Von den in die im Berichtsjahr erledigten Strafprozesse involvierten Personen (410) waren 85,6 % männlichen, 14,4 % weiblichen Geschlechts; 60,24 % Schweizerbürger/innen, 39,76% Ausländer/innen. Diese Zahlen entsprechen ungefähr jenen des Vorjahrs.




V. Jugendgericht


Keine Bemerkungen.




VI. Obergericht


Keine Bemerkungen.



2001/040-5
Amtsbericht des Verwaltungsgerichts 2000

Der Bericht informiert über die Tätigkeit des Verwaltungsgerichts selbst sowie der seiner Aufsicht unterstellten Gerichtsinstanzen.


I. Steuerrekurskommission


Im diesjährigen Bericht der Steuerrekurskommission fand sich im Gegensatz zu den Vorjahren ein ausführlicher Kommentar zum Geschäftsgang mit interessanten und aufschlussreichen Zusatzinformationen zum Zahlenmaterial.


Die Steuerrekurskommission stellt einen leichten Rückgang der im Berichtsjahr neu eingegangenen Fälle fest, betont jedoch, dass daraus nicht auf eine allgemein rückläufige Tendenz geschlossen werden darf. Die Auswirkungen der bevorstehenden Umstellung von der zwei- auf die einjährige Veranlagung insbesondere, aber auch der übrigen steuergesetzlichen Neuerungen auf Kantons- und Bundesstufe auf die Auslastung der Steuerrekurskommission sind noch nicht absehbar. Rekurse betreffend die Uebergangsordnung sind bereits eingegangen.


Bezüglich der Neueingänge hält die Steuerrekurskommission fest, dass die Einführung der Kostenpflicht für die kantonalen Steuerfälle im Jahre 1995 in quantitativer Hinsicht keine nennenswerte Abnahme gebracht hat, wogegen eine qualitative Umlagerung hin zu umfangreicheren und komplexeren Fällen stattgefunden hat. Die zeitliche Beanspruchung pro Fall der Mitglieder und Aktuare und Aktuarinnen der Steuerrekurskommission hat aus diesem Grund deutlich zugenommen. Die Anzahl der Erledigungen entspricht ungefähr derjenigen der Neueingänge, rund die Hälfte der im Berichtsjahr hängigen Fälle waren auf das Folgejahr zu übertragen. Die Dauer der Verhandlungen nimmt tendenziell zu, da immer mehr Betroffene zur Urteilsverhandlung persönlich vorgeladen werden wollen.




II. Enteignungsgericht


Das Enteignungsgericht verzeichnete eine starke Zunahme der eingegangenen Fälle. Auch die Anzahl der Fälle, in denen es zu Vorverhandlungen kam, stieg stark an, ebenso die Zahl der Rückzüge. In seinen Erläuterungen weist das Enteignungsgericht auf die Möglichkeit hin, Meinungsverschiedenheiten und Missverständnisse zwischen Parteien im Rahmen von Vorverhandlungen zu bereinigen und so einen Rückzug zu bewirken. Auch erheben viele Beschwerdeführer/innen vorsorglich Beschwerde, um die zehntägige Beschwerdefrist nicht zu versäumen, ziehen diese aber nach Gesprächen mit Behörden oder juristischen Beratern und Beraterinnen wieder zurück




III. Verwaltungs- und Versicherungsgericht


Die am 3. Juni 1999 vom Landrat beschlossenen Massnahmen zur Entlastung des Versicherungsgerichts, mit dem Ziel einer wesentliche Verkürzung der Bearbeitungsdauer der Fälle v.a. im Sozialversicherungsbereich, haben wiederum zu einem beachtlichen Rückgang der Pendenzen an beiden Gerichten geführt. Insgesamt konnten 100 Fälle mehr erledigt werden als im Vorjahr. Die durchschnittliche Verfahrensdauer konnte stetig verkürzt werden. Das Ziel des Pendenzenabbaus war beim Verwaltungsgericht Ende 2000 bereits erreicht, beim Versicherungsgericht hat eine deutliche Entlastung stattgefunden.


Beim Verwaltungsgericht nahmen die Neueingänge infolge einer Zunahme der Verfahren im Bereich der Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht um 67,5 % zu, wogegen beim Sozialversicherungsgericht ein leichter Rückgang zu verzeichnen ist. Damit scheint die Spitze gebrochen, nach wie vor bewegt sich aber die Zahl der Neueingänge auf einem hohen Niveau.


Die Arbeitsbelastung der nebenamtlichen Richterinnen und Richter am Verwaltungs- und Versicherungsgericht ist mit 41 halbtägigen Sitzungen pro Mitglied weiterhin beachtlich.



2001/040-6
Jahresbericht 2000 der Fachhochschule beider Basel (FHBB)

Die FHBB stand auch im Jahr 2000 im Zeichen einer starken Umgestaltung und Entwicklung, die an alle Beteiligten hohe Anforderungen stellte. So wurden zu Beginn des Berichtsjahrs fünf Abteilungen von der Schule für Gestaltung getrennt und als Hochschule für Gestaltung und Kunst in die FHBB eingegliedert. Der Integrationsprozess war zweifellos schwierig und ist noch nicht abgeschlossen. Sorgen bereitet die räumliche Unterbringung.


Das Departement Wirtschaft hat seit 1997 einen beachtlichen Zuwachs an Studierenden zu verzeichnen. Es zog in den Sommerferien in den Peter Merian-Bau um; damit sind alle drei Bereiche an einem Standort vereinigt. Für bauliche und andere Einrichtungen mussten 5,7 Millionen investiert werden. Positiv fällt auf, dass der Frauenanteil im Kader offenbar höher ist als in den «alten» Departementen Industrie und Bau. Dass bei der Gleichstellung der Geschlechter in der FHBB Handlungsbedarf besteht, wird auch vom Direktor erwähnt.


Im Juni wurde die Stabsstelle Kommunikation und Recht neu geschaffen. Ihre Hauptaufgaben sind Imagewerbung und Oeffentlichkeitsarbeit. Wir empfehlen, neben der PR nach aussen auch die innerbetriebliche Kommunikation zu pflegen.


Der Schuldirektor zieht eine positive Bilanz der Zusammenarbeit der Fachhochschulen der Nordwestschweiz. Nachdem nun (Juni 2001) die geplante Fusion der Fachhochschulen Aargau und Solothurn gescheitert ist, erhalten gewisse Vereinheitlichungen (z.B. der Jahresstruktur, der Aufnahmebedingungen usw.) eine umso grössere Bedeutung. Bemerkenswert ist auch das gemeinsam entwickelte und vom Bund anerkannte Konzept der Informatikausbildung.


Mit Befriedigung nimmt die GPK die erstmals im Jahresbericht enthaltene Jahresrechnung zur Kenntnis. Hier ist die starke Zunahme des Personalaufwands zu vermerken.


Die GPK vermisst wiederum Angaben über die Erfüllung der Leistungsaufträge.



2001/040-7
Jahresbericht 2000 der Motorfahrzeug-Prüfstation beider Basel

Im Laufe des Jahres 2000 wurden zwei neue Mitarbeiter im Bereich Technik eingestellt und als Verkehrsexperten ausgebildet. Für das Jahr 2001 wurden zwei neue Verkehrsexperten rekrutiert. Der Aus- und Weiterbildung wird grosses Gewicht beigemessen. Insgesamt haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an 279 Arbeitstagen Weiterbildungsveranstaltungen besucht.


Die Zusammenarbeit mit dem Kanton Aargau spielt gut. Im Berichtsjahr wurden 4'268 Fahrzeuge aus dem unteren Fricktal geprüft.


Die Uebernahme der EU-Vorschriften über die technische Ueberwachung der Kraftfahrzeuge in das schweizerische Recht hat eine Vermehrung der Fahrzeugprüfungen von etwa 15 % zur Folge, da die schweren Motorwagen jährlich geprüft werden müssen.


Die Umsetzung nach EU-Recht hat innerhalb von zwei Jahren seit 1. Januar 2001 zu erfolgen. Dafür ist ein Aus- und Umbau der Prüfhalle notwendig. Die Finanzierung von 5 Mio. Franken erfolgt aus eigenen Mitteln. Die Bauphase 1 mit den Umgebungsarbeiten wurde im April 2000 in Angriff genommen und konnte wie geplant Ende 2000 fertiggestellt werden. Die Bauphase 2 mit der Erweiterung der Prüfhalle beginnt im März 2001. Die Inbetriebnahme ist auf Januar 2002 vorgesehen.




Führerprüfungen


Bei den theoretischen Führerprüfungen ist im Berichtsjahr eine Zunahme um 2 % zu verzeichnen, während die praktischen um 3,1 % abgenommen haben. Die Erfolgsquote der theoretischen Prüfungen liegt bei tiefen 62 % (Vorjahr: 63 %), die der praktischen Prüfungen bei 75 % (gleich wie im Vorjahr).




Fahrzeugprüfungen


Bei den Personenwagen mit 46'154 Prüfungen ist eine Abnahme um 1'500 Fahrzeuge oder 3 % zu verzeichnen, bei den Lieferwagen eine Zunahme um 850 auf 2'900, was 40 % entspricht! Ebenfalls eine starke Zunahme um 50 % verzeichnen die geprüften Zweiräder, nämlich auf insgesamt 8'039 im Jahr 2000.


Die Erfolgsquote beträgt bei den 4-Rad-Fahrzeugen 77 % (Vorjahr: 78 %), bei den 2-Rad-Fahrzeugen 81 % (Vorjahr: 79 %). Total wurden von der Motorfahrzeug-Prüfstation beider Basel (MFP) 79'532 Fahrzeuge geprüft.


Durch das Auto- und Motorradgewerbe wurden 16'732 Neufahrzeuge selbst geprüft. Die MFP nahm Stichproben vor.


Bei den auswärtigen Strassenkontrollen in Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei Bael-Stadt und der Polizei Basel-Landschaft wurden total 811 Fahrzeuge kontrolliert, wovon deren 137 (16,9 %) beanstandet werden mussten.




Fahrzeugbestände


Seit 1995 hat der Personenwagenbestand im Kanton Basel-Landschaft um 12'500 Fahrzeuge auf insgesamt 122'720 zugenommen. Die schweren Motorwagen haben um rund 150 Einheiten abgenommen. Die Motorräder verzeichnen seit 1995 eine Zunahme von 9'316 auf 15'199 Einheiten (+ 63 %), während die Motorfahrräder von 10'719 auf 7'759 abgenommen haben (- 27 %).


Total waren im Jahr 2000 171'316 Fahrzeuge registriert (+ 10,8 % seit 1995).


Am 1. Juni 2000 konnte die MFP ihr 25-jähriges Bestehen feiern. Durch die Erweiterung der Prüfhalle werden baubedingte Behinderungen für die Kundinnen und Kunden nicht zu vermeiden sein. In Zukunft soll aber die MFP die anstehenden Aufgaben dank der neuen Infrastruktur bewältigen können.



2001/040-8
Jahresbericht 2000 des Ombudsman

Der Ombudsman hat im Berichtsjahr im Sinne seines verfassungsmässigen und gesetzlichen Auftrages diverse Verbesserungsvorschläge allgemeiner Art zuhanden der jeweils am ehesten betroffenen Verwaltungsstelle eingebracht. Dies erfolgte in Anbetracht seiner intensiven Auseinandersetzung mit Fragen aus den Bereichen befristete Arbeitsverträge, Wechsel des Steuersystems und Prämienverbilligungen bei Krankenkassen. Die Zahl der eingegangenen Geschäfte nahm leicht zu.


In Ergänzung zu seinem Bericht erklärte der Ombudsman, dass bezüglich des «Erfolges» der von ihm behandelten Angelegenheiten keine nennenswerten Abweichungen zu den Vorjahren bestünden (rund ein Drittel der Fälle wurde ganz oder teilweise gutgeheissen, 10 % wurden zurückgezogen und rund 55 % abgewiesen), dies wiederum mit Verweis auf die fehlende Einheitlichkeit der Fälle und deren Komplexität.



2001/040-9
Geschäftsbericht 2000 der Rechtspflegekommission

Die Rechtspflegekommission hat im Berichtsjahr eine Sitzung durchgeführt zur Entscheidfindung in Sachen Bezirksrat Laufental und Kinderheim Laufen gegen den Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft betreffend Uebernahme des Betriebskostendefizits des Kinderheims Laufen durch den Kanton Basel-Landschaft.


Im Streit lag die Frage, ob der Kanton aufgrund des Laufentalvertrages (§ 101) zur Deckung des ganzen Defizits oder nur zur Subventionierung der Kosten der Internatskinder verpflichtet sei.


Mit dem Entscheid der Rechtspflegekommission wurde der Kanton Basel-Landschaft verpflichtet, das ganze Betriebskostendefizit während der Dauer von 10 Jahren seit Inkrafttreten des Laufentalvertrages zu übernehmen. In ihrem Entscheid stellt die Kommission fest, dass die Praxis des Kantons Basel-Landschaft, nur Subventionen für Internatskinder zu leisten, mit dem Laufentalvertrag unvereinbar ist. Im Laufentalvertrag wurde nie eine Differenzierung nach Internats- und Tageskindern gemacht. Es wäre Sache des Kantons Basel-Landschaft gewesen, eine klare Einschränkung zu machen.


Bei diesem Entscheid handelt es sich um den zweiten materiellrechtlichen Entscheid von Bedeutung seit dem Uebertritt des Laufentals in den Kanton Basel-Landschaft.



2001/040-10
Jahresbericht 2000 des Sicherheitsinspektorates

Das Sicherheitsinspektorat (SIT) ist als kantonale Fachstelle für den Vollzug der Störfallverordnung des Bundes zuständig. Durch die neuen eidgenössischen Vorschriften im Bereich der Bio- und Gentechnologie hat sich der Leistungsauftrag des SIT erweitert zur Ueberwachung und Kontrolle von Betrieben, die in geschlossenen Systemen mit Mikroorganismen arbeiten oder die Organismen in der Umwelt freisetzen.




Gefahrenpotential


Betriebe, die der eidgenössischen Störfallverordnung unterliegen, erstellen über die entsprechenden Untersuchungseinheiten (Teilbereiche des Betriebes) Kurzberichte. 16 Berichte wurden erstmals oder neu beurteilt.


Drei Untersuchungseinheiten konnten aus der Störfallverordnung entlassen werden. In sieben Betrieben wurde überprüft, ob die vereinbarten Massnahmen durchgeführt wurden. Das Gefahrenpotential der Betriebe hat sich im Kanton nur unwesentlich verändert.


Die Beurteilungskriterien des Bundes über die Verkehrswege fehlen noch immer. Die Kantone AG, BL und BS haben 1993 einen Kurzbericht über die Transporte auf dem Rhein erstellt. Eine Arbeitsgruppe hat den Bericht auf seine Aktualität überprüft und eine Beurteilung erstellt. Diese konnte im vergangenen Jahr verabschiedet werden. Unabhängig von der Beurteilung der Kurzberichte über die Nationalstrassen wurden Einsatzpläne für die wichtigsten Strassentunnels erstellt.


Aufgrund der Transportrisikoanalyse der Kantonsstrassen wurde ein Massnahmenbericht über die Strassen mit hohem Risiko erstellt und in die Vernehmlassung geschickt. Ueber die baulichen, technischen und organisatorischen Massnahmen zur Herabsetzung des Risikos wird dem Landrat voraussichtlich 2001 eine Vorlage unterbreitet.




Öffentlichkeitsarbeit


Aus Anlass des 10jährigen Bestehens der Kommission zur Beurteilung von Risikoermittlungen fand eine Medienkonferenz statt. Die Kommission steht dem SIT als beratendes Expertengremium zur Verfügung. Dank vielseitiger, hoher Kompetenz werden die Beurteilungen der Kommission allseits anerkannt und respektiert. Das SIT präsentierte sich im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit «BUDalacarte» in fünf Regionen des Kantons.




Aufgaben und Dienstleistungen


Das SIT hat ein Qualitätsmanagement-Handbuch erstellt. Dessen Anwendung stellt sicher, dass alle Arbeiten in präzisen, optimierten und verständlichen Prozessen ablaufen. Die täglichen Arbeiten werden durch Computerprogramme unterstützt, die permanent aus- und weiterentwickelt werden.


Neben den Berichten zu parlamentarischen Vorstössen nimmt das SIT auch Stellung zu Umweltverträglichkeitsberichten, Baugesuchen und Einrichtungsbegehren in Fabrikanlagen.


Das SIT unterstützt die Polizei in der Grundausbildung und in der Weiterbildung der MitarbeiterInnen der Alarmzentrale. Im weiteren unterstützt das SIT die Betriebe bei der Erstellung von Feuerwehr-Einsatzplänen.


MitarbeiterInnen konnten ihre Kenntnisse auch im vergangenen Jahr in verschiedenen Arbeitsgruppen einbringen und erweitern.



ANTRAG

Die GPK empfiehlt dem Landrat:


1. die Jahresberichte der nachstehenden Institutionen gemäss den einschlägigen Vorschriften und den Detailanträgen zu genehmigen:
- Sozialversicherungsanstalt 2000, samt Rechnung 2000
- Basellandschaftliche Gebäudeversicherung 2000, samt Rechnung 2000
- Obergericht 2000
- Verwaltungsgericht 2000
- Ombudsman 2000;


2. die Berichte der nachstehenden Institutionen gemäss den einschlägigen Vorschriften und den vorstehenden Feststellungen zur Kenntnis zu nehmen:
- Fachhochschule beider Basel FHBB 2000
- Motorfahrzeug-Prüfstation beider Basel 2000
- Rechtspflegekommission 2000
- Sicherheitsinspektorat 2000.


Liestal, 30. August 2001


Namens der Geschäftsprüfungskommission:
Dieter Schenk, Präsident



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