Vorlage an den Landrat
Geschäfte des Landrats || Parlament | Hinweise und Erklärungen |
Vorlage an den Landrat |
Titel: | Amtsbericht 2000 des Regierungsrats | |
vom: | 30. Januar 2001 | |
Nr.: | 2001-040 | |
Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage |
Linke Spalte = Jahresprogramm 2000 | Rechte Spalte (unterlegt) = Amtsbericht 2000 |
5 JUSTIZ-, POLIZEI- UND MILITÄRDIREKTION
Generelle Absichtserklärung
Das Jahr 2000 wird für die Justiz-, Polizei- und Militärdirektion das Jahr der Umsetzung und des Vollzugs eingeleiteter Konzepte im Bereich "Kriminalitätsbekämpfung" und Gesetzgebungsvorhaben sein.
Programmpunkt Nr. 5.01 | Öffentliche Sicherheit / Kriminalitätsbekämpfung, Bevölkerungsschutz |
Übersicht Am 24. Juni 1999 hat der Landrat die Nachtragskredite für die Umsetzung der Strukturanalyse "Gefängnisbetreuung Basel-Landschaft" (Fr. 250'000.--) und des Konzeptes "Kriminalitätsbekämpfung" (Fr. 230'000.--) genehmigt. Diese Konzepte gilt es umzusetzen |
Massnahmen | Amtsbericht 2000 | |
5.01.07 | Abgestufte Erhöhung des Personalbestandes der Polizei (Konzept "Erweiterte Kriminalitätsbekämpfung" RRB Nr. 170 vom 2. Februar 1999) |
Gestützt auf das Konzept "Erweiterte Kriminalitätsbekämpfung" bewilligte der Landrat einen Nachtragskredit über Fr. 230'000.--. Dieser Kredit ermöglichte es der Polizei Basel-Landschaft, die für die erste Realisierungsphase notwendigen 11 zusätzlichen PolizeiaspirantInnen einzustellen, welche per 1. Januar 2001 in den Polizeidienst aufgenommen werden konnten. Als erste Massnahme wurde im September 2000 die Stelle des Leiters Fahndung ausgeschrieben. Die Ausschreibung der weiteren Stellen erfolgte im Dezember 2000. Im 2001 wird die Polizei nun das mobile Fahndungselement mit vorerst 6 MitarbeiterInnen aufbauen und sämtliche BewerberInnen entsprechend ausbilden. Sie geht davon aus, dass dieses erste mobile Fahndungselement ab 1. Juli 2001 operativ sein wird. Wie im Konzept erweiterte Kriminalitätsbekämpfung vorgesehen, werden aus dem übrigen Kontingent von 5 MitarbeiterInnen (11 abzüglich 6 Fahndung) die Kriminalanalysestelle, die beiden Ermittlungsdienste, die Informatik sowie die Telekommunikation mit je einem Mitarbeitenden verstärkt. Durch verschiedene weitere Projekte (LSVA, Stinger und VLS), welche auf dasselbe Rekrutierungspotential von PolizistInnen zugreifen, entstehen personelle Defizite, welche nur mittels externer Ausschreibung aufgefangen werden können. Im weiteren wurde die Polizeischule 2000/2001, wie im Konzept vorgesehen, erneut um 11 MitarbeiterInnen aufgestockt und damit die Grundlage für die 2. Realisierungsstufe des Konzeptes "Erweiterte Kriminalitätsbekämpfung" geschaffen. |
5.01.08 | Erhöhung der Zahl der Gefangenenbetreuer. Entlastung der Polizei in diesem Bereich (Konzept "Gefangenenbetreuung": RRB Nr. 562 vom 23. März 1999) | Die Umsetzung des Konzepts Gefangenenbetreuung ist geglückt: die Gefangenenbetreuer decken den ganzen Tagesbetrieb inkl. Wochenenden ab, die Polizei wird nur noch pikettmässig zu Nachtstunden - relativ selten - beansprucht. Gefängnisleiter und Betreuerteams haben sich gut eingespielt. |
Die Hauptabteilung Sicherheit und Ordnung der Polizei Basel-Landschaft wurde mit dieser Aufstockung in zufriedenstellendem Masse entlastet. Zu den Hauptentlastungsbereichen zählen vor allem die Wochenenden, die Feiertage sowie die Ferien der GefangenenbetreuerInnen, welche mit dieser Erhöhung nicht mehr abgedeckt werden müssen. Die Aufstockung hat vor allem mehr Flexibilität in den Arbeitsabläufen mit sich gebracht und damit den gesamten Dienstbetrieb geringfügig entlastet. Damit ist eine erste leichte Verstärkung jener Polizeielemente erreicht worden, welche im unmittelbaren Kontakt zur Bevölkerung stehen, deren Erwartungen wir schnell und kompetent erfüllen müssen. | ||
5.01.09 | Evaluation eines neuen Untersuchungsgefängnisses | Die Evaluation ist abgeschlossen. Der Regierungsrat wird demnächst dem Landrat eine Erwerbs- und Projektierungsvorlage in Sachen "Justizzentrum" (weil neben einem neuen Gefängnis auch neue Räume für das Strafgericht und die Staatsanwaltschaft geplant sind) unterbreiten. |
5.01.19 | Umsetzung des Versuchs "Electronic Monitoring" | Das erste Jahr des Modellversuchs "EM" ist geprägt von guten Erfahrungen. Die Anzahl Fälle lag leicht über den Erwartungen (ca. 20), es gab keine nennenswerten Schwierigkeiten mit den KlientInnen. Es zeigt sich, dass diese Vollzugsform nicht etwa "leichter" ist als z.B. Halbgefangenschaft, sondern von den Betroffenen als recht anforderungsreich erlebt wird; dies unterstreicht die Bedeutung der sozialarbeiterischen Begleitung. |
5.01.12 | Anpassung des Konzepts, Spezialisierung der einzelnen Pavillonaufträge | Das Konzept wurde an die neuen Erfordernisse angepasst und liegt in schriftlicher Form vor. Die Spezialisierung der Pavillons ist vollzogen und zeigt positive Wirkung. |
5.01.13 | Organisationsentwicklungsprozess im Ausbildungsbereich und in der Sozialpädagogik | Die OE-Prozesse sind gut angelaufen, eine Lenkungsgruppe bestehend aus MitarbeiterInnen und Direktionsmitgliedern steuert den Prozess. |
5.01.14 | Marketingkonzept mit der Absicht, die Fachöffentlichkeit über die Möglichkeiten von Massnahmen im Sinne des Gesetzgebers zu informieren | Das Konzept wurde schrittweise umgesetzt .Das wichtigste Ereignis war die Gewalttagung, mit grosser Wirkung in der Fachöffentlichkeit |
5.01.17 | Bildung einer interdisziplinären Projektgruppe zur Optimierung der notwendigen Strukturen und Ausbildungsprogramme | Die ständige interdisziplinäre Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der Polizei, der Feuerwehr, des Gesundheitswesens, des Tiefbauamtes, des Umweltschutzes und des Sicherheitsinspektorates, ist operativ. Für alle Strassentunnels und für den Adler-Eisenbahntunnel sind die Einsatzpläne erstellt. Die Verantwortlichen der Ereignisdienste haben die Tunnels auf der Basis der Einsatzpläne erkundet. Die Führungsstrukturen sind im Aufbau. Die Ausbildungsprogramme für die Führungskräfte wurden erstellt und werden im Jahre 2001 angewendet. |
5.01.18 | Baubeginn einer Dreifachturnhalle und Sanierung der Kaserne | Weil im öffentlichen Auflageverfahren gegen die Pläne der Dreifachturnhalle Einsprachen eingereicht worden sind, konnte mit dem Aushub der Baugrube nicht fristgerecht begonnen werden. Termingerecht vollzog sich indessen der Abbruch der alten Militärhalle und der Teilabbruch der ehemaligen Stallungen mit Magazingebäude, weil für diese Arbeiten keine Baubewilligung erforderlich war. Nachdem auf dem Verhandlungsweg eine Einigung mit den Einsprechern erreicht werden konnte, waren die formalen und baurechtlichen Voraussetzungen erfüllt zur Realisierung der Dreifachturnhalle. Zwar erfolgte der offizielle Spatenstich im Beisein einer Delegation des eidg. Departementes für Verteidigung , Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) bereits am 20. Dezember 1999; mit dem eigentlichen Baubeginn, dem Aushub der Baugrube konnte dann im Februar 2000 begonnen werden. Der Neubau soll den unterschiedlichsten Nutzungen dienen. Neben der Nutzung der Halle durch Kader und Angehörige der Armee und BerufsschülerInnen des Kaufmännischen Vereins, können die Sporteinrichtungen abends und an den Wochenenden auch durch andere Organisationen benützt werden. Bedingung für eine Nutzung ausserhalb der Armee- und Schulbelegung ist, dass die Stadt Liestal das neben der Halle geplante oberirdische, öffentliche Parking verwirklicht. Dieses Parking ist ein Realersatz für das mit dem Bau der Halle aufgehobene Parkfeld zwischen Kaserne und der alten Militärhalle. Gemäss dem Bauprogramm ist die Dreifachturnhalle Ende Mai 2001 bezugsbereit. Die Stimmberechtigten unseres Kantons haben der Sanierung und dem Ausbau der Kaserne Liestal in der Volksabstimmung vom 24. September zugestimmt. Die Umsetzung des Bauvorhabens wird unter Berücksichtigung des Entscheides der Bundesbehörden betreffend die Truppengattung für den Ausbildungsplatz Liestal erfolgen. |
Programmpunkt Nr. 5.02 | Gesetzgebung |
Übersicht Die Justiz-, Polizei- und Militärdirektion hat mehrere Gesetzesvorlagen ausgearbeitet. Deren Vernehmlassungsergebnisse sind auszuwerten und dem Landrat entsprechende Vorlagen zu unterbreiten. Andere, von Parlament und Volk genehmigte Gesetzesrevisionen sind in die Praxis zu überführen. |
Massnahmen | Amtsbericht 2000 | |
5.03.05 5.03.06 |
Strafprozessordnung | Die neue Strafprozessordnung ist am 1. Januar 2000 in Kraft getreten. |
5.02.09 | Scheidungsrecht | Das Dekret vom 28. Oktober 1999 zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch über Ehe- und Partnerschaftsvermittlung, Eheungültigkeit, Ehescheidung und Ehetrennung ist am 1. Januar 2000 in Kraft getreten. Im Dezember 2000 hat eine dreiköpfige Arbeitsgruppe - bestehend aus 2 Vertretern der Gerichte und 1 Vertreterin der Direktion - ihre Arbeit aufgenommen, um dieses Dekret in die ZPO und das Einführungsgesetz zum ZGB zu überführen |
5.02.06 | Vormundschaftsgesetz | Der Landrat hat am 27. Januar 2000 dem Antrage der Justiz- und Polizeikommission entsprechend zustimmend davon Kenntnis genommen, dass die dem Landrat am 14. September 1999 überwiesene Vorlage für ein Jahr sistiert wird und anschliessend (1. Quartal 2001) bei den Gemeinden eine erneute Umfrage (eine solche erfolgte bereits 1995) zur Organisation des basellandschaftlichen Vormundschaftswesens unter Einbezug der Erfahrungen mit dem Scheidungsrecht durchgeführt wird. |
5.02.07 | Amtsvormundschaftsgesetz | Ein Entwurf für die Revision dieses Gesetzes liegt bereit. Die Beschlussfassung durch den Regierungsrat und die Weiterleitung an den Landrat wurden zurückgestellt, nachdem der Landrat im Januar 2000 der Sistierung der Vorlage zur Revision des Vormundschaftswesens zustimmte. Der Entwurf zur Revision des Amtvormundschaftsgesetzes steht im Zusammenhang mit der Vorlage zur Revision des Vormundschaftswesens und wird je nach Ausgang der Beschlussfassung zu dieser Vorlage überarbeitet bzw. an den Landrat weitergeleitet. |
5.02.02 | Notariatsgesetz (Teilrevision) | Die Teilrevision des Notariatsgesetzes wurde vom Landrat am 18.5.2000 verabschiedet und vom Regierungsrat per 1.10.2000 in Kraft gesetzt und zudem durch eine Teilrevision der Notariatsverordnung vom 12.9.2000 (in Kraft 1.10.2000) umgesetzt. |
5.02.03 | Spielbankengesetz | Das Spielbankengesetz wurde samt der notwendigen Verfassungsänderung in der Volksabstimmung angenommen und wird per 1. Jan. 2001 in Kraft gesetzt. Bezüglich der direkten Konsequenzen - neu Zuständigkeit der Gemeinden für Spiellokale anstelle bisher der Kanton - wurden die Gemeinden entsprechend informiert, die Umsetzung sollte zu keinen Problemen führen. |
5.02.04 | Erste Etappe Revision Bürgerrechtsgesetz (Straffung des Verfahrens) | Diese Revision wurde am 22. Juni 2000 vom Landrat verabschiedet und in der Volksabstimmung vom 24. September 2000 angenommen. Sie wird am 1. Januar 2001 in Kraft treten. Gestützt auf ein im Februar 2000 überwiesenes Postulat hat der Regierungsrat am 24. Oktober 2000 den Entwurf zu einem Gesetz über die Reduktion der Gebühren für die Einbürgerung ausländischer Staatsangehöriger aus Anlass der 500-jährigen Zugehörigkeit des Kantons zur Eidgenossenschaft dem Landrat überwiesen. Der Landrat wird im 1. Quartal 2001 über diese sogenannte "Einbürgerungsaktion" beraten. Das Verfassungsgericht hat mit Urteil vom 29. März 2000 die Beschwerden von 5 Bewerbern, deren Einbürgerungsgesuch in Pratteln abgewiesen wurde, gutgeheissen. In diesem Urteil qualifizierte das Verfassungsgericht die Zuständigkeit der Bürgergemeindeversammlung für die Einbürgerung als verfassungsmässig äusserst problematisch und es forderte den Gesetzgeber auf zu handeln. Gestützt auf dieses Urteil hat der Regierungsrat am 24. Oktober 2000 einen Entwurf zur Revision des Bürgerrechtsgesetzes und zur Revision der Kantonsverfassung in Sachen Zuständigkeit zur Erteilung des Gemeinde- und des Kantonsbürgerrechts in die Vernehmlassung geschickt. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis 31. Januar 2001. |
5.03.01 5.03.02 5.03.03 5.03.07 |
Revision Gerichtsverfassungsgesetz | Der Regierungsrat hat die Vorlage über die Revision des Gerichtsverfassungsgesetzes und die Änderung der Kantonsverfassung am 18. April 2000 an den Landrat weitergeleitet. Die Justiz- und Polizeikommission des Landrates hat die Beratung der Vorlage im Dezember 2000 abgeschlossen. Im Mai 2000 wurde eine aus Gerichts- und VerwaltungsvertreterInnen zusammengesetzte Arbeitsgruppe zur Überprüfung der Stellung und Entschädigung der nebenamtlichen RichterInnen gebildet. Allfällige Neuerungen sollen zusammen mit dem revidierten Gerichtsverfassungsgesetz in Kraft treten können. |
50208 | Zivilstandsdekret | Die vom Landrat am 12. März 1998 beschlossene Neuorganisation des Zivilstandswesens ist am 1. Januar 2000 in Kraft getreten. Auf diesen Zeitpunkt hin haben die 6 neuen professionell geführten Aemter mit 21 MitarbeiterInnen ihre Tätigkeit aufgenommen. |
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