Vorlage an den Landrat

1 EINLEITUNG


1.1 Auftrag


Der Regierungsrat unterbreitet dem Landrat auftragsgemäss seinen Amtsbericht für das Jahr 2000. Gemäss § 67 Absatz 1 Buchstabe a der Kantonsverfassung genehmigt der Landrat die jährlichen Amtsberichte des Regierungsrates.




1.2 Die Neukonzipierung des Berichtswesens


Auf Initiative der landrätlichen Geschäftsprüfungskommission hat der Regierungsrat anfangs 1999 das Berichtswesen neu konzipiert. Mit der Neuordnung werden die materielle und formelle Harmonisierung der regierungsrätlichen Planungsberichte (Regierungsprogramm und Jahresprogramme) mit den Rechenschaftsberichten (Amtsberichte und Rechenschaftsbericht zum Regierungsprogramm), die Systematisierung in der Gliederung der Berichte und schliesslich die Verwesentlichung der Berichte angestrebt, insbesondere des Amtsberichtes des Regierungsrates.


Harmonisierung bedeutet, dass alle Berichte formal und inhaltlich aufeinander abgestimmt werden. Die im Regierungsprogramm enthaltenen Programmpunkte werden in den Jahresprogrammen konkretisiert und detailliert (sofern die Realisierung im betreffenden Jahr vorgesehen ist). In den Amtsberichten wird über die einzelnen Programmpunkte im Sinne einer Erfolgs- oder Wirkungskontrolle Rechenschaft abgelegt .


Systematisierung heisst, dass alle Berichte einheitlich gegliedert werden. Aus verschiedenen Gründen erfolgt die Gliederung nicht nach Sachgebieten, sondern nach den Direktionen. In einem übergeordneten Kapitel sollen die Programmschwerpunkte der Legislaturperiode bzw. des Amtsjahres (ab Jahresprogramm 2001 realisiert) vorangestellt werden.


Um die Vergleichbarkeit der einzelnen Berichte und die Kontrolle zu erleichtern, werden sämtliche Programmpunkte nummeriert.


Verwesentlichung bedeutet, dass die Berichte die aktuellen Informationen enthalten sollen, welche für den Landrat im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung relevant sind. Dies wiederum heisst, dass vor allem der Amtsbericht des Regierungsrates eine radikale Neugestaltung erfahren hat .


Im Jahre 2000 erschien der Amtsbericht für das Jahr 1999 erstmals in der neuen Form. Es handelte sich dabei um eine Art "Übergangsamtsbericht".


Konsequent umgesetzt wurde im letzten Jahr das Ziel der Harmonisierung, indem der Amtsbericht voll und ganz auf das Jahresprogramm des Regierungsrates für das Jahr 1999 abgestimmt wurde, d.h. im Amtsbericht 1999 wurde Rechenschaft über sämtliche im Jahresprogramm 1999 enthaltenen Programmpunkte abgelegt.


Nur teilweise umgesetzt werden konnten die Ziele Verwesentlichung und vor allem Systematisierung, da das Jahresprogramm 1999 vor der Neuordnung des Berichtswesens entstanden war.




1.3 Der Amtsbericht 2000


Nachdem das Jahresprogramm 2000 des Regierungsrates erstmals gemäss dem neuen Konzept für das Berichtswesen erarbeitet worden war, konnten mit dem vorliegenden Amtsbericht 2000 neben der Harmonisierung (mit dem Jahresprogramm) auch die weiteren Ziele Verwesentlichung und Systematisierung umgesetzt werden.




1.4 Die anderen Informationsquellen


In den früheren Amtsberichten des Regierungsrates waren sehr viele Informationen in Form von Zahlen, Statistiken usw. enthalten. Diese waren zwar interessant, für den Landrat als Oberaufsichtsinstanz der kantonalen Verwaltung aber oft wenig relevant.


Viele dieser Informationen sind in den neuen Amtsbericht nicht mehr aufgenommen worden. Sie sind aber zu einem grossen Teil in anderen Publikationen des Kantons zu finden, wie z.B. im Statistischen Jahrbuch oder in den anderen zahlreichen von der Verwaltung herausgegebenen Publikationen. Viele interessante Informationen werden im Verlaufe des Jahres anlässlich auch an Medienkonferenzen und in Medienmitteilungen von Direktionen, Dienststellen und Ämtern verbreitet.


Seit einiger Zeit steht ein äusserst vielfältiges aktuelles Informationsangebot im Internet auf der Web-site des Kantons (www.baselland.ch) zur Verfügung.




1.5 ÜBERSICHT


Eine Bilanzierung der im Jahresprogramm 2000 enthaltenen Programmpunkte des Regierungsrates und der Direktionen ergibt, dass die meisten Vorhaben plangemäss realisiert werden konnten. Teilweise traten allerdings aus unterschiedlichsten Gründen mehr oder weniger grosse zeitliche Verzögerungen ein.


Gesamthaft konnten die im Jahresprogramm 2000 gesetzten Ziele aber weitgehend erreicht werden.


Für die Details wird auf die folgenden direktionsweise gegliederten Rechenschaftsberichte hingewiesen.



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