2001-39

Naturkatastrophen prägen das Elementarschadengeschehen der letzten Jahre. Die in diesem Zusammenhang angestellten Überlegungen zur Klimaerwärmung gewinnen an Plausibilität. Mit den steigenden Elementarschäden stellt sich die Frage nach der Versicherbarkeit und Vermeidbarkeit nachdrücklicher. Das Schadenjahr 1999 hat die die Wirksamkeit der Gebäudeversicherung in unserem Kanton unter Beweis gestellt.

Erdbebenschäden sind im Kanton Basel-Landschaft gemäss § 16 des Sachversicherungsgesetzes allerdings nicht versichert. Zwar existiert auf freiwilliger Basis eine Erdbebendeckung, jedoch mit begrenzter Wirkung und hohem Selbstbehalt.


Erdbebenereignisse sind relativ selten, wenn sie aber auftreten, sind die Folgen katastrophal!


Der Regierungsrat wird um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

Es wird um schriftliche Beantwortung der Interpellation gebeten.



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