2001-36

Verstösse gegen das Tierschutzgesetz sind leider auch im Kanton Baselland keine Ausnahme. Die Interessen des Tieres können aber auch im Baselbiet durch Tierschutzorganisationen nicht aktiv wahrgenommen werden, da die entsprechenden Tierschutzorganisationen kein Verbandsklagerecht besitzen. Leider gibt es immer wieder Grenzfälle wo das Gericht im Zweifelsfalle die Interessen des Tierhalters oder Tierfrevlers schützt, weil auch den Angeklagten alle Parteirechte und Rechtsmittel zur Verfügung stehen. Die betroffenen Tiere dagegen haben keinen oder nur einen begrenzten Schutz und begrenzte Rechte. Für Tierschutzorganisationen bestehen in unserem Kanton keine Möglichkeiten umstrittene Fälle und Urteile anzufechten. Um die Rechte des Tieres, vor allem aber den „präventiven" Tierschutz zu verstärken, ist es unabdingbar, dass entsprechende Organisationen ein Verbandklagerecht wahrnehmen können.


Ich bitte den Regierungsrat
Das Tierschutzgesetz in dem Sinne zu erweitern, dass ein Verbandsklagerecht für Tierschutz-Organisationen im Kanton Baselland möglich wird.



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