Protokoll der Landratssitzung vom 5. April 2001

Nr. 1002

15 2001/010
Interpellation von Simone Abt vom 11. Januar 2001: Änderung der Verordnung über Art und Massnahmen der Fürsorgeunterstützungen. Schriftliche Antwort vom 20. März 2001

://: Die Diskussion zur schriftlichen Antwort des Regierungsrates wird bewilligt.

Simone Abt bedankt sich bei Regierungsrat Adrian Ballmer für dessen Bemühungen, ist mit der Antwort jedoch nicht zufrieden. Sie hat den Eindruck, ihre Fragen seien teilweise nicht richtig verstanden worden, und erhofft sich daher mehr Klarheit aus der aktuellen Diskussion. Es gehe dabei um einen Nachtrag zu den SKOS-Richtlinien per 1. Januar 2001, wonach ein Teuerungsausgleich von rund drei Prozent für Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger entrichtet werden soll. Die Haushalt- und Haftpflichtversicherung werde neu von der Fürsorge ausserhalb des Grundbedarfs bezahlt, wie bereits heute die Miete und Krankenversicherung. Dieser Vorschlag mache Sinn, da sich Personen mit Budgetproblemen oftmals nicht genügend versichern. Der Regierungsrat hat jedoch entschieden, den SKOS-Nachtrag nicht umzusetzen und anstelle des Teuerungsausgleichs die Versicherungskosten zu übernehmen.

In der Antwort des Regierungsrates hat Simone Abt eine eigenständige Haltung und Linie des Kantons Basel-Landschaft genauso wie ein klares Bekenntnis zu den SKOS-Richtlinien vermisst. Die Antwort enthalte vage Formulierungen wie diejenige, dass man sich weitgehend an den Richtlinien der SKOS orientiere und diese in die Überlegungen zum neuen Sozialhilfegesetz einbeziehe. Dafür wurden beinahe entschuldigende Vergleiche mit anderen Kantonen gezogen, besonders mit Aargau und Solothurn, welche im Bereich der Sozialhilfe eher restriktiv agieren. Die offensichtliche Angst vor dem Alleingang erscheine ihr eines allenfalls zukünftigen Vollkantons unwürdig. Ausserdem hätten verschiedene Kantone, beispielsweise Bern und Basel-Stadt, den SKOS-Nachtrag übernommen.

Simone Abt will wissen, wie weit die Arbeiten an den Verordnungen zum neuen Sozialhilfegesetz schon fortgeschritten seien und ob Vernehmlassungen bei den Fürsorgebehörden und den Sozialdiensten in den Gemeinden durchgeführt würden. Laut Stellungnahme sollen SozialarbeiterInnen vermehrt in die Gespräche einbezogen werden. Sie fragt daher, ob eine Mitarbeit bei den Verordnungen vorgesehen sei. Man müsse bedenken, dass das Know-how bei den SozialarbeiterInnen vorhanden sei, während es sich bei den Fürsorgemitgliedern um PolitikerInnen und nicht um Fachpersonen handle. Es wäre ausserordentlich gefährlich, wenn Entscheide im Fürsorgebereich politisiert würden.

Die MitarbeiterInnen der Sozialdienste gehören verbandsmässig zum VPOD, die KOSA hingegen sei kein Angestelltenverband, sondern ein Fachverband, welcher ebenfalls zur Beratung zugezogen werden könnte.

Simone Abt will wissen, was es gekostet hätte, wenn man den Nachtrag 2000 zur Verordnung über Art und Mass der Fürsorgeunterstützung übernommen hätte. Ist sich der Regierungsrat bewusst, dass dem Gemeinwesen Kosten entstehen, wenn FürsorgeempfängerInnen durch ihre Haushalt- und Haftpflichtversicherung nicht genügend gedeckt sind, da sie meinen, sich dies nicht leisten zu können? Wird der Regierungsrat die SKOS-Richtlinien noch vor dem neuen Sozialhilfegesetz nachvollziehen? Sollen die SKOS-Richtlinien im Rahmen des neuen Sozialhilfegesetzes grundsätzlich als verbindlich erklärt werden, oder sind behördliche Verhandlungsspielräume vorgesehen? Sie warnt davor, die Richtlinien nur als nützliche Leitplanke zu betrachten, diese jedoch nicht als verbindlich zu erklären.

Die SKOS als fachkundige Stelle habe befunden, dass ein Nachtrag 2000 angemessen wäre. Wenn den Sozialhilfebezügerinnen und -bezügern diese Verbesserung vorenthalten werde, so sei dies ein ethisches Augenmerk wert, insbesondere im Hinblick auf die kürzlich beschlossenen Verbesserungen für Erbinnen und Erben sowie Schenkungsempfänger.

Regierungsrat Adrian Ballmer geht davon aus, dass nun nicht die Kommissionsberatung zum Sozialhilfegesetz vorgezogen werden soll. Bei den SKOS-Richtlinien handle es sich um Empfehlungen, an welche sich das Baselbiet sehr genau halte. Es werde jedoch nicht beabsichtigt, diese Empfehlungen unverändert zu kantonalem Recht zu erklären. Die basellandschaftliche Sozialhilfe liege weit über dem eidgenössischen Durchschnitt und man wolle sich einen gewissen Spielraum in der Umsetzung der SKOS-Richtlinien erhalten. Man müsse aufpassen, dass die Sozialhilfe nicht höher ausfalle als das verfügbare Einkommen von Menschen, welche keine Sozialhilfe erhalten. Das betreibungsrechtliche und das sozialpolitische Existenzminimum sei nicht aufeinander abgestimmt.

Die Verordnungsentwürfe zum Sozialhilfegesetz liegen vor. Sie wurden von einer Arbeitsgruppe unter Einbezug des Verbands der Fürsorgebehörden und von anderen Fachpersonen erarbeitet, es seien aber auch externe Arbeitsgruppen einbezogen worden. Eine Vernehmlassung sei bei Verordnungstexten nicht vorgesehen.

Durch den Nicht-Nachvollzug des Antrags 2000 wurden weder Einsparungen beabsichtigt noch erzielt. Wenn jedoch bereits eine Nichterhöhung als Einsparung bezeichnet werde, dann sparen die Gemeinden tatsächlich drei Prozent ein.

Maya Graf erklärt, zu diesem Thema würden in der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission schon seit langer Zeit intensive Diskussionen geführt. Für Gemeinde-SozialarbeiterInnen seien die SKOS-Richtlinien das wichtigste Handwerkszeug und es sei wichtig, dass darüber Einigkeit bestehe. Als störend empfindet sie die Tatsache, dass auf Bundesebene zu diesem Thema nur Richtlinien und kein Gesetz bestehen. Heute orientiert sich der Regierungsrat an den Richtlinien, er richtet sich jedoch nicht danach. Diese Tatsache sei ein wirklicher Streitpunkt, über welchen man sich im Rahmen des Sozialhilfegesetzes noch einmal unterhalten müsse.

://: Damit ist die Interpellation beantwortet.

Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei




Nr. 1003

16 2001/028
Interpellation von Bruno Steiger vom 25. Januar 2001: Respektierung von Gesetz und Verfassung durch den Regierungsrat. Schriftliche Antwort vom 27. März 2001

://: Bruno Steiger erklärt sich mit der Antwort einverstanden, womit die Interpellation erledigt ist.

Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei




Nr. 1004

17 2001/029
Interpellation von Bruno Steiger vom 25. Januar 2001: Umstrittene Informationspolitik der Regierung im Sumpf kantonaler Affären? Schriftliche Antwort vom 20. März 2001

://: Die von Bruno Steiger beantragte Diskussion wird bewilligt.

Bruno Steiger stellt fest, in seiner Anfrage gehe es um eine Abgangsentschädigung von 900'000 Franken für vier Chefbeamte, welche beim Kanton tätig waren. Er stellt fest, für den Durchschnittsbürger sei es nicht nachvollziehbar, dass Personen, welche aus dem Dienst entlassen werden, mit einer derartigen hohen Summe entschädigt werden. Laut Medienrecherchen beträgt die Entschädigung für Chefarzt Kaiser allein 400'000 Franken. Bruno Steiger will grundsätzlich wissen, ob man Lehren aus den vier Abgängen gezogen habe und künftig bei der Evaluierung von Kadermitarbeitern vorsichtiger umgehen werde. Ausserdem fragt er, ob Abgangsentschädigungen für KadermitarbeiterInnen beim Kanton vertraglich geregelt seien und ob die Stillhalteklausel im Fall Kaiser auf Wunsch des Kantons ausgehandelt worden sei.

Adrian Ballmer betont, die GPK habe die hier diskutierten Entschädigungen überprüft und für rechtens befunden. Automatische Abgangsentschädigungen werden nicht ausgerichtet. Wenn man sich von jemandem sofort trennen müsse, werde in der Regel der Lohn bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bezahlt. Die Evaluation im Fall Kaiser sei noch nicht vom Kanton Basel-Landschaft gemacht worden.

Einig geht Adrian Ballmer mit Bruno Steiger insofern, als der Ablauf im Fall Kaiser nicht optimal war. Bereits als Landrat war er der Meinung, die Begründung reiche für eine fristlose Entlassung nicht aus, was zwischenzeitlich auch vom Gericht bestätigt wurde. Die Klausel des Stillschweigens wurde nicht vom Kanton gewünscht, der Vergleichsvorschlag des Verwaltungsgerichtspräsidenten enthielt diese. Es war nicht möglich, den Vergleichsvorschlag ohne besagte Klausel zu akzeptieren. Adrian Ballmer war trotzdem der Meinung, es sei für alle Beteiligten am günstigsten, die Angelegenheit mit einem Vergleich zum Schluss zu bringen.

Auf 10'000 Personen könne es eben auch zu nicht ganz optimalen Anstellungen kommen. Derartige Fälle seien im Kanton nicht sehr zahlreich, obwohl jeder Fall ein Fall zu viel sei. Evaluationen, insbesondere von Kaderleuten, müssen daher sehr sorgfältig angegangen und Personalprobleme möglichst frühzeitig gelöst werden.

Ursula Jäggi fragt, ob der Lohn die Basis für Abgangsentschädigungen darstelle.

Adrian Ballmer erklärt, die Summe für eine Abgangsentschädigung komme dadurch zustande, dass die Lohnsumme mit dem Faktor Zeit multipliziert werde. Beim Faktor Zeit sei sein eigener Eindruck, dass der Laufentaler Fall von Anfang an hätte richtig aufgegleist werden müssen, so dass er sich nicht über einen derart langen Zeitraum hinweggezogen hätte. Er werde sich in Zukunft dafür einsetzen, derartige Fälle von Anfang an unter Einbezug des Personaldienstes zu analysieren und nach der schnellstmöglichen Lösung zu suchen.

Bruno Steiger bedankt sich für die Zusatzantworten und stellt fest, er gehe in den meisten Punkten mit dem Regierungsrat einig. Er hoffe, man habe die Lehren gezogen, um derart unnötige Ausgaben in Zukunft zu vermeiden.

://: Die Interpellation ist damit beantwortet.

Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei




Nr. 1005

18 2001/034
Motion von Elisabeth Schneider vom 8. Februar 2001: Steuerabzug der effektiven Kinderbetreuungskosten

Adrian Ballmer informiert, der Landrat habe dieses Thema bereits 1986 diskutiert und abgelehnt. Zwischenzeitlich jedoch hätten verschiedene Kantone einen Steuerabzug der Kinderbetreuungskosten eingeführt. Das seit dem 1. Januar 2001 in Kraft getretene Steuerharmonisierungsgesetz definiere, welche Abzüge nach kantonalem Recht zulässig seien. Nach diesem Gesetz wäre ein Abzug der Betreuungskosten nicht möglich. Am 15. Dezember 2000 jedoch haben die eidgenössischen Räte das sogenannte Bundesgesetz zur Koordination und Vereinfachung des Veranlagungsverfahrens für die direkten Steuern im interkantonalen Verhältnis verabschiedet. Art. 72c des Steuerharmonisierungsgesetzes sagt dabei, dass die Kantone bis zur Inkraftsetzung der Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung einen Abzug von den steuerbaren Einkünften für die durch die Erwerbstätigkeit der Eltern entstehenden Kinderbetreuungskosten vorsehen können. Diese Regelung werde rückwirkend per 1. Januar 2001 in Kraft treten.

Am 28. Februar 2001 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zum Steuerpaket 2001 zuhanden der eidgenössischen Räte. Ein Teil davon betrifft die Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung, welche Ehepaare und Familien um rund 1,3 Mia. Franken entlasten sollte. Diese substantielle Entlastung soll vor allem durch die Einführung eines Teilsplittings für Verheiratete und eine Erhöhung des Kinderabzugs erreicht werden, jedoch ist auch ein Abzug für die Fremdbetreuung von Kindern von maximal 4'400 Franken pro Kind bis 16 Jahre vorgesehen. Dieser Abzug wird mit dem Steuerharmonisierungsgesetz auch den Kantonen vorgeschrieben.

Der Regierungsrat sei bereit, die Motion entgegen zu nehmen und je nach Ergebnis des Gesetzgebungsverfahrens in den eidgenössischen Räten einen entsprechenden Abzug in der kantonalen Gesetzgebung vorzusehen. Er möchte bezüglich Höhe des Betrags und Alter der Kinder die Freiheit haben, diese der eidgenössischen Gesetzgebung anzupassen. Wenn Elisabeth Schneider also die Zahlen aus ihrem Motionstext streiche, könne diese als Motion an den Regierungsrat überwiesen werden.

Elisabeth Schneider ist selbstverständlich bereit, die Zahlen zu streichen. Sie befürchte jedoch, dass mit der Revision bis zur Anpassung des Bundesgesetzes abgewartet werde, was noch bis 2004 dauern könne. Es wäre bedauerlich, wenn die Steuergesetzgebung im Kanton Basel-Landschaft in diesem wichtigen Punkt nicht schon vorher angepasst würde. Sie bittet den Regierungsrat daher, ihr Anliegen beförderlich zu behandeln. Im Übrigen wäre sie auch einverstanden, wenn die Zahlen erhöht würden. So können in konservativen Innerschweizer Kantonen sämtliche Kinderbetreuungskosten abgezogen werden. Auch wenn Basel-Landschaft wahrscheinlich keine so grosszügige Änderung beschliessen werde, sollte es möglich sein, über die Regelung des Bundes hinaus zu gehen.

://: Die veränderte Motion wird einstimmig an den Regierungsrat überwiesen und der Antrag lautet somit:

Es sei die Steuergesetzgebung des Kanton Basel-Landschaft dahingehend anzupassen, dass bei der Ermittlung des steuerbaren Einkommens von den effektiven Fremdbetreuungskosten pro Kind ein Abzug zugelassen wird.

Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei



Nr. 1006

19 2001/039
Interpellation von Dölf Brodbeck vom 8. Februar 2001: "Risikovorsorge bei Erdbeben". Schriftliche Antwort vom 27. März 2001

://: Die Diskussion wird auf Antrag des Interpellanten bewilligt.

Dölf Brodbeck dankt der Regierung für die rasche Beantwortung seiner Interpellation und zeigt sich mit den Antworten grundsätzlich zufrieden, ausser mit der Antwort zu Frage 3. Eine derart kurze und summarische Antwort genüge ihm nicht und er stellt daher drei Anschlussfragen. Wäre ein straffes Versicherungsobligatorium zur Deckung von grossen Erdbebenschäden geeignet? Wäre eine schweizweite Lösung, abgestützt auf die Gebäudeversicherung und allenfalls private Assekuranz, denkbar? Ist mit massgeblichen Hindernissen gegenüber einer Erdbebenversicherung zu rechnen?

Adrian Ballmer hebt hervor, im Falle eines Erdbebens gehe es um riesige Schäden auf einem regional konzentrierten Gebiet. Von einer Versicherung im Kanton Basel-Landschaft wären derartige Schäden nicht zu decken, denn wie immer bei einer Versicherung brauche es eine Solidargemeinschaft. Er sei überzeugt davon, dass auch die Schweiz allein für eine derartige Versicherung zu klein sei. Eine Erdbebenversicherung müsste weltweit eingerichtet werden, um das Klumpenrisiko auszuschalten. Ein Obligatorium halte er nicht für eine besonders glückliche Lösung, der Regierungsrat setzt daher auf Überzeugungsarbeit, damit sich möglichst viele Gebäudeversicherungen und Privatassekuranzen an einer Erdbebenversicherung beteiligen. Der Direktor der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung versuche an vorderster Front, sich für einen Pool einzusetzen.

://: Die Interpellation ist damit beantwortet.

Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei


Ende der Sitzung: 16.30 Uhr

Die nächste Landratssitzung findet statt am 26. April 2001


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