2001-34
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Motion von Elisabeth Schneider: Für den Steuerabzug der effektiven Kinderbetreuungskosten
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Autor/in:
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Elisabeth Schneider, CVP (Abt, Aebi, Aeschlimann, Bachmann, Baumann, Brassel, Bucher, Chappuis, Franz, Fritschi, Fuchs, Gallacchi, Geier, Haas, Halder, Hilber, Hintermann, Jäggi, Jermann H., Jermann W., Joset, Klein, Krähenbühl B., Laube, Liechti, Nussbaumer, Nyffenegger, Plattner, Portmann, Ritter, Rohrbach, Rudin K., Rudin Ch., Ryser, Schäfli, Schär, Schäublin, Schenk, Schmied, Steiner, Tanner, Tobler, Van der Merwe, Völlmin, Wüthrich, Ziegler, Zwick)
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Eingereicht am:
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8. Februar 2001
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Nr.:
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2001-034
(Modifiziert am 5. April 2001)
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Heute gewährt bereits die Mehrzahl der Kantone den berufstätigen Eltern einen Abzug der effektiven Kinderbetreuungskosten vom steuerbaren Einkommen. Nur die Kantone Schwyz, Glarus, Schaffhausen, Tessin, Neuenburg und der Kanton Basel-Landschaft kennen keine derartige Regelung in der Steuergesetzgebung. Der Bund will nun ebenfalls bei der anstehenden Reform der Familienbesteuerung den Betreuungskosten Rechnung tragen und schlägt in seinem Entwurf, den er bis Ende März dieses Jahres dem Parlament zuleiten will, vor, dass Alleinerziehende wie Zweiverdienerehepaare bei der direkten Bundessteuer die effektiven Kinderbetreuungskosten bis zu einem Betrag von max. Fr. 4000.-- abziehen können.
Alleinerziehende Mütter und Väter, aber auch Familien, bei denen ein Einkommen nicht mehr ausreicht, sind auf Fremdbetreuung ihrer Kinder angewiesen. Dass Mütter und Väter vermehrt der Arbeitswelt erhalten bleiben, indem die ausserfamiliäre Betreuung der Kinder tagsüber ausgebaut wird, gewinnt ebenfalls an Bedeutung. Dies vorallem auch seit der Arbeitsmarkt ausgetrocknet ist, und qualifizierte Arbeitskräfte Mangelware sind.
Um eine Ungleichbehandlung in den verschiedenen Kantonen auszuschalten (v.a. auch gegenüber dem Kanton Basel-Stadt, welcher einen Abzug von max. Fr. 5'000.-- pro Kind unter 15 Jahren vorsieht), ist eine Anpassung der grundsätzlich zeitgemässen Steuergesetzgebung des Kantons Basel-Landschaft in diesem Punkt überfällig. Dies vor allem auch deshalb, weil der Landrat am 12. Juni 1997 eine Motion von SP-Landrat Karl Rudin "Baselland wird bis zum Jahr 2000 zum familienfreundlichen Kanton" überwiesen hat, welcher u.a. dieses Anliegen zum Inhalt hat.
Antrag:
Es sei die Steuergesetzgebung des Kantons Basel-Landschaft dahingehend anzupassen, dass bei der Ermittlung des steuerbaren Einkommens von den effektiven Fremdbetreuungkosten max. Fr. 4'000.-- pro Kind unter 15 Jahren zum Abzug zugelassen werden.
Vom Landrat am
5. April 2001
modifizierter Text:
Es sei die Steuergesetzgebung des Kanton Basel-Landschaft dahingehend anzupassen, dass bei der Ermittlung des steuerbaren Einkommens von den effektiven Fremdbetreuungskosten pro Kind ein Abzug zugelassen wird.
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