2001-3

Am 5. September 1994 hat der Landrat die Motion 1994-169 von Roland Meury (Grüne) und das Postulat 1994-175 von Klaus Hiltmann (CVP) überwiesen. Beide Vorstösse hatten zum Ziel, die erleichterte Einbürgerung von Jugendlichen der zweiten Ausländergeneration im Kanton Baselland einzuführen. Ebenso wiesen die Antragsteller darauf hin, dass eine Zusammenarbeit mit anderen Kantonen - insbesondere den Westschweizer Kantonen - anzustreben sei.


Die Kantone Fribourg, Bern, Neuenburg, Genf, Jura und Waadt haben mit der interkantonalen Vereinbarung vom 16. Dezember 1994 beschlossen, ihre Gesetzgebung so anzupassen und zu harmonisieren, dass für jugendliche Ausländer zwischen 16 und 25 Jahren erleichterte Einbürgerungsmodalitäten gelten. Inzwischen ist auch der Kanton Zürich dem Konkordat beigetreten. Die Eidgenössische Ausländerkommission (EKA) würde es begrüssen, wenn weitere Kantone sich zu einem Konkordatsbeitritt entschliessen könnten.


Der Regierungsrat hat die Frist für die Bearbeitung der beiden überwiesenen Vorstösse schon gebührend überschritten. Der Inhalt der Vorstösse ist aber ein in weiten Kreisen anerkanntes Anliegen und ergänzt andere integrationspolitische Massnahmen. Die Motion Meury und das Postulat Hiltmann sollten endlich zu einem guten Ende geführt werden.


Der Regierungsrat wird beauftragt, den Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung vom 16. Dezember 1994 über die erleichterte Einbürgerung von Jugendlichen zwischen 16 und 25 Jahren vorzunehmen oder dem Landrat eine entsprechende Vorlage zu unterbreiten.



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