2001-29
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Interpellation von Bruno Steiger: Umstrittene Informationspolitik der Regierung im Sumpf kantonaler Affären?
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Autor/in:
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Bruno Steiger, SD
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Eingereicht am:
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25. Januar 2001
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Nr.:
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2001-029
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Zu recht wird von einer Zeitung die Informationspraxis (Geheimhaltungspraxis) des Kantons in den verschiedenen Bereichen kantonaler Auseinandersetzungen und Kündigungen bemängelt. Auch wenn in einzelnen Fällen im Sinne des Persönlichkeitsschutzes dieser Praxis ein gewisses Verständnis entgegengebracht werden muss, stellt sich für den Landrat und indirekt damit auch für die Steuerzahlenden die Frage nach den finanziellen Folgekosten und der Schuldfrage (Fall Kaiser). Es geht dabei vor allem um Kosten gerichtlicher und außergerichtlicher Vergleiche, die indirekt mit falschen Entscheiden, zu späten Reaktionen und/oder mangelnder Kontrolle usw. der Regierung und der Verwaltung zu tun haben. Die Öffentlichkeit (Steuerzahlende) und vor allem der Landrat als Oberaufsicht der Regierung haben aber das Recht und die Pflicht, über diese finanziellen Folgekosten uneingeschränkt informiert zu werden.
Ich bitte daher den Regierungsrat um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen:
1.
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Welche finanziellen Folgekosten hat die Öffentlichkeit im Falle der Laufentaler Spitalaffäre (Schmid/Kaiser), bei der Kündigung des Arlesheimer Statthalters und des Kantonsarchitekten zu tragen?
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2.
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Unter welcher Rubrik werden diese Kosten abgebucht (verrechnet) bzw. dem Landrat unterbreitet?
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3.
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Welche Konsequenzen (offenere Informationspolitik, personelle Konsequenzen, Überprüfung der Führungsverantwortung usw.) werden aus diesen Vorfällen auf Seiten des Regierungsrates ins Auge gefasst?
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Wieweit stimmt der "Vorwurf", dass die Medien je nach Informationspraxis bzw. Informationen (Veröffentlichungen) sich auch der Amtsgeheimnisverletzung schuldig machen und mit welchen Folgen/Konsequenzen ist in diesen Fällen zu rechnen?
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