2001-28
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Interpellation von Bruno Steiger: Respektierung von Gesetz und Verfassung durch den Regierungsrat
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Autor/in:
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Bruno Steiger, SD
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Eingereicht am:
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25. Januar 2001
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Nr.:
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2001-028
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Gemäss Landratsgesetz sind schriftliche Anfragen innert dreier Monate zu beantworten. Nach Gesetz ist daher der Regierungsrat verpflichtet, innert maximal dreier Monate bei schriftlichen Anfragen dem Parlament bzw. dem Ratsmitglied zu antworten. Dies scheint aber bei der Baselbieter Regierung nicht immer selbstverständlich und klar zu sein, wie das aktuelle Beispiel der schriftlichen Anfrage betreffend Einkommensberechnung und KVG-Prämienverbilligung im Rentenalter (2000/138) zeigte.
Am 8 Juni 2000 im Landrat eingereicht, erfolgte trotz Interventionen (auch der Landeskanzlei) bis zum 31.12.2000 keine schriftliche Beantwortung der Anfrage. Dafür erfreute uns die Regierung mit der Vorlage 2000/257 "Urteilsbedingte Änderung des Einführungsgesetzes, vom 25. März 1996, zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (EG KVG)" vom 12. Dezember 2000, die eine indirekte Beantwortung der schriftlichen Anfrage ist, zumal ja beide Vorlagen den gleichen Aspekt und das gleiche Urteil ansprechen. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die in der schriftlichen Anfrage gestellten Fragen durch die Verwaltung in einem Zeitungsinterview ebenfalls weitgehend beantwortet wurden.
Ist also davon auszugehen, dass in Zukunft schriftliche Anfragen von Landratsmitgliedern via Regierungsvorlagen und/oder die Medien beantwortet werden?
Ich bitte daher den Regierungsrat um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen:
1. Ist für den Regierungsrat auch unbestritten, dass er an das Landratsgesetz gebunden ist und wenn ja, warum hält er sich nicht daran?
2. Aus welchen Gründen wurde die schriftliche Anfrage 2000/138 bis zum 31.12.2000 nicht beantwortet, obwohl alle Aspekte in der Vorlage 2000/257 und in einem Medieninterview durch die Verwaltung schon ausführlich dargelegt wurden?
3. Wieviele schriftliche Anfragen sind in den letzten vier Jahren über die maximale Frist von drei Monaten verspätet oder noch nicht beantwortet worden? Aus welchen Gründen?
4. Was gedenkt der Regierungsrat gegen diese / seine gesetzeswidrige Praxis zu unternehmen?
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