2001-27 (1)

I.


Die SP-Fraktion hat am 25. Januar 2001 eine Interpellation betreffend "Gewährleistung einer umfassenden und qualitativ hochstehenden Lebensmittelkontrolle" mit folgendem Wortlaut eingereicht:


Lebensmittel- und Tierskandale ohne Ende. Den BSE-Rindern, Dioxin-Hühnern, Hormonkälbern folgen seit kurzem noch die Antibiotika-Schweine. Das Vertrauen der Konsumentinnen und Konsumenten in die Produktion unserer Lebensmittel schwindet wie der Schnee an der Sonne und hat nach dem neusten Skandal einen weiteren Tiefpunkt erreicht. Viele fragen sich, was wird eigentlich vom Staat getan, um die Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen? Andere wiederum zweifeln an der Wirksamkeit unserer Lebensmittelkontrolle.


Da das Vertrauen in die Lebensmittelproduktion und in die Tierhaltung nur durch höchste Transparenz wieder gewonnen werden kann, ersuchen wir die Regierung um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen:



II.

Der Regierungsrat nimmt zu den einzelnen Fragen wie folgt Stellung:


Allgemeines


Im Kanton Basel-Landschaft sind das Veterinärwesen und das Kantonale Laboratorium für die Lebensmittelkontrolle zuständig. Das Veterinärwesen leitet die Lebensmittelkontrolle im Bereich der Tierhaltung, Schlachtung und der Schlachttier- und Fleischuntersuchung. Das Kantonale Laboratorium ist für die sämtlichen übrigen Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände zuständig. Das Kantonale Laboratorium befasst sich ausschliesslich mit Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen, hingegen gehören zum Aufgabengebiet des Veterinärwesens auch die Tierseuchenprophylaxe und -bekämpfung und der Vollzug der Tierschutzgesetzgebung.


Die Lebensmittelsicherheit in der Schweiz ist hoch. Dieser hohe Standard kann aber offenbar der Bevölkerung nur ungenügend kommuniziert werden, die vor allem auch durch die Ereignisse im benachbarten Ausland verunsichert worden ist. Alle beteiligten Seiten müssen Anstrengungen unternehmen, um das Vertrauen in die Lebensmittel zu-rückzugewinnen.




Zu den Fragen im Einzelnen


Frage 1: Personelle Ressourcen


Das Kantonale Laboratorium verfügt über 19,9 Sollstellen:

Das Veterinärwesen verfügt über 2 Sollstellen:



Frage 2: Anzahl Kontrollen


Kantonales Laboratorium




Veterinärwesen

Nicht enthalten sind in diesen Zahlen extern vorgenommene Untersuchungen. Je rund 100 Proben, die im Rahmen des nationalen Stichprobenprogramms zur Untersuchung auf BSE erhoben worden sind sowie Milchuntersuchungen, die im Rahmen der Milchqualitätssicherung vorgenommen werden (jährlich rund 12'000 Untersuchungen von Milchproben). Die Untersuchung der Milchproben erfolgt im Rahmen des Milch-wirtschaftlichen Inspektions- und Beratungsdienstes. Ebenfalls nicht enthalten sind Zu-satzuntersuchungen, die der Fleischkontrolleur im Rahmen der ordentlichen Fleisch-kontrolle durchführen lässt (jährlich rund 30 mikrobiologische Fleischuntersuchungen).



Frage 3: Anzahl zu kontrollierender Betriebe


Kantonales Laboratorium

Die ebenfalls unter die Lebensmittelkontrolle fallenden ca. 800 Imker sind in diesen Zahlen nicht aufgeführt.

Veterinärwesen




Frage 4: Ist der Personalbestand genügend?


Neue Risiken wie BSE, der Dioxinskandal in Belgien oder der erst kürzlich festgestellte Skandal mit Schweinefleisch in Oesterreich, neue Technologien und Produkte (gen-technisch veränderte Lebensmittel), die Globalisierung (Lebensmittel gelangen aus der ganzen Welt auf den heimischen Küchentisch) und vermehrt wenig Ausgebildete, die Lebensmittel vertreiben oder herstellen, sind permanent neue Herausforderungen für die Lebensmittelkontrolle. Dem steht die regionale Produktion von Lebensmitteln ge-genüber, die unter der direkten Aufsicht der Lebensmittelkontrolle steht.


Um im Kanton Basel-Landschaft eine effiziente Lebensmittelkontrolle beibehalten zu können, wurde deshalb bereits 1997 ein Zusammenarbeitsvertrag mit Basel-Stadt un-terzeichnet. Inzwischen wurden diverse Gebiete aufgeteilt (nur noch ein Labor führt die Untersuchungen für beide Kantone), teure Geräte werden nur einmal angeschafft und die Untersuchungen erfolgen nach einem gemeinsamen Jahresplan.


Im Bereich des Veterinärwesens kam mit der neuen Tierverkehrskontrolle, der Auf-zeichnungspflicht für eingesetzte Antibiotika bei Tieren, die der Lebensmittelproduktion dienen, und der Veterinärkontrolle bei der Milchqualitätssicherung, die letztendlich die Exportfähigkeit unserer Milchprodukte garantiert, neue Aufgaben auf die Vollzugs-organe zu.


Vor diesem Hintergrund ist der Personalbestand im Kantonalen Laboratorium aus-reichend, im Veterinärwesen unzureichend. Wohl hat der Kantonstierarzt im Jahr 2000 eine integrale Kontrolle auf 86 Landwirtschaftsbetrieben vorgenommen, eine jährliche Kontrolle von 10 % aller Klauentierhaltungen, wie es eine Weisung des Bundesamtes für Veterinärwesen vorschreibt, und die der Regierungsrat als notwedig erachtet, um das Vertrauen in die tierische Produktion zu stärken, übersteigt die Ressourcen des Veterinärwesens. Aus diesen Gründen wird diese Kontrollleistung in den nächsten drei Jahren beim Kanton Solothurn eingekauft werden.


Um die Sicherheit der Lebensmittel in Zukunft weiterhin zu garantieren, muss vermehrt ganzheitlich gedacht werden. Gesunde und sichere Lebensmittel können nur in einer intakten Umwelt hergestellt werden. Die Zusammenarbeit zwischen dem Kantonalen Laboratorium, dem Veterinärwesen, den Vollzugsorganen im Bereich der Umweltschutzgesetzgebung und den Organen in Basel-Stadt muss weiter intensiviert werden, um mögliche Synergien freilegen zu können.




Frage 5: Kantonales Konzept der Lebensmittelkontrolle


Ein Kantonales Konzept existiert. Die Inspektionen erfolgen nach einer Risikoanalyse, die Untersuchungen nach einem Jahresplan, welcher die Risiken und die aufge-nommene Menge berücksichtigt. Bei der Fleischkontrolle muss jedes geschlachtete Tier untersucht werden (Fleischschau). Ab diesem Jahr müssen jährlich 10 % der Nutz-tierhaltungen dahingehend überprüft werden, ob die Aufzeichnungspflicht beim Arznei-mitteleinsatz wahrgenommen, die neue Tierverkehrskontrolle korrekt umgesetzt und die Milchqualitätsverordnung eingehalten wird. Neu hinzu werden auch Kontrollen ein-geführt werden müssen, die dem Aspekt der Nutztierfütterung Rechnung tragen werden.




Frage 6: Kosten


1 Kostenschätzung, da Leistungsauftrag noch nicht implementiert.
2 Kostenschätzung, da Leistungsauftrag noch nicht implementiert. Beinhaltet Kantons-beitrag an die Tierseuchenkasse und Aufwendungen im Veterinärwesen, aber nicht Aufwendungen, die über die Tierseuchenkasse beglichen werden.



Frage 7: Widerhandlungen


Kantonales Laboratorium

Veterinärwesen
* Anzahl kontrollierte Betriebe: 86: Die Beanstandungsquote darf man nicht über-bewerten. Die Aufzeichnungspflicht für Antibiotika gilt für die Tierhalter seit dem 1. Juli 1999 und die neue Tierverkehrskontrolle mit all den Startschwierigkeiten mit der Tier-verkehrsdatenbank seit 1. Dezember 1999. Information, Nachkontrollen bei Beanstan-dungen und Sanktionen bei Uneinsichtigen sind die Vollzugsstrategie. Die ver-gleichsweise geringen Beanstandungen bei der Milchqualitätssicherung, die seit Jahren eingeführt ist, zeigt, dass wenn der Tierhalter mit den Pflichten vertraut ist, diese auch einhalten wird.



Frage 8: Strafverfahren




Frage 9: Strafbestimmungen


Das maximale Strafmass für ein fahrlässiges Vergehen oder Übertretungen beträgt Gefängnis bis zu sechs Monaten oder Busse bis zu Fr. 20'000.--. Vorsätzliches Vergehen wird mit bis zu fünf Jahren Gefängnis oder Busse bis zu Fr. 20'000.-. bestraft.


In der Praxis erhalten die angezeigten Personen normalerweise eine Busse bis zu Fr. 1'000.--.


Der Verbraucherschutz wird primär durch strenge Kontrollen und Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes über das Verwaltungsrecht erreicht. Höhere Strafbestimmungen würden den Verbraucherschutz nicht verbessern.




Frage 10: Wiederholungsfall


Der Entzug von Bundessubventionen (Direktzahlungen bei den landwirtschaftlichen Be-trieben) ist nur möglich, wenn die Auflagen im Rahmen des oekologischen Leistungsnachweises nicht erfüllt werden. Der Regierungsrat geht jedoch davon aus, dass, wenn überhaupt erforderlich, Verwaltungsmassnahmen wie Sperrung des Tierverkehrs bei einem landwirtschaftlichen Betrieb so einschneidende Massnahmen sind, dass Wiederholungsfälle kaum vorkommen dürften.


Bei Herstellern und Vertreibern von Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen werden bei Gesundheitsgefährdung oder im Wiederholungsfall Produkte gesperrt und/oder zurückgerufen, Produktionsprozesse oder ganze Betriebe geschlossen. In Restaurationsbetrieben wird ein Entzug des Patentes beantragt und durch das Pass- und Patentbüro vorgenommen.


20. März 2001


Im Namen des Regierungsrates
der Präsident: Koellreuter
der Landschreiber: Mundschin



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