2001-27
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Interpellation der SP-Fraktion: Gewährleistung einer umfassenden und qualitativ hochstehenden Lebensmittelkontrolle
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Autor/in:
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SP-Fraktion
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Eingereicht am:
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25. Januar 2001
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Nr.:
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2001-027
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Lebensmittel- und Tierskandale ohne Ende. Den BSE-Rindern, Dioxin-Hühnern, Hormonkälbern folgen seit kurzem noch die Antibiotika-Schweine. Das Vertrauen der Konsumentinnen und Konsumenten in die Produktion unserer Lebensmittel schwindet wie der Schnee an der Sonne und hat nach dem neusten Skandal einen weiteren Tiefpunkt erreicht. Viele fragen sich, was wird eigentlich vom Staat getan, um die Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen ? Andere wiederum zweifeln an der Wirksamkeit unserer Lebensmittelkontrolle.
Da das Vertrauen in die Lebensmittelproduktion und in die Tierhaltung nur durch höchste Transparenz wieder gewonnen werden kann, ersuchen wir die Regierung um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen:
1.
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Wie gross sind die personellen Ressourcen der Organe unserer Lebensmittelkontrolle (aufgeschlüsselt nach den verschiedenen Einsatz- und Zuständigkeitsbereichen)?
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2.
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Wieviele Kontrollen wurden in den Jahren 1999 und 2000 in diesen Bereichen vorgenommen?
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3.
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Wie gross ist die Anzahl der zu Kontrollierenden (Betriebe/Tiere)?
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4.
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Genügt der heutige Personalbestand, um die Sicherheit unserer Lebensmittel zu gewährleisten ? Wenn nicht, was gedenkt die Regierung diesbezüglich zu unternehmen?
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5.
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Existiert ein kantonales Konzept über die Durchführung der Lebensmittelkontrollen?
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6.
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Was hat der Vollzug
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a. der Lebensmittelverordnung
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b. der Verordnung über die Tierseuchenbekämpfung
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in den Jahren 1999 und 2000 gekostet?
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7.
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Wieviele Widerhandlungen gegen die Lebensmittelgesetzgebung wurden in den Jahren 1999/2000 festgestellt:
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c. im Bereich der Tierhaltung, Schlachtung, Fleischverarbeitung und -lagerung
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d. im übrigen Lebensmittelbereich?
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8.
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Wieviele Strafverfahren wurden in den Jahren 1999/2000 gegen fehlbare Personen oder Firmen eingeleitet?
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9.
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Mit welchen Strafen ist bei Widerhandlungen gegen die Lebensmittelgesetzgebung zu rechnen ? Genügen diese Strafen aus der Sicht der Regierung, um die Bestimmungen der Lebensmittelgesetzgebung durchzusetzen und den Verbraucherschutz zu gewährleisten?
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10.
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Wäre es nicht angebracht, im Wiederholungsfall drakonische Massnahmen zu ergreifen (zum Beispiel Entzug bzw. Verweigerung der eidg. und kantonalen Subventionen)?
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