2001-26

Die Sackgebühren sind zum Teil unsozial aber im Sinne des Verursacherprinzips richtig. Stein des Anstosses im Kanton ist daher nicht das Verursacherprinzip, sondern vielmehr die zum Teil sehr unterschiedlichen Sackgebühren. So gibt es Unterschiede von bis zu Fr. 1.50.- pro Sack und Gemeinde im Baselbiet. Dies aufgrund der sehr unterschiedlichen Berechnungen, indem je nach Gemeinde die verschiedensten Diensleistungen Aufgerechnet werden. Es ist aber nicht im sinne des Verursacherprinzips, dass durch zu hohe Sackgebühren zusätzliche Dienstleistungen der Gemeinden mitfinanziert bzw. verrechnet werden und so zum Teil dem Abfalltourismus und der illegalen Entsorgung beitragen.


Ich bitte daher den Regierungsrat, zu prüfen und zu berichten,


Wie zur geplanten Grundgebühr auch klare Richtlinien und Vorgaben für die zum Teil unsozialen Zusatzbelastungen der Sackgebühren geschaffen werden, damit das Verursacherprinzip kantonal einheitlich in allen Baselbieter Gemeinden Anwendung findet.



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