2001-23
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
|
Motion der Erziehungs- und Kulturkommission: Gesamtschau der Leistungen und Gegenleistungen zwischen den Kantonen Baselstadt und Basel-Landschaft
|
|
Autor/in:
|
Erziehungs- und Kulturkommission
|
|
Eingereicht am:
|
25. Januar 2001
|
|
Nr.:
|
2001-023
|
|
Die aktuelle Diskussion zeigt, dass trotz Uni- und Kulturvertrag das finanzielle Engagement unseres Kantons gegenüber dem Stadtkanton Basel nach wie vor ein Dauerthema ist. Die Forderungen nach höheren finanziellen Leistungen zur Abgeltung der baselstädtischen Zentrumsleistungen reissen nicht ab; gefordert werden vor allem höhere Beiträge für die UNI sowie für das Theater Basel.
Auch wenn nicht in Zweifel gezogen wird, dass die Stadt Basel als wirtschaftliches und kulturelles Zentrum sowie als Universitätsstadt tatsächlich umfangreiche Dienstleistungen anbietet, die auch von der basellandschaftlichen Bevölkerung in Anspruch genommen werden, muss trotzdem festgehalten werden, dass
-
|
der Kanton Baselstadt bezüglich Finanzkraft gesamtschweizerisch eine Spitzenposition hält.
|
-
|
Baselstadt dieses Leistungsangebot für sich selber benötigt.
|
-
|
auch namhafte Teile der Kantone Solothurn und Aargau sowie das Elsass und Südbaden ebenfalls Bezüger von Zentrumsleistungen sind.
|
Um derartige Forderungen differenziert und vor allem besser beurteilen zu können, reichen globale Aussagen und Zahlen nicht. Partnerschaft soll auch nicht ausschliesslich auf eine finanzielle Ebene reduziert werden. Trotzdem sind Fakten für die Diskussion und Meinungsbildung - vor allem auch in der parlamentarischen Arbeit - unerlässlich.
Die Regierung wird daher ersucht, zuhanden des Landrates einen Bericht zu den folgenden Punkten auszuarbeiten
1.
|
Sämtliche Leistungen seitens Basel-Landschaft an Basel-Stadt und umgekehrt sind in einer Gesamtschau detailliert darzustellen. Es ist dabei zu unterscheiden, ob es sich um konkrete, abschliessend definierte Leistungen - u.a. auch im Sinne von gemeinsamen Aufgaben - handelt (wie z.B. im Rahmen des Regionalen Schulabkommens oder des Oeffentlichen Verkehrs) oder ob es sich um pauschale Abgeltungen handelt wie im Falle des Kulturvertrages. Im Bereich "Universität" beziehungsweise Gesundheitskosten (Spitäler) sind Aufwendungen für Lehre und Forschung einerseits und Leistungen der medizinischen Versorgung andererseits separat auszuweisen.
|
2.
|
Zu den einzelnen Leistungen sind die Vorstellungen der Regierung darzulegen, ob, in welchem Ausmass, zu welchen Bedingungen und mit welchem Zeithorizont - aus ihrer Sicht - diese Leistungen mittel- oder längerfristig verändert werden sollten/müssten, damit ein ausgewogenes Gleichgewicht erreicht wäre und Basel-Landschaft den Anspruch erheben kann, den Status eines gleichwertigen Partners zu erfüllen. Die Vorstellungen sollen dem Umstand Rechnung tragen (z.B. mittels eines Faktors), dass der Kanton Baselstadt über eine höhere Leistungsfähigkeit verfügt als Basel-Landschaft.
|
3.
|
Die Vorstellungen zu Ziffer 2 sind mit dem Regierungsrat Baselstadt abzustimmen; diese Abstimmung soll aufzeigen, in welchen Punkten Konsens besteht und wo Baselstadt andere Vorstellungen hat und wie diese aussehen.
|
Back to Top