Vorlage an den Landrat

5. Kosten und Finanzierung


5.1. Planungskosten


Die Planungskosten bis zum rechtskräftigen Generellen Projekt werden sich auf Fr. 1'000'000.- belaufen. Je nach dem, welche Variante als die zweckmässigste vom Landrat beschlossen wird, werden für das Definitive Projekt mit allen Umweltschutzmassnahmen und Projektbereinigungen weitere 0.5 bis 1.7 Mio. Fr. benötigt. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, vorläufig den Kredit für die Projektierung des Generellen Projektes zu bewilligen. Die zweite Kredittranche für das Definitive Projekt kann der Landrat mit dem Beschluss des Generellen Projektes bewilligen.


5.2 Projektfinanzierung / Beiträge Dritter


Im Budget für das Jahr 2001 ist kein Betrag für dieses Geschäft eingesetzt. Für dieses Jahr muss im Budget 2001 zur gegebenen Zeit vom Landrat ein Nachtrag bewilligt werden.


Der Bund leistet keine Beiträge an Planungskosten für ein Generelles Projekt zum Ausbau von Schweizerischen Hauptstrassen.


Sollte der Bund den Bau eines Halbanschlusses Gasstrasse im - für den Ausbau von Schweizerische Hauptstrassen im Kanton Basel-Landschaft - festgesetzten Rahmen subventionieren, so übernähme er für Projekt und Bau rund 57% der Gesamtkosten.




6. Parlamentarische Vorstösse


Die vorliegende Motion 2000/112 von Dieter Schenk kann erst abgeschrieben werden, wenn der Baukredit vom Landrat bewilligt und rechtskräftig ist.




7. Antrag


Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragen wir Ihnen, gemäss Entwurf in der Beilage zu beschliessen.


Liestal, 23. Januar 2001


Im Namen des Regierungsrates
der Präsident: Koellreuter
der Landschreiber: Mundschin



Back to Top