2001-18 (1)


1. Einleitung

Die Bau- und Planungskommission hat das Geschäft an den Sitzungen vom 29. März und vom 14. Mai 2001 beraten. Folgende Personen standen uns bei der Beratung zur Seite:
Frau Regierungsrätin Elsbeth Schneider
Hansruedi Bieri, Direktionssekretär BUD
Markus Grieder, Ausbau und Unterhalt TBA
An der Sitzung vom 14. Mai 2001 erläuterte uns Herr Bucher die Ideen der SBB




2. Zusammenfassung


Die wie so vieles aus Amerika stammende Hip-Hop Kultur mit der damit verbundenen Ausdrucksform des Besprayens von fremdem Eigentum ist in den letzten Jahren auch in unsere Gegend vorgestossen. Die "Werke" der Sprayenden reichen von durchaus ansprechender Kunst bis hin zur reinen Schmiererei. Von diesen Sprayereien sind auch kantonseigene Gebäude und Kunstbauten entlang den Strassen ziemlich stark betroffen. Der Kanton ist für den Unterhalt seiner eigenen Gebäude, Anlagen und Verkehrswege zuständig.


Der Regierungsrat ist sich der unbefriedigenden Situation bewusst und beabsichtigt aus Gründen der Tourismusförderung in unserem Kanton, des bevorstehenden Grossanlasses des Eidgenössischen Turnfestes sowie eines weit verbreiteten Unbehagens in der Bevölkerung, aktiv zu werden und mit einer Aktion "Spray away" Sprayereien konsequent und dauernd zu beseitigen. Gut ins Konzept passen dabei die gestartete Kampagne der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung (BGV) und die im Kanton Basel-Stadt im Juni 2000 beschlossene Kampagne gegen das illegale Sprayen. Die BGV hat einerseits eine Aktion zur Beseitigung von Sprayereien an bei ihr versicherten Gebäuden mit namhafter Kostenbeteiligung angeboten. Parallel dazu hat sie eine Präventionskampagne lanciert, die vor allem noch nicht in der Sprayerszene verkehrende Jugendliche von illegalem Sprayen abhalten soll. Die Polizei übt Kontrollen von gefährdeten Objekten im Rahmen ihrer Möglichkeiten aus. Strafverfolgungen werden in der Regel nur auf Anzeige hin vorgenommen.


Die vorgesehene Aktion "Spray away" des Kantons soll die Anstrengungen der BGV und der Privaten und Firmen in der Zielsetzung eines sauberen Baselbiets unterstützen. Damit eine möglichst flächendeckende Wirkung erreicht werden kann, sollen namentlich die Gemeinden und die SBB dazu animiert werden, in ihren Zuständigkeitsbereichen gleichartige Massnahmen zu ergreifen.


Ein dauerndes Freihalten aller Einrichtungen vor Sprayereien wäre unrealistisch und nur mit unverhältnismässig hohem Aufwand möglich. Daher sollen die Gebäude und Einrichtungen entsprechend ihrer Schutzwürdigkeit behandelt werden.


Die Aktion "Spray away" soll hauptsächlich im Jahr 2001 durchgeführt werden. Anschliessend sind laufend die erforderlichen Reinigungen neu versprayter Einrichtungen vorzunehmen. Die einmaligen Kosten für die Erstbeseitigung und Schutzsysteme betragen brutto Fr. 2'536'000.--. Dazu kommen jährlich wiederkehrende Folgekosten von anfänglich brutto Fr. 701'000.--, die jedoch mit der Zeit abnehmen sollten, weil durch die konsequente Beseitigung ein Abflauen der Sprayschäden zu erwarten ist.




3. Kommissionsberatung


In der Kommssionsberatung führten zwei Punkte zu Anträgen der BPK an den Landrat:


1. Sprayen - ein gesellschaftliches Problem


Die Aktion "Spray away" macht nur Sinn, wenn diese nicht als isolierte Aktion, sondern als Teil eines Gesamtkonzeptes durchgeführt wird. Die BPK ist der Meinung, dass Sprayen, Sachbeschädigungen und Sauberkeit in einen gesamtgesellschaftlichen Zusammenhang zu stellen sind. Sie betrachtet darum die Aktion "Spray away" als Startsignal für weitere Aktionen. Der Regierungsrat soll darum beauftragt werden, eine direktionsübergreifende Konzeptgruppe ( BUD, EKD und JPMD) zu bilden. Dabei geht es in erster Linie darum, möglichst rasch Ideen zu sammeln und diese dann in den einzelnen Direktionen zu bearbeiten. Das Spektrum reicht von Präventions- bis zu Strafmassnahmen. Sauberkeitsaktionen, durchgeführt von Schulen oder Vereinen, erreichen oft einen grossen Wirkungsgrad. Dies trifft auch dann zu, wenn Jugendliche ihre Schmierereien selber entfernen müssen. Die BPK erwartet erste Vorschläge bereits im Herbst dieses Jahres.


2. Begrünungen


Rund die Hälfte der vorgesehenen Projekte können mit einer Begrünung geschützt werden. Die Kosten entsprechen etwa den Kosten für die Reinigung und dem entsprechenden Schutzanstrich. Die späteren Instandstellungskosten werden jedoch bei begrünten Objekten kleiner sein. Die BPK ist der Meinung, dass überall dort, wo es möglich und sinnvoll ist, eine Begrünung vorzuziehen ist.


Die SBB haben bereits eine Aktion gegen das Sprayen eingeleitet. Aufgrund schlechter Erfahrungen mit zum Sprayen freigegebenen Objekten verfolgen sie eine Null-Toleranz- Strategie. Der Vertreter der SBB bezeichnet die Nordwestschweiz bezüglich Vandalismus und Sauberkeit als katastrophal. Die Attraktivität des öffentlichen Verkehrs leide unter diesen Bedingungen. Er begrüsst darum die Aktion und die Zusammenarbeit mit dem Kanton.


Die BPK stimmt der Landratsvorlage mit 7 zu 0 Stimmen, bei einer Enthaltung, zu.


Oberdorf, 21. Mai 2001


Namens des Präsidenten der Bau- und Planungskommission
Der Präsident: Karl Rudin



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