2001-17 (1)


1. Ausgangslage

1.1 Rechtliche Grundlagen


Am 28. September 1998 wurde bei der obligatorischen Volksabstimmung im Kanton Basel-Landschaft eine Aenderung des Spitalgesetzes angenommen, welche die gesetzlichen Voraussetzungen für die Schaffung des Universitäts-Kinderspitals beider Basel ermöglichte. Die entsprechende Aenderung des Spitalgesetzes des Kantons Basel-Stadt wurde bereits am 25. Juli 1998 rechtsgültig. Schliesslich wurde für die Realisierung und die partnerschaftliche Trägerschaft des Universitäts-Kinderspitals beider Basel (UKBB) zwischen den beiden Kantonsregierungen per 1. Januar 1999 ein Staatsvertrag abgeschlossen.


Gemäss § 15c Absatz 4 des Spitalgesetzes Basel-Landschaft unterbreitet der Kinderspitalrat Geschäftsbericht und Jahresrechnung den Parlamenten der Trägerkantone zur Kenntnisnahme.




1.2 Auftrag


Mit Beschluss vom 25.01.2001 überwies das Büro des Landrates die Vorlage 2001/017 des Regierungsrates vom 16. Januar 2001 zum Jahresbericht und zur Rechnung 1999 des UKBB an die Geschäftsprüfungskommission zur Beratung und Berichterstattung.


Am 25.10.2001 wurde der Geschäftsprüfungskommission auch die Vorlage 2001/241 vom 16. Oktober 2001 zum Jahresbericht und zur Rechnung 2000 des UKBB zur Beratung und Berichterstattung überwiesen.




1.3 Vorgehen


Die Kantonale Finanzkontrolle stellte der Geschäftsprüfungskommissionbereits am 20. Dezember 2000 ihren Revisionsbericht zur Spezialprüfung der Jahresrechnung 1999 und zum Stand des Rechnungswesens im Jahre 2000 zu. Die Spezialprüfung der Rechnung 1999 wurde am 26. September 2000 durch den Regierungsrat Basel-Landschaft veranlasst, nachdem der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt die Rechnung 1999 bereits anfangs September 2000 genehmigt hatte.


In ihrem Revisionsbericht vom 19. Dezember 2000 zur Rechnung 1999 empfahl die Finanzkontrolle Basel-Landschaft der Regierung die Genehmigung der Jahresrechnung 1999 unter der Voraussetzung der Einleitung von Massnahmen zur Behebung der festgestellten Mängel.


Aufgrund dieser Ausgangslage beschloss die Geschäftsprüfungskommission, die Vorlage 2001/017 betreffend Jahresbericht und Rechnung 1999 des Universitäts-Kinderspitals beider Basel (UKBB) bis zur Vorlage von Jahresbericht und Rechnung für das Jahr 2000 zurückzustellen und die beiden Vorlagen zu gegebener Zeit zusammen zu beraten.


GPK-intern wurden die Vorlagen zur Bearbeitung an die Subkommission II gewiesen.




1.4 Organe des Universitäts-Kinderspitals beider Basel (UKBB), Zuständigkeiten und Aufsicht


Gemäss § 4 des Vertrags zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über das Universitäts-Kinderspital beider Basel (Kinderspitalvertrag) bestehen die Organe aus dem Kinderspitalrat, der Spitaldirektion und der Revisionsstelle.


Im Kinderspitalrat sind die beiden Vorsteher des Sanitätsdepartements Basel-Stadt und der Sanitätsdirektion Basel-Landschaft von Amtes wegen vertreten. Die beiden Kantonsregierungen wählen je drei weitere Mitglieder des Kinderspitalrats und bestimmen gemeinsam durch gleichlautende Wahlbeschlüsse dessen Präsidentin oder Präsidenten. Der Kinderspitalrat ist das oberste Führungs- und Aufsichtsorgan des Universitäts-Kinderspitals und somit neben anderem auch verantwortlich für die Jahresrechnungen.


Die Spitaldirektion ist das geschäftsführende Organ des Universitäts-Kinderspitals und hat insbesondere folgende Aufgaben:


Die Regierungen der Trägerkantone bezeichnen gemeinsam die Revisionsstelle. Als gewählte Revisionsstelle ist für die Jahresrechnungen 1999 und 2000 die Ernst & Young AG zuständig.


Gemäss § 41 des Finanzhaushaltsgesetzes vom 18. Juni 1987 ist das Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB) der Finanzaufsicht der kantonalen Finanzkontrolle unterstellt.




1.5 Oberaufsicht


Gemäss § 19 des Kinderspitalvertrags führen die beiden Regierungen der Trägerkantone gemeinsam die Oberaufsicht über das UKBB. Andererseits haben gemäss §§ 61 und 62 des Landratsgesetzes auch die Geschäftsprüfungskommission und die Finanzkommission Oberaufsichtsfunktionen wahrzunehmen. Die Finanzkommission hat den gesamten Finanzhaushalt und insbesondere den Vollzug der Ausgaben zu überwachen. Der Geschäftsprüfungskommission obliegt die Aufgabe, interkantonale Verwaltungsbetriebe zu kontrollieren.




2. Jahresberichte und Jahresrechnungen


2.1 Jahresbericht 1999


Bereits im Bericht zum ersten Betriebsjahr des Universitäts-Kinderspitals beider Basel (UKBB) stellte der Präsident des Kinderspitalrats eine unbefriedigende Situation fest, weil die Aufgliederung von Pädiatrie und operativen Disziplinen auf zwei verschiedene Standorte mit einem allumfassenden Notfalldienst nicht vereinbar ist. Noch bevor die Bauarbeiten am Standort Bruderholz abgeschlossen waren, wurde damit die Zweckmässigkeit des zweigeteilten Betriebes in Frage gestellt. Zudem verschärfte sich gleichzeitig der Mangel an qualifiziertem Pflegepersonal. Das UKBB war daher von Anfang an einem grossen öffentlichen Interesse ausgesetzt.


In der Mitte des ersten Betriebsjahres haben sich im Kinderspitalrat gleich zwei personelle Wechsel ergeben. Auf den aus der Regierung ausgeschiedenen Edi Belser folgte der neu gewählte Regierungsrat Erich Straumann als Vorsteher der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion, und anstelle der zurückgetretenen Frau Dr. med. Claudia Cavallini hatte der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft Herrn Dr. med. Robert Lejeune gewählt.


Im ersten Betriebsjahr wurden insgesamt 7'959 stationäre und teilstationäre (davon 42 % Patientinnen und Patienten aus Baselland) sowie 62'199 ambulante Behandlungen durchgeführt. Die 35'492 Pflegetage ergaben eine Bettenauslastung von 79,9 %, blieben aber deutlich unter den budgetierten 44'300 Pflegetagen.




2.2 Jahresrechnung 1999 und Kontrollstellenbericht


Bei einem Aufwand von 78,842 Mio. Franken und einem Ertrag von 78,750 Mio. Franken weist die Jahresrechnung 1999 einen Jahresverlust von 0,092 Mio. Franken aus. Aufgrund der gegenüber dem Budget tieferen Anzahl Pflegetage wurde der Kanton Basel-Landschaft bei der Abgeltung der ungedeckten Kosten für die stationäre Spitalbehandlung um 4,6 Mio. Franken entlastet.


Die Jahresrechnung 1999 lag erst Mitte Juli 2000 vor. Die Kontrollstelle empfahl am 11. August 2000 dem Kinderspitalrat die Genehmigung der Jahresrechnung 1999.




2.3 Spezialprüfung durch die Finanzkontrolle; Genehmigung durch den Regierungsrat


Anfangs September 2000 genehmigte der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt die Jahresrechnung 1999 des UKBB. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft beauftragte demgegenüber am 26. September 2000 die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion, Jahresbericht und Rechnung 1999 der Finanzkontrolle zur Ueberprüfung und Berichterstattung zuzustellen. Diese dehnte aufgrund der zukunftsorientierten Sichtweise den Auftrag auf das Rechnungsjahr 2000 aus und lud die Finanzkontrolle Basel-Stadt ein, sich an der Revision für das Rechnungsjahr 2000 ebenfalls zu beteiligen.


Aufgrund der durchgeführten Prüfungen stellte die Finanzkontrolle Basel-Landschaft im Revisionsbericht vom 19. Dezember 2000 unter anderem fest:


Die Kantonale Finanzkontrolle empfahl schliesslich dem Regierungsrat, die Jahresrechnung 1999 zu genehmigen, unter der Voraussetzung der Einleitung zweckdienlicher Massnahmen und deren Ergänzung durch weitere Aktivitäten zur raschen Verbesserung der unhaltbaren Situation.




2.4 Massnahmen zur Verbesserung der Situation im Rechnungswesen


An der gemeinsamen Sitzung der Regierungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft vom 13. Februar 2001 wurde über die bestehenden schwerwiegenden Mängel im Rechnungswesen und bei der finanziellen Führung des UKBB sowie über die geplanten Massnahmen orientiert. In Ausübung der ihnen in § 19 des Kinderspitalvertrags übertragenen Oberaufsichtspflicht hatten die beiden Regierungen ein Bündel von Massnahmen beschlossen und die beiden Sanitätsdirektoren beauftragt, diese im Kinderspitalrat durchzusetzen. Zudem wurden die Finanzkontrollen Basel-Landschaft (Federführung) und Basel-Stadt beauftragt, die Umsetzung der Massnahmen zu überwachen und den beiden Regierungen regelmässig darüber zu berichten.


Die Kantonale Finanzkontrolle hat dem Regierungsrat in regelmässigen Abständen über den jeweiligen Stand des Rechnungswesens im UKBB berichtet. Dabei stellte sie unter anderem fest, dass per 25. Juni 2001


- noch kein revisionstauglicher Abschluss für das Rechnungsjahr 2000 vorlag, und


- noch keine Rechnungen an Patienten für das Jahr 2001 gestellt wurden.


Weiter stellte sie fest: «Trotz Einsatz einer Task-Force Finanzen durch den Kinderspitalrat und externer intensiver Unterstützung durch Ernst & Young wurden die Missstände im Rechnungswesen des UKBB grösstenteils nicht beseitigt. Damit wurden die gesetzten Ziele klar verfehlt. Der Spitalrat und die Spitaldirektion haben somit ihre Aufgaben gemäss §§ 6 und 7 des Kinderspitalvertrages nicht erfüllt. Aus dieser Situation resultieren für die Partnerkantone Mehrkosten in Millionenhöhe. Die zukünftigen finanziellen Risiken sind nicht abschätzbar. Eine Fortführung des UKBB als selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt ist aus wirtschaftlichen Ueberlegungen nicht mehr tragbar.»


Die Kantonale Finanzkontrolle empfahl daher unter anderem, dass als Uebergangslösung zumindest - unabhängig von der Standortfrage - der Verwaltungsbereich des UKBB auszugliedern und in ein anderes Spital zu integrieren sei. Zudem soll ein kompetenter Sachwalter bestimmt werden, der die Aufgaben gemäss §§ 6 und 7 des Kinderspitalvertrags vom Kinderspitalrat und der Spitaldirektion mit Generalvollmacht übernimmt und direkt den Regierungen unterstellt wird.




2.5 Jahresbericht 2000


Im Mai 2000 beschloss der Kinderspitalrat, den beiden Regierungen die Zusammenlegung der beiden Standorte des UKBB an einem Ort zu beantragen. Neben den Unzulänglichkeiten mit dem Betrieb an zwei Standorten machten dem UKBB der Mangel an Soll-Stellen und Pflegepersonal zusammen mit einer saisonal bedingten erhöhten Nachfrage nach medizinischen und pflegerischen Leistungen zu schaffen. Der Kinderspitalrat hat daher beschlossen, den Soll-Stellenplan zu erhöhen, und hat damit deutlich gemacht, dass ein Leistungsabbau oder Abstriche bei den Qualitätsanforderungen für ihn kein Thema sind.


Die Spitaldirektion weist auch auf die Raumknappheit am Standort Bruderholz hin. Diese habe nicht nur negative Folgen auf den medizinischen und pflegerischen Bereich, sondern auch auf die Patientinnen und Patienten sowie deren Eltern. Zudem beeinträchtige sie das Budget, indem die geplanten Pflegetage und die entsprechenden Versicherungserträge nicht realisiert werden können.


Im Berichtsjahr war wiederum ein Wechsel im Kinderspitalrat zu verzeichnen. Für die aus der Regierung des Kantons Basel-Stadt ausgeschiedene Veronica Schaller nahm Regierungsrat Carlo Conti im Kinderspitalrat Einsitz.


Eine höhere Anzahl von Patienten (vor allem ambulante Behandlungen) und Pflegetagen mit einer leicht niedrigeren Bettenzahl ergab gegenüber 1999 eine Erhöhung der Bettenauslastung von 79,7 % auf 87 %.




2.6 Jahresrechnung 2000 und Kontrollstellenbericht


Die Jahresrechnung 2000 und der Kontrollstellenbericht lagen Ende Juli 2001 vor. Sie schliesst bei einem Gesamtaufwand von 87,4 Mio. Franken und einem Gesamtertrag von 79,5 Mio. Franken mit einem Fehlbetrag von rund 7,9 Mio. Franken ab. Damit betragen die auf das Jahr 2001 vorgetragenen kumulierten Fehlbeträge rund 8 Mio. Franken. Der im Vorjahresvergleich um 8,6 Mio. Franken erhöhte Aufwand bei nur leicht erhöhtem Ertrag setzt sich fast zu gleichen Teilen aus erhöhtem Personalaufwand und Sachaufwand zusammen. Der Sachaufwand stieg allerdings gegenüber dem Vorjahr um 20 %.


Aufgrund der gegenüber dem ursprünglichen Budget tieferen Anzahl Pflegetage und der leichten Verschiebung bei der Herkunft der Patienten wurde der Kanton Basel-Landschaft bei der Abgeltung der ungedeckten Kosten für die stationäre Spitalbehandlung wie im Vorjahr um 4,6 Mio. Franken entlastet. Damit werden die für Baselland budgetierten Abgeltungsbeiträge von 20 Mio. Franken für die Betriebsjahre 1999/2000 um insgesamt 9,2 Mio. Franken unterschritten. Die Abgeltungsbeiträge basieren auf den effektiven Werten der durch Patientinnen und Patienten aus Baselland genutzten Pflegetage in der allgemeinen Abteilung. Demgegenüber sind die Finanzierungsbeiträge für Lehre und Forschung mit jährlich 5,3 Mio. Franken sowie für nicht gedeckte Aufwendungen (insbesondere aus den gemeinwirtschaftlichen Leistungen des UKBB als Notfall- und Zentrumsspital) mit jährlich 3,5 Mio. Franken feste Kosten.


Die Kontrollstelle empfahl, die Jahresrechnung unter Beachtung der von ihr aufgeführten Feststellungen und Bemerkungen zu genehmigen.




2.7 Prüfung durch die beiden Finanzkontrollen; Genehmigung durch den Regierungsrat


Nach der Prüfung durch die beiden zuständigen Direktionen sowie die Finanzkontrollen der beiden Kantone wurde die Rechnung am 16. Oktober 2001 vom Regierungsrat genehmigt.


In ihrer Beurteilung stellen die beiden Finanzkontrollen insbesondere fest, «dass zwar die ausgewiesenen Vermögenswerte qualitativ erhärtet wurden, aber dadurch die Rückstände noch nicht reduziert werden konnten. Für ambulante Leistungen per 31.12.2000 wurden per Abschlussstichtag für ca. 4,8 Mio. Franken noch keine Rechnungen an die Patienten gestellt, ein Mahn- und Betreibungswesen existiert nicht.»




2.8. Weitere Massnahmen zur Verbesserung des Finanz- und Rechnungswesens; Aussicht auf Jahresrechnung 2001


Die Kantonale Finanzkontrolle orientierte die Subkommission II der GPK am 26. November 2001 über die Massnahmen zur Verbesserung der Organisation des Finanz- und Rechnungswesens nach Abgabe ihres Berichts zur Spezialprüfung. Zudem äusserte sie sich auch zur Entwicklung der Betriebsrechnung 2001.


Mit der operativen Leitung des Finanz- und Rechnungswesens wurde im Juli 2001 eine auf das Spitalfinanzwesen spezialisierte Firma beauftragt. Ab 10. September 2001 wurde der Bereich Finanz- und Rechnungswesen mit vier externen Mitarbeitern mit Erfahrung im Spitalwesen verstärkt. Als Zielsetzung wurde vereinbart, dass per 30. April 2002 ein geprüfter Rechnungsabschluss für das Betriebsjahr 2001 vorliegt.


Die monatlichen Rechnungsberichte des UKBB wiesen bis im August 2001 einen Fehlbetrag von 0,344 Mio. Franken aus. Ab September 2001 wurde aufgrund eines Zwischenabschlusses per 30. Juni 2001 ohne Kommentar ein Betriebsdefizit von 6,604 Mio. Franken prognostiziert. Dabei sind gemäss der Kantonalen Finanzkontrolle die Personalkosten um 3,5 Mio. Franken und der Sachaufwand um 3,8 Mio. Franken massiv höher als budgetiert. Zudem stellt sie fest, dass das UKBB immer noch nicht in der Lage ist, verlässliche Kennzahlen zu generieren.




3. Feststellungen




4. Empfehlungen der Geschäftsprüfungskommission




5. Antrag der Geschäftsprüfungskommission


Nenzlingen, 12. Januar 2002


Namens der Subkommission II
Der Präsident: Heinz Aebi


Die Geschäftsprüfungskommission hat den vorliegenden Bericht anlässlich ihrer Sitzung vom 17. Januar 2002 genehmigt und zuhanden des Landrates verabschiedet.


Namens der Geschäftsprüfungskommission
Der Präsident: Dieter Schenk



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