2001-17 (1)
Bericht Nr. 2001-017 und 2001-241 an den Landrat |
Bericht der:
|
Geschäftsprüfungskommission
|
|
vom:
|
17. Januar 2002
|
|
zur Vorlage Nr.:
|
||
Titel des Berichts:
|
Universitäts-Kinderspital beider Basel UKBB:
Vorlage 2001/017 vom 16. Januar 2001: Jahresbericht 1999; Jahresrechnung 1999 und Kontrollstellenbericht; Kenntnisnahme, sowie Vorlage 2001/241 vom 16. Oktober 2001: Jahresbericht und Rechnung für das Betriebsjahr 2000 |
|
Bemerkungen:
|
1. Ausgangslage
1.1 Rechtliche Grundlagen
Am 28. September 1998 wurde bei der obligatorischen Volksabstimmung im Kanton Basel-Landschaft eine Aenderung des Spitalgesetzes angenommen, welche die gesetzlichen Voraussetzungen für die Schaffung des Universitäts-Kinderspitals beider Basel ermöglichte. Die entsprechende Aenderung des Spitalgesetzes des Kantons Basel-Stadt wurde bereits am 25. Juli 1998 rechtsgültig. Schliesslich wurde für die Realisierung und die partnerschaftliche Trägerschaft des Universitäts-Kinderspitals beider Basel (UKBB) zwischen den beiden Kantonsregierungen per 1. Januar 1999 ein Staatsvertrag abgeschlossen.
Gemäss § 15c Absatz 4 des Spitalgesetzes Basel-Landschaft unterbreitet der Kinderspitalrat Geschäftsbericht und Jahresrechnung den Parlamenten der Trägerkantone zur Kenntnisnahme.
1.2 Auftrag
Mit Beschluss vom 25.01.2001 überwies das Büro des Landrates die Vorlage 2001/017 des Regierungsrates vom 16. Januar 2001 zum Jahresbericht und zur Rechnung 1999 des UKBB an die Geschäftsprüfungskommission zur Beratung und Berichterstattung.
Am 25.10.2001 wurde der Geschäftsprüfungskommission auch die Vorlage 2001/241 vom 16. Oktober 2001 zum Jahresbericht und zur Rechnung 2000 des UKBB zur Beratung und Berichterstattung überwiesen.
1.3 Vorgehen
Die Kantonale Finanzkontrolle stellte der Geschäftsprüfungskommissionbereits am 20. Dezember 2000 ihren Revisionsbericht zur Spezialprüfung der Jahresrechnung 1999 und zum Stand des Rechnungswesens im Jahre 2000 zu. Die Spezialprüfung der Rechnung 1999 wurde am 26. September 2000 durch den Regierungsrat Basel-Landschaft veranlasst, nachdem der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt die Rechnung 1999 bereits anfangs September 2000 genehmigt hatte.
In ihrem Revisionsbericht vom 19. Dezember 2000 zur Rechnung 1999 empfahl die Finanzkontrolle Basel-Landschaft der Regierung die Genehmigung der Jahresrechnung 1999 unter der Voraussetzung der Einleitung von Massnahmen zur Behebung der festgestellten Mängel.
Aufgrund dieser Ausgangslage beschloss die Geschäftsprüfungskommission, die Vorlage 2001/017 betreffend Jahresbericht und Rechnung 1999 des Universitäts-Kinderspitals beider Basel (UKBB) bis zur Vorlage von Jahresbericht und Rechnung für das Jahr 2000 zurückzustellen und die beiden Vorlagen zu gegebener Zeit zusammen zu beraten.
GPK-intern wurden die Vorlagen zur Bearbeitung an die Subkommission II gewiesen.
1.4 Organe des Universitäts-Kinderspitals beider Basel (UKBB), Zuständigkeiten und Aufsicht
Gemäss § 4 des Vertrags zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über das Universitäts-Kinderspital beider Basel (Kinderspitalvertrag) bestehen die Organe aus dem Kinderspitalrat, der Spitaldirektion und der Revisionsstelle.
Im Kinderspitalrat sind die beiden Vorsteher des Sanitätsdepartements Basel-Stadt und der Sanitätsdirektion Basel-Landschaft von Amtes wegen vertreten. Die beiden Kantonsregierungen wählen je drei weitere Mitglieder des Kinderspitalrats und bestimmen gemeinsam durch gleichlautende Wahlbeschlüsse dessen Präsidentin oder Präsidenten. Der Kinderspitalrat ist das oberste Führungs- und Aufsichtsorgan des Universitäts-Kinderspitals und somit neben anderem auch verantwortlich für die Jahresrechnungen.
Die Spitaldirektion ist das geschäftsführende Organ des Universitäts-Kinderspitals und hat insbesondere folgende Aufgaben:
a.
|
Sie vertritt das Universitäts-Kinderspital nach aussen.
|
b.
|
Sie sorgt für die Einhaltung und Umsetzung der Leistungsaufträge und die Erreichung der festgelegten Ziele.
|
c.
|
Sie ist für die wirtschaftliche Verwendung der zur Verfügung stehenden Mittel verantwortlich.
|
d.
|
Sie entscheidet über die Stellendotation.
|
e.
|
Sie richtet ein Controlling ein und sorgt für die Qualitätssicherung der Leistungen des Universitäts-Kinderspitals.
|
f.
|
Sie legt dem Kinderspitalrat die Entwürfe für den Finanzplan und den Voranschlag vor.
|
g.
|
Sie erstellt zuhanden des Kinderspitalrates den Jahresbericht und die Jahresrechnung.
|
Die Regierungen der Trägerkantone bezeichnen gemeinsam die Revisionsstelle. Als gewählte Revisionsstelle ist für die Jahresrechnungen 1999 und 2000 die Ernst & Young AG zuständig.
Gemäss § 41 des Finanzhaushaltsgesetzes vom 18. Juni 1987 ist das Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB) der Finanzaufsicht der kantonalen Finanzkontrolle unterstellt.
1.5 Oberaufsicht
Gemäss § 19 des Kinderspitalvertrags führen die beiden Regierungen der Trägerkantone gemeinsam die Oberaufsicht über das UKBB. Andererseits haben gemäss §§ 61 und 62 des Landratsgesetzes auch die Geschäftsprüfungskommission und die Finanzkommission Oberaufsichtsfunktionen wahrzunehmen. Die Finanzkommission hat den gesamten Finanzhaushalt und insbesondere den Vollzug der Ausgaben zu überwachen. Der Geschäftsprüfungskommission obliegt die Aufgabe, interkantonale Verwaltungsbetriebe zu kontrollieren.
2. Jahresberichte und Jahresrechnungen
2.1 Jahresbericht 1999
Bereits im Bericht zum ersten Betriebsjahr des Universitäts-Kinderspitals beider Basel (UKBB) stellte der Präsident des Kinderspitalrats eine unbefriedigende Situation fest, weil die Aufgliederung von Pädiatrie und operativen Disziplinen auf zwei verschiedene Standorte mit einem allumfassenden Notfalldienst nicht vereinbar ist. Noch bevor die Bauarbeiten am Standort Bruderholz abgeschlossen waren, wurde damit die Zweckmässigkeit des zweigeteilten Betriebes in Frage gestellt. Zudem verschärfte sich gleichzeitig der Mangel an qualifiziertem Pflegepersonal. Das UKBB war daher von Anfang an einem grossen öffentlichen Interesse ausgesetzt.
In der Mitte des ersten Betriebsjahres haben sich im Kinderspitalrat gleich zwei personelle Wechsel ergeben. Auf den aus der Regierung ausgeschiedenen Edi Belser folgte der neu gewählte Regierungsrat Erich Straumann als Vorsteher der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion, und anstelle der zurückgetretenen Frau Dr. med. Claudia Cavallini hatte der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft Herrn Dr. med. Robert Lejeune gewählt.
Im ersten Betriebsjahr wurden insgesamt 7'959 stationäre und teilstationäre (davon 42 % Patientinnen und Patienten aus Baselland) sowie 62'199 ambulante Behandlungen durchgeführt. Die 35'492 Pflegetage ergaben eine Bettenauslastung von 79,9 %, blieben aber deutlich unter den budgetierten 44'300 Pflegetagen.
2.2 Jahresrechnung 1999 und Kontrollstellenbericht
Bei einem Aufwand von 78,842 Mio. Franken und einem Ertrag von 78,750 Mio. Franken weist die Jahresrechnung 1999 einen Jahresverlust von 0,092 Mio. Franken aus. Aufgrund der gegenüber dem Budget tieferen Anzahl Pflegetage wurde der Kanton Basel-Landschaft bei der Abgeltung der ungedeckten Kosten für die stationäre Spitalbehandlung um 4,6 Mio. Franken entlastet.
Die Jahresrechnung 1999 lag erst Mitte Juli 2000 vor. Die Kontrollstelle empfahl am 11. August 2000 dem Kinderspitalrat die Genehmigung der Jahresrechnung 1999.
2.3 Spezialprüfung durch die Finanzkontrolle; Genehmigung durch den Regierungsrat
Anfangs September 2000 genehmigte der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt die Jahresrechnung 1999 des UKBB. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft beauftragte demgegenüber am 26. September 2000 die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion, Jahresbericht und Rechnung 1999 der Finanzkontrolle zur Ueberprüfung und Berichterstattung zuzustellen. Diese dehnte aufgrund der zukunftsorientierten Sichtweise den Auftrag auf das Rechnungsjahr 2000 aus und lud die Finanzkontrolle Basel-Stadt ein, sich an der Revision für das Rechnungsjahr 2000 ebenfalls zu beteiligen.
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen stellte die Finanzkontrolle Basel-Landschaft im Revisionsbericht vom 19. Dezember 2000 unter anderem fest:
a)
|
Die Revisionsstelle Ernst & Young AG hat die Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 1999 ohne Einschränkung zur Genehmigung empfohlen.
|
b)
|
Durch das weitgehende Fehlen von Management-Informationen - auch auf Ebene des Kinderspitalrates - war ein frühzeitiges korrigierendes Eingreifen durch die Entscheidungsträger nicht möglich.
|
c)
|
Das UKBB ist seiner Verpflichtung, der Finanz- und Kirchendirektion alle besonderen Vorkommnisse rechtzeitig zu melden, nicht nachgekommen.
|
d)
|
Im Bereich «ambulante Patienten» wurden ca. 200 Rechnungen noch nicht gestellt.
|
e)
|
Die verzögerte Rechnungsstellung führt zu einem Zinsverlust von ca. Fr. 300'000.
|
f)
|
Leistungserfassung und Fakturierung wurden im stationären Bereich für das Jahr 1999 erst per Juni 2000 abgeschlossen.
|
g)
|
Die Leistungserfassung und Fakturierung sind im November 2000 im stationären Bereich für das Rechnungsjahr 2000 bis und mit Juli erfasst, aber für Privat- und Halbprivatpatienten sowie ausserkantonale Patienten konnten im laufenden Jahr noch keine Rechnungen gestellt werden.
|
h)
|
Für den ambulanten Bereich werden seit 1.10.2000 erst in speziellen Bereichen (z.B. IV) Leistungen erfasst.
|
i)
|
Die Debitorenausstände betragen per Ende Oktober 2000 ca. 7,6 Mio. Franken, hingegen sind noch Leistungen im Umfang von ca. 30 Mio. Franken nicht fakturiert.
|
j)
|
Der zum Zeitpunkt der Revision noch bestehende Ausstand aus dem per 31.12.1999 ausgewiesenen Debitorenbestand von rund 25 Mio. Franken wird mit ca. 513'000 Franken beziffert.
|
k)
|
Für die Fonds (1999 rund 2 Mio. Franken, 2000 rund 2,6 Mio. Franken) bestehen weder separate Reglemente noch Revisionsberichte.
|
l)
|
Massive Verzögerungen bei der Abrechnung des Ueberführungskredites.
|
m)
|
Eine konsequente Weitergabe des Leistungsauftrags an die UKBB-internen Stellen existiert nicht, Produkte wurden nicht definiert und es existieren keine Standards und Indikatoren, d. h. somit sind die Voraussetzungen für die Bewilligung von Globalbeiträgen nicht gegeben.
|
Die Kantonale Finanzkontrolle empfahl schliesslich dem Regierungsrat, die Jahresrechnung 1999 zu genehmigen, unter der Voraussetzung der Einleitung zweckdienlicher Massnahmen und deren Ergänzung durch weitere Aktivitäten zur raschen Verbesserung der unhaltbaren Situation.
2.4 Massnahmen zur Verbesserung der Situation im Rechnungswesen
An der gemeinsamen Sitzung der Regierungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft vom 13. Februar 2001 wurde über die bestehenden schwerwiegenden Mängel im Rechnungswesen und bei der finanziellen Führung des UKBB sowie über die geplanten Massnahmen orientiert. In Ausübung der ihnen in § 19 des Kinderspitalvertrags übertragenen Oberaufsichtspflicht hatten die beiden Regierungen ein Bündel von Massnahmen beschlossen und die beiden Sanitätsdirektoren beauftragt, diese im Kinderspitalrat durchzusetzen. Zudem wurden die Finanzkontrollen Basel-Landschaft (Federführung) und Basel-Stadt beauftragt, die Umsetzung der Massnahmen zu überwachen und den beiden Regierungen regelmässig darüber zu berichten.
Die Kantonale Finanzkontrolle hat dem Regierungsrat in regelmässigen Abständen über den jeweiligen Stand des Rechnungswesens im UKBB berichtet. Dabei stellte sie unter anderem fest, dass per 25. Juni 2001
- noch kein revisionstauglicher Abschluss für das Rechnungsjahr 2000 vorlag, und
- noch keine Rechnungen an Patienten für das Jahr 2001 gestellt wurden.
Weiter stellte sie fest: «Trotz Einsatz einer Task-Force Finanzen durch den Kinderspitalrat und externer intensiver Unterstützung durch Ernst & Young wurden die Missstände im Rechnungswesen des UKBB grösstenteils nicht beseitigt. Damit wurden die gesetzten Ziele klar verfehlt. Der Spitalrat und die Spitaldirektion haben somit ihre Aufgaben gemäss §§ 6 und 7 des Kinderspitalvertrages nicht erfüllt. Aus dieser Situation resultieren für die Partnerkantone Mehrkosten in Millionenhöhe. Die zukünftigen finanziellen Risiken sind nicht abschätzbar. Eine Fortführung des UKBB als selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt ist aus wirtschaftlichen Ueberlegungen nicht mehr tragbar.»
Die Kantonale Finanzkontrolle empfahl daher unter anderem, dass als Uebergangslösung zumindest - unabhängig von der Standortfrage - der Verwaltungsbereich des UKBB auszugliedern und in ein anderes Spital zu integrieren sei. Zudem soll ein kompetenter Sachwalter bestimmt werden, der die Aufgaben gemäss §§ 6 und 7 des Kinderspitalvertrags vom Kinderspitalrat und der Spitaldirektion mit Generalvollmacht übernimmt und direkt den Regierungen unterstellt wird.
2.5 Jahresbericht 2000
Im Mai 2000 beschloss der Kinderspitalrat, den beiden Regierungen die Zusammenlegung der beiden Standorte des UKBB an einem Ort zu beantragen. Neben den Unzulänglichkeiten mit dem Betrieb an zwei Standorten machten dem UKBB der Mangel an Soll-Stellen und Pflegepersonal zusammen mit einer saisonal bedingten erhöhten Nachfrage nach medizinischen und pflegerischen Leistungen zu schaffen. Der Kinderspitalrat hat daher beschlossen, den Soll-Stellenplan zu erhöhen, und hat damit deutlich gemacht, dass ein Leistungsabbau oder Abstriche bei den Qualitätsanforderungen für ihn kein Thema sind.
Die Spitaldirektion weist auch auf die Raumknappheit am Standort Bruderholz hin. Diese habe nicht nur negative Folgen auf den medizinischen und pflegerischen Bereich, sondern auch auf die Patientinnen und Patienten sowie deren Eltern. Zudem beeinträchtige sie das Budget, indem die geplanten Pflegetage und die entsprechenden Versicherungserträge nicht realisiert werden können.
Im Berichtsjahr war wiederum ein Wechsel im Kinderspitalrat zu verzeichnen. Für die aus der Regierung des Kantons Basel-Stadt ausgeschiedene Veronica Schaller nahm Regierungsrat Carlo Conti im Kinderspitalrat Einsitz.
Eine höhere Anzahl von Patienten (vor allem ambulante Behandlungen) und Pflegetagen mit einer leicht niedrigeren Bettenzahl ergab gegenüber 1999 eine Erhöhung der Bettenauslastung von 79,7 % auf 87 %.
2.6 Jahresrechnung 2000 und Kontrollstellenbericht
Die Jahresrechnung 2000 und der Kontrollstellenbericht lagen Ende Juli 2001 vor. Sie schliesst bei einem Gesamtaufwand von 87,4 Mio. Franken und einem Gesamtertrag von 79,5 Mio. Franken mit einem Fehlbetrag von rund 7,9 Mio. Franken ab. Damit betragen die auf das Jahr 2001 vorgetragenen kumulierten Fehlbeträge rund 8 Mio. Franken. Der im Vorjahresvergleich um 8,6 Mio. Franken erhöhte Aufwand bei nur leicht erhöhtem Ertrag setzt sich fast zu gleichen Teilen aus erhöhtem Personalaufwand und Sachaufwand zusammen. Der Sachaufwand stieg allerdings gegenüber dem Vorjahr um 20 %.
Aufgrund der gegenüber dem ursprünglichen Budget tieferen Anzahl Pflegetage und der leichten Verschiebung bei der Herkunft der Patienten wurde der Kanton Basel-Landschaft bei der Abgeltung der ungedeckten Kosten für die stationäre Spitalbehandlung wie im Vorjahr um 4,6 Mio. Franken entlastet. Damit werden die für Baselland budgetierten Abgeltungsbeiträge von 20 Mio. Franken für die Betriebsjahre 1999/2000 um insgesamt 9,2 Mio. Franken unterschritten. Die Abgeltungsbeiträge basieren auf den effektiven Werten der durch Patientinnen und Patienten aus Baselland genutzten Pflegetage in der allgemeinen Abteilung. Demgegenüber sind die Finanzierungsbeiträge für Lehre und Forschung mit jährlich 5,3 Mio. Franken sowie für nicht gedeckte Aufwendungen (insbesondere aus den gemeinwirtschaftlichen Leistungen des UKBB als Notfall- und Zentrumsspital) mit jährlich 3,5 Mio. Franken feste Kosten.
Die Kontrollstelle empfahl, die Jahresrechnung unter Beachtung der von ihr aufgeführten Feststellungen und Bemerkungen zu genehmigen.
2.7 Prüfung durch die beiden Finanzkontrollen; Genehmigung durch den Regierungsrat
Nach der Prüfung durch die beiden zuständigen Direktionen sowie die Finanzkontrollen der beiden Kantone wurde die Rechnung am 16. Oktober 2001 vom Regierungsrat genehmigt.
In ihrer Beurteilung stellen die beiden Finanzkontrollen insbesondere fest, «dass zwar die ausgewiesenen Vermögenswerte qualitativ erhärtet wurden, aber dadurch die Rückstände noch nicht reduziert werden konnten. Für ambulante Leistungen per 31.12.2000 wurden per Abschlussstichtag für ca. 4,8 Mio. Franken noch keine Rechnungen an die Patienten gestellt, ein Mahn- und Betreibungswesen existiert nicht.»
2.8. Weitere Massnahmen zur Verbesserung des Finanz- und Rechnungswesens; Aussicht auf Jahresrechnung 2001
Die Kantonale Finanzkontrolle orientierte die Subkommission II der GPK am 26. November 2001 über die Massnahmen zur Verbesserung der Organisation des Finanz- und Rechnungswesens nach Abgabe ihres Berichts zur Spezialprüfung. Zudem äusserte sie sich auch zur Entwicklung der Betriebsrechnung 2001.
Mit der operativen Leitung des Finanz- und Rechnungswesens wurde im Juli 2001 eine auf das Spitalfinanzwesen spezialisierte Firma beauftragt. Ab 10. September 2001 wurde der Bereich Finanz- und Rechnungswesen mit vier externen Mitarbeitern mit Erfahrung im Spitalwesen verstärkt. Als Zielsetzung wurde vereinbart, dass per 30. April 2002 ein geprüfter Rechnungsabschluss für das Betriebsjahr 2001 vorliegt.
Die monatlichen Rechnungsberichte des UKBB wiesen bis im August 2001 einen Fehlbetrag von 0,344 Mio. Franken aus. Ab September 2001 wurde aufgrund eines Zwischenabschlusses per 30. Juni 2001 ohne Kommentar ein Betriebsdefizit von 6,604 Mio. Franken prognostiziert. Dabei sind gemäss der Kantonalen Finanzkontrolle die Personalkosten um 3,5 Mio. Franken und der Sachaufwand um 3,8 Mio. Franken massiv höher als budgetiert. Zudem stellt sie fest, dass das UKBB immer noch nicht in der Lage ist, verlässliche Kennzahlen zu generieren.
3. Feststellungen
3.1
|
Während das UKBB im medizinischen Bereich die erwarteten Leistungen erfüllt, ist die Situation im Rechnungswesen und Controlling gravierend. Offensichtlich wurde diesem Bereich bei der Vorbereitung der Zusammenführung zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Die durch die gravierende Situation verursachten Zusatzkosten und Zins-, Fakturierungs- und Debitorenverluste müssen gemäss Kantonaler Finanzkontrolle auf jährlich 1 bis 2 Mio. Franken beziffert werden. Mit einem Bruchteil dieses Betrags hätten von Anfang an die nötigen personellen Ressourcen rekrutiert werden können.
|
3.2
|
Im Jahresbericht 1999 wird weder von Seiten des Kinderspitalrats noch von der Spitaldirektion auf Mängel im Rechnungswesen hingewiesen.
|
3.3
|
Die Festschreibung von zwei oder mit Einbezug des Grossen Rates möglicherweise drei verschiedenen Oberaufsichten im Zusammenhang mit dem Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB) als selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt kann den wirklichen Verhältnissen nicht genügen. Allein die Aufsichtsfunktion des Regierungsmitglieds im Kinderspitalrat und die Oberaufsichtsfunktion desselben Regierungsmitglieds als Teil der beiden Regierungen, welchen gemäss Kinderspitalvertrag gemeinsam die Oberaufsichtsfunktion obliegt, schliessen sich von der Aufgabe her gegenseitig aus. Auch die Kantonale Finanzkontrolle stellte offensichtlich diesbezügliche Mängel fest und empfahl daher in ihrem weiteren Kontrollbericht vom 25. Juni 2001, mit einer Aenderung des Staatsvertrags die Oberaufsicht durch die Parlamente festzuschreiben.
|
3.4
|
Die Vertreter der Regierungen haben ihre Aufsichtsfunktion im Kinderspitalrat zumindest in einer ersten Phase ungenügend und die beiden Regierungen ihre gemeinsame Oberaufsicht erst spät wahrgenommen.
|
3.5
|
Weder in der Vorlage 2000/225 des Regierungsrates vom 14. November 2000 zur Genehmigung der Globalbeiträge für die Jahre 2001 und 2002 noch im zugehörigen Bericht der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission wurde auf die grossen Probleme im Rechnungswesen des UKBB hingewiesen. Erst in der Landratssitzung vom 14. Dezember 2000 äusserte sich Regierungsrat Erich Straumann auf Voten aus dem Plenum zu den Schwierigkeiten im Rechnungswesen.
|
3.6
|
Am 16. Januar 2001 beschloss die Regierung die Vorlage 2001/017 an den Landrat mit dem Antrag zur Kenntnisnahme ohne den dazugehörenden begründenden schriftlichen Bericht, welcher beispielsweise auf die bereits bekannten Missstände in der Verwaltung des UKBB hingewiesen hätte. Zu diesem Zeitpunkt lag der Regierung der Bericht über die von ihr bei der Finanzkontrolle in Auftrag gegebene Spezialprüfung jedoch bereits vor. Dieses Vorgehen ist schlicht nicht zufriedenstellend.
|
3.7
|
Mit der Vorlage 2001/241 vom 16. Oktober 2001 zu Jahresbericht und Rechnung für das Betriebsjahr 2000 legt der Regierungsrat neben dem Kommentar des Jahresabschlusses auch eine Gesamtbetrachtung der finanziellen Ergebnisse der ersten beiden Betriebsjahre 1999/2000 vor. Diese enthält nun genügend Informationen für eine Behandlung durch den Landrat.
|
3.8
|
Der Budgetentlastung des Kantons Basel-Landschaft um 9,2 Mio. Franken für die Betriebsjahre 1999/2000 steht der kumulierte Fehlbetrag von rund 8 Mio. Franken gegenüber. Dieser muss zwischen den beiden Trägerkantonen noch aufgeteilt werden. Der Hinweis in der Regierungsvorlage (vgl. S. 7), dass trotz dieser zusätzlichen Beitragsleistungen die budgetierten Abgeltungsbeiträge insgesamt nicht überschritten, sondern immer noch klar unterschritten würden, ist aus Sicht der Geschäftsprüfungskommission nicht zutreffend, denn die Entlastung bei der Abgeltung von ungedeckten Kosten für die stationäre Spitalbehandlung resultiert aus der niedrigeren Inanspruchnahme von Leistungen.
|
3.9
|
Die Geschäftsprüfungskommission teilt die Auffassung der Regierung, dass im Kinderspitalrat insbesondere die Bereiche Finanzen und Management zu verstärken sind und erwartet, dass dies bei der Neubestellung des Kinderspitalrates für die Amtszeit 2003 - 2006 gebührend beachtet wird.
|
3.10
|
Die Führung des Kinderspitals an gegenwärtig drei verschiedenen Betriebsstandorten ist aus Sicht der Geschäftsprüfungskommission eine Fehlkonstruktion, an welcher zwar mit gezielten Massnahmen noch gewisse Erleichterungen vorgenommen werden können, die jedoch immer eine Fehlkonstruktion bleibt. Erschwerend kommt dazu, dass die Verwaltungsführung und der Kinderspitalrat den Aufgaben im Bereich Rechnungswesen und Controlling nicht gewachsen waren.
|
3.11
|
Von Seiten der beiden Parlamente haben sich mit der schwerwiegenden Situation im Rechnungswesen und Controlling des UKBB nacheinander die beiden Gesundheitskommissionen und die beiden Finanzkommissionen befasst. Zudem sind aufgrund des Kinderspitalvertrags die beiden Regierungen speziell tätig geworden und haben dazu noch die beiden Finanzkontrollen beigezogen. Schliesslich befassen sich im Rahmen der parlamentarischen Oberaufsicht noch die beiden Geschäftsprüfungskommissionen Basel-Stadt und Basel-Landschaft mit der Angelegenheit. Somit haben sich neben den Sachkommissionen verschiedene Aufsichts- und Oberaufsichtsorgane mit der Situation auseinandergesetzt. Aus Sicht der Geschäftsprüfungskommission des Landrats ist daher eine Entflechtung der verschiedenen Aufsichts- und Oberaufsichtsorgane sowie eine klare Aufgabenzuteilung dringend nötig.
|
4. Empfehlungen der Geschäftsprüfungskommission
4.1
|
Der Regierungsrat hat die nötigen organisatorischen und personellen Ressourcen zur angebrachten Wahrnehmung seiner Aufsichtsfunktion im Kinderspitalrat sicherzustellen.
|
4.2
|
Der Staatsvertrag soll dahingehend geändert werden, dass die Oberaufsicht über das UKBB allein zu den Aufgaben der beiden Kantonsparlamente gehört. Gleichzeitig ist eine gemeinsame Oberaufsicht der beiden Geschäftsprüfungskommissionen Basel-Stadt und Basel-Landschaft organisatorisch festzuschreiben.
|
4.3
|
Nachdem nun der künftige Betriebsstandort des UKBB feststeht, sollen die Regierungen unverzüglich eine Zusammenlegung der heutigen Betriebsstandorte an einem provisorischen Standort prüfen.
|
4.4
|
Falls der Bereich Finanz- und Rechnungswesen mitsamt einem entsprechenden Controlling bis Ende April 2002 nicht zufriedenstellend funktioniert, sind die nötigen Schritte zur Eingliederung in die Verwaltung eines Spitals mit voll funktionsfähigen Verhältnissen einzuleiten.
|
5. Antrag der Geschäftsprüfungskommission
5.1
|
Der Landrat nimmt die beiden Berichte des Regierungsrates betreffend Jahresberichte und Jahresrechnungen des Universitäts-Kinderspitals beider Basel (UKBB) für die Betriebsjahre 1999 und 2000 zur Kenntnis.
|
5.2
|
Der Landrat beschliesst die vorstehenden Empfehlungen der GPK und verlangt, dass ihm bis Ende Juni 2002 über deren Umsetzung Bericht erstattet wird.
|
Nenzlingen, 12. Januar 2002
Namens der Subkommission II
Der Präsident: Heinz Aebi
Die Geschäftsprüfungskommission hat den vorliegenden Bericht anlässlich ihrer Sitzung vom 17. Januar 2002 genehmigt und zuhanden des Landrates verabschiedet.
Namens der Geschäftsprüfungskommission
Der Präsident: Dieter Schenk
Back to Top