2001-16 (1)


Mit am 6. Februar 1997 dem Regierungsrat überwiesenem Postulat bemängelt Landrat Peter Tobler den Erlass von nicht aufeinander abgestimmten kantonalen Strafbestimmungen. Vom Regierungsrat wird deshalb verlangt zu prüfen, ob ein entsprechendes Konzept für ein kantonales Strafrecht oder wenigstens dessen Grundsätze dem Landrat vorgelegt werden könnte.

Die Vorlage des Regierungsrats vom 16. Januar 2001 enthält eine Bestandesaufnahme der kantonalen Strafbestimmungen und diese werden auf ihre Kohärenz hin überprüft. Zusammenfassend kommt der Regierungsrat zum Ergebnis, der überwiegende Teil der kantonalen Strafbestimmungen beziehe sich auf den Bussenrahmen des Einführungsgesetzes zum StGB und es komme fast durchwegs das übliche Strafverfahren gemäss Strafprozessordnung (StPO) zur Anwendung. Bestehende Mängel sollen bei der bevorstehenden Überarbeitung der kantonalen Weisungen zur Gesetzestechnik und im Rahmen der bevorstehenden Überarbeitung des Einführungsgesetzes zum StGB (EG StGB) beseitigt werden, hingegen soll auf die Erarbeitung eines eigentlichen Grundkonzepts "Kantonales Strafrecht" verzichtet werden.


Anlässlich der Kommissionssitzung vom 12. Februar 2001 hat die JPK die Vorlage in Anwesenheit von Regierungsrat Andreas Koellreuter und Gerhard Mann, Leiter Hauptabteilung Bewilligungen, Freiheitsentzug und Soziales der JPMD diskutiert.


Die Kommission und der Postulant können sich den Ausführungen des Regierungsrats grundsätzlich anschliessen. Die Überarbeitung der Weisungen zur Gesetzestechnik, welche dem Landrat gemäss Regierungsrat Koellreuter zur Kenntnis gebracht werden wird und auch Bestandteil des Regierungsprogramms der laufenden Legislaturperiode ist, sowie die Revision des EG zum StGB werden als geeignete Gelegenheiten betrachtet, eine Grundlage für eine inskünftig einheitliche und kohärente Rechtsetzung im Bereich des kantonalen Strafrechts zu schaffen.


Zweifel bestehen jedoch, ob bei Strafverfahren auf Stufe der Gemeinde tatsächlich kein Handlungsbedarf besteht. Das Verfahren gemäss Gemeindegesetz ist sehr schwerfällig und es wird die Frage aufgeworfen, ob dem Gesetz wohl in jedem Fall nachgelebt werde und ob die Bestimmungen den zuständigen Gemeindebehörden überhaupt bekannt bzw. bewusst seien.


Die Justiz- und Polizeikommission beantragt dem Landrat einstimmig und ohne Enthaltung, das Postulat 96/257 von Peter Tobler als erfüllt abzuschreiben.


Lausen, den 2. April 2001


Im Namen der Justiz- und Polizeikommission
Der Präsident: Dieter Völlmin



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