2001-13 (1)

Einleitung


Am 11. Januar 2001 hat Maya Graf folgende Interpellation eingereicht:


"Eine nachhaltige Entwicklung ermöglicht ein Leben in Würde für alle Menschen der gegenwärtigen Generationen, ohne ein Leben in Würde der zukünftigen Generationen und der Natur zu gefährden."


Nachhaltigkeit ist ein grosses Schlagwort geworden, fast schon zu einem nichts sagenden Modewort verkommen. Damit das Wort zur Tat werde, wird seit Rio de Janeiro 1992 weltweit um konkrete Handlungen gerungen. Erfreulicherweise hat sich unser Kanton dazu entschlossen, nachhaltige Entwicklung als Schwerpunkt der Regierungstätigkeit ins Regierungsprogramm 1999-2003 aufzunehmen.


Im Jahresprogramm 2000 wird unter Programmpunkt Nr. 4.01 ein kantonales Konzept für nachhaltige Entwicklung auf Ende 1999 angekündigt. Im Juni 2000 erkundigte sich Landrat Roland Plattner nach dem Stand dieser Arbeiten und der diesbezüglichen Information an den Landrat. Frau Regierungsrätin Schneider gab damals Auskunft, das Konzept für nachhaltige Entwicklung liege vor und werde vom Regierungsrat im Juli 2000 genehmigt. Anschliessend werde zur Umsetzung dieses Konzeptes ein Forum mit Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft eingesetzt. Im Jahresprogramm 2001 ist nun zu lesen, dass das eingesetzte Forum bis Ende 2000 eine Strategie zur Umsetzung der in Rio 1992 beschlossenen Agenda 21 samt Aktionsplan vorlegen wird. Bis heute ist weder die landrätliche Umwelt- und Energiekommission noch der Landrat über konkrete Taten informiert worden.


Ich möchte dazu folgende Fragen stellen und bitte um schriftliche Beantwortung:
1. Ist ein Konzept zur nachhaltige Entwicklung im Kanton Basel-Landschaft von der Regierung verabschiedet worden?
2. Wann und in welcher Form wird der Landrat und die Öffentlichkeit darüber informiert werden?
3. Wer hat im angekündigten Forum für nachhaltige Entwicklung Einsitz?
4. Wann und in welcher Form wird der Landrat und die Öffentlichkeit über das Strategiepapier und den ausgearbeiteten Aktionsplan informiert werden?
5. Welche ganz konkreten Massnahmen sind beim Bereich Energie, Verkehr und Naturschutz geplant?
6. Wie sieht das weitere Vorgehen aus? Wie ist die Koordination und Umsetzung der nachhaltigen Entwicklung mit den übrigen Direktionen geplant?"




Allgemeines


Bundespräsident Moritz Leuenberger hat anlässlich eines Referats das Prinzip der Nachhaltigkeit wie folgt definiert: "Wir müssen unseren nachfolgenden Generationen eine Welt hinterlassen, die ihnen mindestens die gleichen Chancen für die Gestaltung ihrer eigenen Zukunft einräumt, wie wir sie vorgefunden haben."


Die offizielle Definition der Weltkommission für Umwelt und Entwicklung der UNO (Brundtland-Kommission) aus dem Jahre 1987 lautet: "Nachhaltige Entwicklung ist eine Entwicklung, welche die heutigen Bedürfnisse zu decken vermag, ohne für künftige Generationen die Möglichkeit zu schmälern, ihre eigenen Bedürfnisse zu decken."


Nachhaltige Entwicklung ist nicht nur ein Modewort, sondern eine hohe Verpflichtung. Die neue Bundesverfassung nennt in Art. 2, Abs. 2 die nachhaltige Entwicklung gar als ein Zweck der Eidgenossenschaft: "Sie (die Schweizerische Eidgenossenschaft) fördert die gemeinsame Wohlfahrt, die nachhaltige Entwicklung, den inneren Zusammenhalt und die kulturelle Vielfalt des Landes."


Die grosse Aufgabe und Umsetzung der Vision nachhaltige Entwicklung ist mit Ernsthaftigkeit und Umsicht anzugehen. Dabei geht es nicht darum, die ganze Welt neu zu definieren, sondern darum, den Aspekt der Nachhaltigkeit vermehrt in die Politik und die Verwaltungstätigkeit einzubeziehen. Grundsätzlich wollen wir auch im Kanton Basel-Landschaft für eine nachhaltige Entwicklung die ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Aspekte als gleichwertig betrachten. Diese allgemein anerkannten und bekannten Schlüsselfaktoren einer nachhaltigen Entwicklung bilden ein "magisches Dreieck", das die Bewahrung der Ressourcen, die Leistungsfähigkeit der Wirtschaft und die soziale Ausgestaltung der Gesellschaft in einem dynamischen Gleichgewicht miteinander verbin-det. Keines der drei Ziele kann erreicht werden, wenn die anderen zwei vernachlässigt werden.




Beantwortung der einzelnen Fragen


Frage1:
Ist ein Konzept zur nachhaltigen Entwicklung im Kanton Basel-Landschaft von der Regierung verabschiedet worden?


Antwort:
Der Auftrag des Kantons zur nachhaltigen Entwicklung ist durch die neue Bundesverfassung vom 1. Januar 2000, die Unterzeichnung der Oberrheincharta 21 am 26. November 1999 und das Legislaturprogramm 1999 bis 2003 gegeben und bedarf keiner weiteren Willenserklärung durch Beschlüsse der Regierung.


Zur Erfüllung dieses Auftrages hat der Regierungsrat mit Beschluss vom 4. Juli 2000 das Forum für nachhaltige Entwicklung eingesetzt und es beauftragt, eine Strategie für eine kantonale nachhaltige Entwicklung zu definieren. Inhalt dieser Strategie ist insbesondere:
- Formulierung von Leitideen für den Kanton
- Erarbeitung von kantonsspezifischen Handlungsfeldern und Vorgehen bei der Umsetzung konkreter Projekte
- Vorgehen für die Unterstützung der Umsetzung einer nachhaltigen Entwicklung in den Gemeinden (Lokale Agenda 21)
- Vorgehen für die Erfassung und Berichterstattung über die laufende Entwicklung an Regierung und Landrat
- Vorgehen bezüglich Information der Öffentlichkeit




Frage 2:
Wann und in welcher Form wird der Landrat und die Öffentlichkeit darüber informiert werden?


Antwort:
Das Forum für nachhaltige Entwicklung im Kanton Basel Landschaft hat am 2. November 2000 und am 25. Januar 2001 getagt. Es wird noch einmal am 22. März 2001 zusammentreffen. Ein Bericht wird noch im ersten Halbjahr dieses Jahres der Regierung übergeben. Gemäss vorher genanntem Auftrag des Regierungsrates wird im Bericht auch die Erfassung und Berichterstattung über die laufende Entwicklung an Regierung und Landrat behandelt. Die Kommunikation ist ein zentrales Element, denn nur unter Einbezug aller Akteure - und dazu zählt in erster Linie auch der Landrat - können die Bemühungen für eine nachhaltige Entwicklung überhaupt Erfolg haben.




Frage 3:
Wer hat im angekündigten Forum für nachhaltige Entwicklung Einsitz?


Antwort:
Wie bereits erwähnt müssen in ein solches Gremium möglichst viele Akteure des sogenannten "magischen Dreieck" Ökologie, Soziales und Wirtschaft vertreten sein. Die Regierung konnte hier-für hervorragende Vertreter für diese wichtige Aufgabe gewinnen.


Dem Forum für nachhaltige Entwicklung des Kantons Basel-Landschaft gehören an:
Frau Pfarrerin Margrit Balscheit, Gemeindepräsidentin, Läufelfingen
Herr Marco Fischer, Müller AG Verpackungen, Münchenstein
Frau Dr. Carol Franklin, WWF Schweiz, Zürich
Herr Stefan Frey, Chef Stab Nachhaltigkeit, Bundesamt für Raumentwicklung, 3003 Bern
Herr Dr. Max Handschin-Mark, Arzt, Gelterkinden
Herr Lukas Häring, Jugendrat BL, Pratteln
Frau Christina Kilchherr-Bianchin, Hausfrau, Reinach
Herr Prof. Dr. Ortwin Renn, Akademie für Technikfolgeabschätzung, Stuttgart
Frau Regierungsrätin Elsbeth Schneider-Kenel, BUD, Liestal
Herr Hans Georg Bächtold, Leiter Amt für Raumplanung, Liestal
Herr Dr. Alberto Isenburg, Leiter Amt für Umweltschutz und Energie (AUE), Liestal
Herr Thomas Ilg, Leiter Zentrale Dienste AUE, 4410 Liestal (Protokollführer)




Frage 4:
Wann und in welcher Form wird der Landrat und die Öffentlichkeit über das Strategiepapier und den ausgearbeiteten Aktionsplan informiert werden?


Antwort:
Wie bereits mehrfach erwähnt hat die Kommunikation und die Information höchsten Stellenwert. Die Regierung hat deshalb das Forum ausdrücklich beauftragt, auch das Vorgehen bezüglich Information der Öffentlichkeit zu erarbeiten. Nach Vorliegen des Berichtes des Forums an den Regierungsrat werden nebst dem Landrat selbstverständlich auch die Medien und die Öffentlichkeit informiert.




Frage 5:
Welche ganz konkreten Massnahmen sind beim Bereich Energie, Verkehr und Naturschutz geplant?


Antwort:
Im Bericht des Forums werden gemäss Auftrag auch Vorschläge für Handlungsfelder und mögliche konkrete Projekte für eine nachhaltige Entwicklung im Kanton Basel-Landschaft enthalten sein. Der Regierungsrat wird darüber befinden und entsprechende Aufträge erteilen.




Frage 6:
Wie sieht das weitere Vorgehen aus? Wie ist die Koordination und Umsetzung der nachhaltigen Entwicklung mit den übrigen Direktionen geplant?


Antwort:
Alle Direktionen der kantonalen Verwaltung sind bereits Ende November vom Forum bei der Nennung möglicher Projekte zur nachhaltigen Entwicklung in den verschiedenen Handlungsfeldern einbezogen worden. Der Leiter des Amtes für Umweltschutz und Energie hat den Vorsitz im Forum für nachhaltige Entwicklung. Das Amt nimmt auch die Koordination und Sekretariatsfunktion wahr. Durch die bereits erwähnte breite und kompetente Vertretung im Forum ist die Koordination zu den verschiedenen Akteuren im Kanton bereits vorgespult. Bei der Konkretisierung und Umsetzung der Projekte wird die jeweils verantwortliche Projektleitung die Verantwortung für die Koordination im Projekt übernehmen.


Liestal, 13. März 2001


Im Namen des Regierungsrates
der Präsident: Koellreuter
der Landschreiber: Mundschin



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