2001-12

Mit dem Bundesgesetz zur Verlagerung des alpenquerenden Güterschwerverkehrs auf die Schiene (Verkehrsverlagerungsgesetz) vom 8. Oktober 1999 wurde das Strassenverkehrsgesetzes durch einen Artikel 53a ergänzt, dessen Absatz 2 folgenden Wortlaut hat: "Die Kantone nehmen dem Ziel des Verkehrsverlagerungsgesetzes und der erhöhten Gefährdung angepasste Schwerverkehrskontrollen auf der Strasse vor." In Artikel 10 Absatz 3 des Verkehrsverlagerungsgesetzes wird festgehalten, dass der Bund den Kantonen Beiträge an Schwerverkehrskontrollen leistet.

Der Bund beabsichtigt, im Sinne des Gesetzes nur Schwerverkehrskontrollen zu subventionieren, die über das bisher geleistete Mass hinausgehen. Es sollen dazu Leistungsvereinbarungen mit den Kantonen abgeschlossen werden.


Auch unser Kanton liegt an einer der vom Alpentransitverkehr betroffenen Routen und muss sich seit anfangs Januar aufgrund des Landverkehrsabkommens mit zusätzlichem Schwerverkehr auseinandersetzen. Zeitungsmeldungen war zu entnehmen, dass die Umstellung relativ problemlos über die Bühne ging. Ich bitte die Regierung - in Ergänzung zur Beantwortung von Roland Laubes Interpellation - dennoch um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen:


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