2001-12
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Interpellation von Esther Maag: Kontrollen bei den Schwerverkehrsabgaben
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Autor/in:
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Esther Maag (Grüne Fraktion)
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Eingereicht am:
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11. Januar 2001
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Nr.:
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2001-012
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Der Bund beabsichtigt, im Sinne des Gesetzes nur Schwerverkehrskontrollen zu subventionieren, die über das bisher geleistete Mass hinausgehen. Es sollen dazu Leistungsvereinbarungen mit den Kantonen abgeschlossen werden.
Auch unser Kanton liegt an einer der vom Alpentransitverkehr betroffenen Routen und muss sich seit anfangs Januar aufgrund des Landverkehrsabkommens mit zusätzlichem Schwerverkehr auseinandersetzen. Zeitungsmeldungen war zu entnehmen, dass die Umstellung relativ problemlos über die Bühne ging. Ich bitte die Regierung - in Ergänzung zur Beantwortung von Roland Laubes Interpellation - dennoch um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen:
1.
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Wieviele Schwerverkehrskontrollen wurden in den letzten Jahren in unserem Kanton durchgeführt, wieviele davon an den Alpentransitachsen? Wieviele Fahrzeuge wurde dabei erfasst?
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2.
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Die Einhaltung welcher Vorschriften (Tempo, Nacht- und Sonntagsfahrverbot, Masse, Gewicht, technischer Zustand, Lenk- und Ruhezeiten, Fahrtauglichkeit des Fahrers, Gefahrgut, Gefahrgutausrüstung, Gefahrgutausbildung, etc.) wurde dabei geprüft?
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3.
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Hat der Kanton mit dem Bund die Leistungsvereinbarung nun abgeschlossen?
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4.
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Wieviele zusätzliche Kontrollen gedenkt die Regierung dieses Jahr durchzuführen?
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5.
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Welches sind die Kosten der zusätzlichen Kontrollen, wieviel wird vom Bund finanziert?
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6.
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Ist für die zusätzlichen Kontrollen zusätzliches Personal nötig? Wann wird es eingestellt? Wenn nicht, bei welchen andern Aufgaben wird Aufwand eingespart?
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