2001-10

Mit dem Regierungsratsbeschluss vom 12. Dezember 2000, in Kraft seit 1. Januar 2001, wurde die Verordnung über Art und Massnahmen der Fürsorgeunterstützungen (SGS 851.12) wie folgt geändert:


Dies heisst im Klartext, dass die letzte Anpassung der SKOS-Richtlinien (Nachtrag 2000) in unserem Kanton nicht zur Anwendung gelangen soll.

Mit dem Nachtrag 2000 sollen die von der Fürsorge unterstützten Personen in den Genuss eines Teuerungsausgleich von rund 3% kommen. Dies geschieht, indem ab 1.1.2001 die Prämien für Haushalt- und Haftpflichtversicherung, die bisher von den Unterstützten selbst zu entrichten waren, von der Fürsorge übernommen und direkt bezahlt werden, wie es bereits für Wohnungsmiete und Krankenversicherungsprämien der Fall ist.


Ich bitte den Regierungsrat um schriftliche Beantwortung folgender Fragen:


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