2000-210 (1)
Bericht Nr. 2000-210 an den Landrat |
Bericht der:
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Justiz- und Polizeikommission
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vom:
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6. Dezember 2000
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zur Vorlage Nr.:
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Titel des Berichts:
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Gesetz über die Reduktion der Gebühren für die Einbürgerung ausländischer Staatsangehöriger aus Anlass der 500-jährigen Zugehörigkeit des Kantons zur Eidgenossenschaft
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Bemerkungen:
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Gesetzesentwurf
(Fassung der Redaktionskommission)
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1. Zum Inhalt
Aus Anlass der 500-jährigen Zugehörigkeit des Kantons zur Eidgenossenschaft soll das Bürgerrecht im Rahmen einer Aktion während eines Jahres billiger erworben werden können, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Das Einbürgerungsgesuch muss zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 31. Dezember 2001 eingereicht werden.
- Per Stichtag 13. Juli 2001 muss die Bewerberin oder der Bewerber mindestens 20 Jahre im Kanton Basel-Landschaft gewohnt haben.
- Die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen für Einbürgerungen müssen erfüllt sein.
Unter diesen Voraussetzungen soll die Gebühr für die Erteilung des Kantonsbürgerrechts erlassen werden, diejenige für die Erteilung des Gemeindebürgerrechts spürbar reduziert werden.
2. Ausgangslage
Die Vorlage ist im Zusammenhang mit Bestrebungen zu verstehen, den hohen Ausländeranteil in der Schweiz durch attraktive Einbürgerungsbedingungen zu reduzieren. Es fällt auf, dass viele Ausländer seit Jahren in der Schweiz leben und die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen würden, aber dennoch von der Einreichung eines Einbürgerungsgesuches absehen.
Der Regierungsrat ist mit der Vorlage einem vom Landrat überwiesenen Postulat gefolgt, welches die 500-jährige Zugehörigkeit des Kantons zur Eidgenossenschaft als Anlass zur Durchführung einer solchen Aktion vorschlägt.
Schwer zu berechnen sind die finanziellen Auswirkungen der Vorlage. Angesichts des Gebührenverzichts werden die Kosten beim Kanton umso höher, je mehr Einbürgerungsgesuche in der fraglichen Zeit gestellt werden. Bei den Bürgergemeinden sind Voraussagen schwieriger. Sollten sich viele Personen durch die Aktion angesprochen fühlen, welche sonst nie ein Einbürgerungsgesuch gestellt hätten, werden die Mindereinnahmen bis zu einem gewissen Grad kompensiert.
Die Vorlage wurde anlässlich der Sitzungen der Justiz- und Polizeikommission (JPK) vom 6. und 20. November 2000 in Anwesenheit von Regierungsrat Andreas Koellreuter und Franziska Vogel Mansour, Leiterin Zivilrechtsabteilung 1 der JPMD, beraten.
3. Eintreten
Die Meinungen der Kommissionsmitglieder waren ähnlich kontrovers wie das Ergebnis der Vernehmlassungen:
Eine Gruppe erachtet die Vorlage grundsätzlich als zu wenig weitgehend und hätte sich nicht nur eine Halbierung des vorgesehenen Maximalbetrags der Gebühr für die Erteilung des Gemeindebürgerrechts auf Fr. 500.- gewünscht, sondern auch die Einsetzung eines Delegierten, welcher die Aufgabe hätte, für die Aktion aktiv zu werben. Um die Vorlage nicht zu gefährden, werde jedoch auf entsprechende Anträge verzichtet.
Eine weitere Gruppe ist grundsätzlich mit der Jubiläumsaktion einverstanden, macht aber deutliche Vorbehalte bezüglich der Gleichbehandlung. Es sei schwer verständlich, weshalb jemand, der im Jahre 2001 eingebürgert werde, eine höhere Gebühr zahlen müsse als jemand, der sein Gesuch im Jahr 2001 einreicht und dann ein oder zwei Jahre später eingebürgert werde. Im Weitern wird darauf hingewiesen, dass sehr stark in die Autonomie der Bürgergemeinden eingegriffen werde und mit der Aktion - je nach Erfolg - eine erhebliche, aber schwer abschätzbare Mehrbelastung auf die Bürgergemeinden und den Kanton zukomme.
Eine dritte Gruppe beruft sich auf ähnliche Überlegungen und führt zudem an, wenn man das Volk anlässlich der 500-jährigen Zugehörigkeit zur Eidgenossenschaft schon beschenken wolle, dürfe man nicht bloss eine gewisse Bevölkerungsgruppe bevorteilen. Diese Gruppe lehnt Eintreten auf die Vorlage grundsätzlich ab.
In der Diskussion wird bezüglich der Frage der Gleichbehandlung darauf hingewiesen, dass aus Anlass des 150-jährigen Jubiläums des Bundesstaates eine Einbürgerungsaktion für Schweizerbürgerinnen und -bürger durchgeführt worden sei, weshalb es sicht rechtfertige, diesmal die ausländische Bevölkerung zum Zuge kommen zu lassen. Nachdem ein Antrag auf Rückweisung der Vorlage zurückgezogen wurde, beschliesst die JPK mit 10:3 Stimmen Eintreten auf die Vorlage.
4. Detailberatung
Die JPK diskutiert darüber, die Aktion auf Schweizerbürger auszudehnen. Ein entsprechender Antrag wird jedoch wieder zurückgezogen.
Die JPK beschliesst einstimmig (bei 2 Enthaltungen), die Maximalgebühr für die Erteilung des Gemeindebürgerrechts nicht im Sinne eines Nominalbetrages von Fr. 1'000.- zu begrenzen. Vielmehr soll der Maximalbetrag gegenüber der heutigen Regelung, welche im Maximum 1/12 des gesamten steuerbaren Jahreseinkommens vorsieht, halbiert werden. Die Gründe für die Unterstützung dieses Antrages sind vielfältig.
- Der Eingriff in die Autonomie der Bürgergemeinden wird damit gemildert.
- Es sei erwünscht, dass Leute mit einem höheren Einkommen höhere Einbürgerungsgebühren bezahlen.
- Die finanziellen Folgen der Einbürgerungsaktion für die Kassen der Bürgergemeinden sind weniger tiefgreifend. Insbesondere werde es ihnen erleichtert, ihre übrigen vielfältigen Leistungen, die sie auch für die Allgemeinheit erbringen, weiterhin anzubieten.
5. Antrag
Die JPK beantragt dem Landrat
- mit 8:2 Stimmen bei 1 Enthaltung, das Gesetz gemäss Beilage zu beschliessen.
- einstimmig, das Postulat 1999/139 der SP-Fraktion als erfüllt abzuschreiben.
Lausen, den 6. Dezember 2000
Im Namen der Justiz- und Polizeikommission
Der Präsident: Dieter Völlmin
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