2000-206 (1)
Vorlage an den Landrat |
Titel:
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Beantwortung der Interpellation 2000/206 von Landrat Heinz Mattmüller vom 19. Oktober 2000 betreffend "Millionenverluste der Basellandschaftlichen Pensionskasse"
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vom:
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19. Dezember 2000
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Nr.:
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2000-206
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Landrat Heinz Mattmüller reichte eine Interpellation unter dem Thema "Millionenverluste der Basellandschaftlichen Pensionskasse" ein. Die Interpellation hat folgenden Wortlaut:
"Die Basellandschaftliche Pensionskasse hat in den letzten zwei Jahren eine aggressive Anlagepolitik betrieben. So z.B. in Aktien von Internetfirmen, welche seit vergangenem Sommer schmerzhafte Korrekturen in der Bewertung hinnehmen mussten. Gemäss "Finanz und Wirtschaft" hat die BLPK in diesem Anlagebereich eine beachtenswerte Stellung eingenommen, figuriert sie doch von Fall zu Fall mit Aktienanteilen von 10% bis 18%. Einige dieser Firmen werden den Abwärtstrend erwartungsgemäss nicht überleben und die BLPK wird rund 3 Millionen Franken an Liquidationsverlusten hinnehmen müssen. Es stellt sich nun die Frage, ob noch weitere solche riskante Investitionen gemacht worden sind, wie lange die BLPK solche Verluste mit Rückstellungen auffangen kann und in welchem Umfang der Staat für ein allfälliges Fiasko haftbar wäre.
Ich bitte den Regierungsrat um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen:
1. In welchem zahlenmässigen Rahmen bewegen sich allfällige weitere riskante Aktieninvestitionen und Venture-Beteiligungen der BLPK?
2. In welcher Höhe haftet der Staat für ein allfälliges Manko in der Kasse?
3. Welcher Art waren die Vorkehrungen der staatlichen Aufsichtsorgane bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung für die Anlagepolitik der BLPK?
Antwort des Regierungsrates
Die Anlagepolitik der Basellandschaftlichen Pensionskasse folgt einem Anlagereglement, das von den zuständigen Organen und Behörden genehmigt ist. Die Anlagepolitik wird für alle Anlagekategorien durch ein Anlagekomitee gesteuert, in welchem neben Mitgliedern der Verwaltungskommission auch Fachleute aus verschiedenen Branchen Einsitz nehmen.
In den letzten Jahren ist also sowohl in der Anlagestrategie wie in der operationellen Umsetzung eine deutliche Professionalisierung bewusst herbeigeführt worden. Die vom gesetzlichen Rahmen her gegebenen Spielräume werden weit mehr als früher genutzt und dies mit Erfolg. So konnte die finanzielle Entwicklung der Pensionskasse wesentlich erhöht werden, indem vor allem in den guten Börsenjahren nicht nur investiert wurde, sondern auch Gewinne realisiert wurden.
Auch bei professionellem Management wird es immer die eine oder andere Transaktion geben, die nicht im Sinne des seinerzeitigen Anlageentscheids sich entwickelt. Das muss in Kauf genommen werden, solange nicht untragbare Risiken - und besonders solche, die den Reglementen nicht entsprechen - eingegangen werden. Es gehört zur Natur solcher Geschäfte, dass sie eher Publizität erhalten als solche, die erfolgreich abgewickelt werden.
Zu den einzelnen vom Interpellanten gestellten Fragen nimmt der Regierungsrat wie folgt Stellung:
Zur Frage 1:
In welchem zahlenmässigen Rahmen bewegen sich allfällige weitere riskante Aktieninvestitionen und Venture-Beteiligungen der BLPK?
Antwort:
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass es keine risikofreien Anlagen gibt - unabhängig davon ob es sich um Aktien, Obligationen, Immobilien oder alternative Anlagen handelt. Die theoretisch risikoärmste Anlage (Sparheft) wird im Augenblick mit etwa 1.5% p.a. entschädigt.
Die in der Interpellation sinngemäss angesprochenen Engagements lassen sich vom Risikoprofil her gesehen am ehesten mit Private-Equity-Anlagen vergleichen. Im Anlagereglement der BLPK ist für diesen Anlagetypus eine Zielgrösse von 3% aller Anlagen vorgesehen. Die Bandbreite reicht von minimal 0.5% bis maximal 5.5%. Per Ende September 2000 beträgt der Anteil 2%.
Aus Gründen der Risikostreuung gehören auch Anlagen mit höherem Risiko in ein Portefeuille von grösserem Umfang. Das Anlagerisiko eines Investors wird nicht nur vom einzelnen Risiko der jeweiligen Wertschriften, sondern auch von den gegenseitigen (linearen) Abhängigkeiten der Risiken beeinflusst. Dadurch kann es vorkommen, dass durch das Beimischen von grösseren, aber wenig korrelierten Risiken das Gesamtrisiko des Portefeuilles abnimmt. Dieser Effekt wird in der Branche als Diversifikation bezeichnet.
Zur Frage 2:
In welcher Höhe haftet der Staat für ein allfälliges Manko in der Kasse?
Antwort:
Die BLPK verfügt über eine Schwankungsreserve von 500 Millionen Franken. Die Reserve hat zum Zweck, starke Risikoschwankungen weitgehend auszugleichen, um eine Senkung des Deckungsgrades zu vermeiden. Das Sicherheitsniveau dieser Reserve, das ausreichend ist, beträgt etwa 95%, was von unabhängigen Anlagespezialisten als sinnvoll betrachtet wird.
Sollte diese Reserve dennoch nicht ausreichen, wird der Deckungsgrad der Pensionskasse reduziert. Das kann als sehr unwahrscheinlich gelten.
Der Leistungsausweis der BLPK per Ende September 2000 beträgt 6.0%. Der Vergleichsindex (50% MSCI WORLD, 50% CUSTOM NOMINALWERTE) stieg um 1.1%. Die BLPK hat also in diesem Jahr gegenüber der Benchmark (Vergleichsmassstab) eine sogenannte Outperformance von 4.9%. Es ist daher eher unwahrscheinlich, dass die Schwankungsreserve der BLPK trotz des weltweit eher schwierigen Anlagejahrs überhaupt angetastet werden muss.
Zu Frage 3:
Welcher Art waren die Vorkehrungen der staatlichen Aufsichtsorgane bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung für die Anlagepolitik der BLPK?
Antwort:
Die Funktion der Aufsichtsbehörde wird im Kanton Basel-Landschaft vom Amt für Stiftungen und berufliche Vorsorge wahrgenommen.
Die Aufsichtsbehörde stellt sicher, dass der Verwaltungsrat der BLPK ein Anlagereglement erlässt. Dieses muss den Anforderungen einer modernen Anlagepolitik genügen. Ausserdem überprüft die Aufsichtsbehörde in regelmässigen Abständen, ob die mit der operativen Durchführung der Anlagetätigkeit beauftragten Personen die im Anlagereglement definierten Rahmenbedingungen und Weisungen einhalten.
Das Anlagereglement der BLPK ist öffentlich zugänglich über die Homepage www.blpk.ch .
Liestal, 19. Dezember 2000
Im Namen des Regierungsrates
der Präsident: Koellreuter
der Landschreiber: Mundschin
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