2000-204

Seit rund drei Jahren sind im Kanton Basel-Landschaft Gesetz und Dekret über die Änderung der Gemeindebeiträge in Kraft.


In der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden sind folgende Bereiche neu geregelt worden- Alkoholfürsorge, Betäubungsmittelsucht, Massnahmen und Drogentherapien, Alimentenbevorschussung, Alters- und Pflegeheime und Mietzinsbeiträge.


Mit dem Gesetz wollte man eine sachgerechtere und klarere Abgrenzung zwischen kantonalen und kommunalen Zuständigkeiten und Finanzierungen zumindest anstreben.


Für den Kanton und die Gemeinden war dabei eine gewichtige Vorgabe die Kostenneutralität.


Bei der Alkoholfürsorge, in den Bereichen Betäubungsmittelsucht/Massnahmen und Drogentherapien sowie Alimentbevorschussung wurde der Kanton zusätzlich belastet.


Die Bereiche Alters- und Pflegeheime sowie Mietzinsbeiträge haben die Gemeinden zu tragen.


Für die Ergänzungsleistungen wurde der Verteilungsschlüssel geändert. Die hälftige Lastentragung wurde abgelöst mit 44% für den Kanton und 56% für die Gemeinden.


Die Alters- und Pflegeheime sind in diesem Gesetz der gewichtigste Bereich. Hier wird der Kanton um 5,9 Mio. Franken (Stand 1996) entlastet. Die je hälftige Kostentragung wurde durch die vollständige Kostentragung durch die Gemeinden abgelöst. Die Gemeinden sind zusammengeschlossen in sog. Alters- und Pflegeheimregionen. Ihre Anteile werden aufgrund ihrer Einwohnerzahl berechnet (früher aufgrund ihrer Steuerkraft).


Im Bericht zur Altersversorgung im Kanton Basel-Landschaft wird ausgesagt, dass die Zahl der betagten und hochbetagten KantonseinwohnerInnen, im Vergleich zur jüngeren Bevölkerung, weiterhin stark steigen wird. Sehr viele von ihnen werden auf Pflegeleistungen angewiesen sein. Einzelne Gemeinden weisen schon heute einen Anteil von betagten Personen auf, wie er im kantonalen Durchschnitt für das Jahr 2010 prognostiziert wird.


In diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat höflichst um die Beantwortung folgender Fragen:


- Hat sich die Vorgabe "Kostenneutralität" für den Kanton und die Gemeinden mit diesem Gesetz verwirklichen lassen und wird sie dies auch in Zukunft können? (im Hinblick auf die deutliche Veränderung des Altersaufbaus der Bevölkerung)


- Gibt es im Rahmen des erwähnten Gesetzes Kostenverschiebungen zu Lasten der Gemeinden, bzw. des Kantons? Wenn ja, welche Gemeinden sind besonders betroffen und in welchen Bereichen?


Gedenkt der Regierungsrat die (wenn überhaupt) negativen finanziellen Auswirkungen für die Gemeinden im kommenden Alters- und Pflegeheimgesetz zu berücksichtigen?



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