2000-203

Dem Vernehmen nach will die Swisscom AG ihren Broadcasting-Bereich an eine ausländische Firma verkaufen. Zum Broadcasting-Bereich gehören rund 3000 Rundfunksender (Radio- und Fernsehsender


und -Umsetzer), die an ca. 450 Standorten betrieben werden. Dazu gehören markante Standorte wie beispielsweise St. Chrischona, Säntis, Chasseral, Rigi und Jungfraujoch. Betroffen sind dabei nicht nur die Senderanlagen der SRG, sondern auch jene Privatradiosender, die auf Standorten der Swisscom betrieben werden (z.B. Radio Basilisk und Edelweiss).


Beim anvisierten Deal sind nicht nur medienpolitische Aspekte (Soll die Verantwortung für die Verbreitung unserer nationalen Radio- und Fernsehprogramme tatsächlich einer ausländischen Firma übertragen werden ?) zu beachten; es stellen sich auch sicherheitspolitische Fragen, an deren Klärung auch unser kant. Parlament interessiert sein muss.


Nach geltender Doktrin gilt das Radio als Hauptinstrument der kant. Krisenstäbe für die Alarmierung, Information und Führung der Bevölkerung bei drohender Gefahr bzw. bei Katastrophen und Notlagen. Gemäss § 9 des Gesetzes über den zivilen Schutz der Bevölkerung und der Kulturgüter vom 6.2.1997, ist der Regierungsrat für die Alarmierung und Information der Bevölkerung zuständig und verantwortlich. In jedem Telefonbuch finden sich Anleitungen zuhanden der Bevölkerung betr. die verschiedenen Alarmarten (Allgemeiner Alarm, Wasseralarm und Strahlenalarm). Damit der Rundfunk die ihm zugedachte wichtige Rolle jederzeit übernehmen kann, stehen die nötigen personellen Ressourcen (Fachpersonal, Pikettdienste) und auch die erforderliche Infrastruktur (z.B. Notstromanlagen) bereit. Das Sendernetz ist so dicht ausgelegt, dass auch abgelegene und wenig bevölkerte Gebiete abgedeckt sind.


Im Zusammenhang mit dem geplanten Verkauf stellen sich folgende Fragen:


1. Ist die Regierung von der geplanten Auslagerung und dem wahrscheinlichen Verkauf des Broadcasting-Bereichs offiziell in Kenntnis gesetzt worden ?


2. Wie beurteilt die Regierung aus sicherheitspolitischer Sicht den geplanten Verkauf an eine ausländische Firma ? Hat sie diesbezüglich Bedenken oder Vorbehalte ?


3. Was gedenkt die Regierung zu unternehmen, um bei diesem Deal die sicher berechtigten Interessen unserer Bevölkerung zu wahren ? Ist die Regierung allenfalls bereit, zur Wahrung unserer regionalen Interessen bei den Bundesbehörden zu intervenieren ?


4. Was für Alternativen stünden der Regierung zur Verfügung, falls der neue Eigentümer aus wirtschaftlichen/finanziellen Gründen den bisherigen Standard nicht mehr aufrechterhalten möchte ? Wäre die Regierung allenfalls bereit, den zusätzlichen technischen und personellen Aufwand für die ständige Einsatzbereitschaft der Rundfunkanlagen zugunsten der Sicherheit unserer Bevölkerung speziell abzugelten ?


Ich bitte um schriftliche Beantwortung dieser Fragen.



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