2000-189
Landrat / Parlament
Interpellation von Jacqueline Halder: Umschlag gefährlicher Güter am Flughafen Basel-Mulhouse
Geschäfte des Landrates || Hinweise und Erklärungen
Autor: Jacqueline Halder, SP
Eingereicht: 21. September 2000
Nr.: 2000-189
Am 6. September 2000 wurde in der Frachthalle des Flughafens Basel-Mulhouse ein Fass mit einem giftigen Produkt durch einen Gabelstapler aufgestochen. Die Flughafen-Feuerwehr und die Chemiewehr der Feuerwehr von St-Louis brachten die Lage ohne Evakuation unter Kontrolle. Das beschädigte Fass wurde in ein Schutzfass eingeschlossen. Ein Frachtarbeiter wurde vorsorglich in die Poliklinik von St-Louis eingewiesen. Bei der Substanz handelte es sich um 2,3-Dichloro-5,6-dicyanobenzoquinone. Diese Substanz ist erbgutverändernd.
Im Zusammenhang mit diesem glimpflich abgelaufenen Unfall beim Umschlag einer gefährlichen Substanz erlauben wir uns folgende Fragen:
1.
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Entsprachen beim beschriebenen Fall die Sicherheitsmassnahmen am Flughafen Basel-Mulhouse den Richtlinien der International Civil Aviation Organization, ICAO für Gefahrenguttransporte (Verpackungsvorschriften, Mengenbeschränkungen)?
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2.
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Wer ist verantwortlich für die Durchsetzung der Richtlinien der ICAO am Flughafen Basel-Mulhouse?
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3.
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Stimmt es, dass das Fass mit 2,3-Dichloro-5,6-dicyanobenzoquinone nicht in der Region hergestellt, sondern lediglich für den Weitertransport nach Chicago umgeschlagen wurde?
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4.
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Verfolgt der Verwaltungsrat des Flughafens Basel-Mulhouse die Strategie, den Flughafen zu einem Umschlagplatz für den weltweiten Flugtransport gefährlicher Güter zu machen? Wenn nein, was kehrt er vor, um einer solchen Entwicklung Einhalt zu gebieten?
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