2000-187
Landrat / Parlament
Motion von Alfred Zimmermann: Strikte Nachtruhe zwischen 22.00 und 06.00 auf dem EuroAirport: Änderung des Staatsvertrags
Geschäfte des Landrates || Hinweise und Erklärungen
Autor: Alfred Zimmermann (Mitunterzeichnerinnen/Mitunterzeichner: Aebi, Aeschlimann, Brassel, Chappuis, Frey, Fuchs, Gallacchi, Graf, Halder, Jäggi, Jermann H., Joset, Krähenbühl B., Laube, Lusser, Maag, Meury, Nyffenegger,Plattner, Ribi, Rudin Ch., Schmied, Stöcklin, Van der Merwe, Wüthrich, Wyss D. und Ziegler (27))
Eingereicht: 21. September 2000
Nr.: 2000-187
Der Regierungsrat wird beauftragt, sich im Flughafen-Verwaltungsrat und bei den Bundesbehörden dafür einzusetzen, dass mit den französischeln Behörden ein
Nachtrag 5 zum Anhang II des französisch-schweizerischen Staatsvertrags vom 4. Juni 1949 ausgehandelt wird mit folgendem Inhalt:
Es gilt ein striktes Start- und Landeverbot zwischen 22.00 und 06.00 Uhr.
Begründung
1. Bei der Volksabstimmung über die Ausbaukredite im Juni 1999 haben die Regierungen von BL und BS und die Verantwortlichen des Flughafens mehrfach betont und bekräftigt, man wolle lediglich einen regionalen Flughafen für die Bedürfnisse der trinationalen Region.
2. Das stetige und grenzenlose Wachstum des Flugverkehrs versetzt die Bevölkerung um den Flughafen in Angst. Das Beispiel von Zürich-Kloten steht als Schreckgespenst und Mahnmal vor aller Augen. Der Flughafen hat wiederholt seine Absicht gezeigt, dass er weiter wachsen will. Er plant einen Ausbau der Frachtanlagen und fasst bereits einen nächsten, dritten Ausbau ins Auge, den er dann mit eigenen Mitteln finanzieren will. Eine Spezialität des EAP sind die nächtlichen Flüge für die blühende Expressfracht. Bereits bestehen Pläne, die Kapazität am Boden auszubauen. Noch mehr Nachtflüge sind zu erwarten.
3. Die nächtlichen Starts und Landungen in der Einschlaf- und Aufwachzeit - zwischen 22.00 und 00.30 Uhr bewirken nach medizinischen Untersuchungen grosse gesundheitliche Schädigungen, vor allem bei Kindern.
Es muss möglich sein, mit organisatorischen und anderen Massnahmen die Zeit von 22.00 bis 06.00 von Starts und Landungen freizuhalten (vorbehalten sind einzig Rettungsflüge).
Ich erinnere daran, dass der Zürcher Regierungsrat kürzlich die gleiche Forderung für Zürich-Kloten erhoben hat.