2000-186
Landrat / Parlament
Motion von Alfred Zimmermann: Begrenzung der Flugbewegungen auf dem EuroAirport: Änderung des Staatsvertrags
Geschäfte des Landrates || Hinweise und Erklärungen
Autor: Alfred Zimmermann, Grüne (Mitunterzeichnerinnen/Mitunterzeichner: Abt, Aebi, Aeschlimann, Bächtold, Chappuis, Fuchs, Graf, Halder, Jäggi, Jermann H., Joset, Laube, Lusser, Maag, Mattmüller, Meury, Nussbaumer, Portmann, Schmied, Steiger, Weller, Wyss D., Wyss P. und Ziegler (24))
Eingereicht: 21. September 2000
Nr.: 2000-186
Der Regierungsrat wird beauftragt, sich im Flughafen-Verwaltungsrat und bei den Bundesbehörden dafür einzusetzen, dass mit den französischen Behörden ein
Nachtrag 5 zum Anhang II des französisch-schweizerischen Staatsvertrags vom 4. Juni 1949
ausgehandelt wird mit folgendem Inhalt:
Die Anzahl der jährlichen Flugbewegungen ist auf den Stand von Ende 1999 zu begrenzen. Bei der Zuteilung der Flugbewegungen sind die am wenigsten lauten und die abgasärmsten Flugzeuge zu bevorzugen.
Begründung
1. Bei der Volksabstimmung über die Ausbaukredite im Juni 1999 haben die Regierungen von BL und BS und die Verantwortlichen des Flughafens mehrfach betont und bekräftigt, man wolle lediglich einen regionalen Flughafen für die Bedürfnisse der trinationalen Region. Heute nehmen wir die Verantwortlichen beim Wort: Mit der jetzigen Anzahl Flugbewegungen (Ende 1999: 103'000) sind die Bedürfnisse der Region zweifellos mehr als abgedeckt.
2. Das stetige und grenzenlose Wachstum des Flugverkehrs versetzt die Bevölkerung um den Flughafen in Angst. Das Beispiel von Zürich-Kloten steht als Schreckgespenst und Mahnmal vor aller Augen. Der Flughafen hat wiederholt seine Absicht gezeigt, dass er weiter wachsen will. Er plant einen Ausbau der Frachtanlagen und fasst bereits einen nächsten, dritten Ausbau ins Auge, den er dann mit eigenen Mitteln finanzieren will.
3. Eine "bessere" Verteilung des Fluglärms, wie heute angestrebt wird, führt letztlich dazu, dass der Flugverkehr mittelfristig weiter wachsen kann und langfristig alle Betroffenen mehr Fluglärm als heute ertragen müssen.
4. Lebensqualität und wirtschaftliches Wohlergehen für möglichst viele Menschen setzen eine intakte Umwelt voraus. Die Immissionen des Flugverkehrs haben zum heutigen Zeitpunkt weltweit ein umwelt- und menschenverträgliches Mass überschritten. Lärm beeinträchtigt Gesundheit und Wohlergehen in weit stärkerem Ausmass, als die politisch Verantwortlichen wahrhaben wollen. Die Stickoxide aus dem Flugverkehr tragen zur allzu hohen Ozonbelastung der Region und zur globalen Klimaerwärmung massgeblich bei.
5. Da eine Begrenzung der Immissionen aus dem Flugverkehr nicht praktikabel ist, bietet nur eine Begrenzung der Flugbewegungen Gewähr, dass Gesundheit, Wohn- und Lebensqualität der schweizerischen, französischen und deutschen Bevölkerung um den Flughafen in naher und ferner Zukunft einigermassen sichergestellt werden können.
6. Die Verantwortung des Regierungsrats
a. Verfassung des Kantons BL , § 112, Abs. 2: "Kanton und Gemeinden schützen den Menschen und seine natürliche Umwelt vor schädlichen und lästigen Einwirkungen."
Abs. 3: "Namentlich sind Erde, Luft und Wasser rein zu halten... und der Lärm einzudämmen."
b. Umweltschutzgesetz BL , § 14, Abs. 4: "Der Kanton setzt sich dafür ein, dass Umweltbelastungen durch Eisenbahn- Flug- und Schiffsverkehr möglichst tief gehalten werden."
c. Laut USG sind verkehrsbeschränkende Massnahmen möglich, der Flugverkehr ist darin nicht ausgenommen.
Die Motion verpflichtet - nach dem Muster der Verhinderung des AKW Kaiseraugst - den Regierungsrat, sich nach Kräften und auf allen Ebenen für eine Begrenzung der Flugbewegungen einzusetzen.