2000-168
Landrat / Parlament
Postulat von Pascal Wyss: Gnade vor Recht für die am Kantonsspital Laufen „entlassene" kaufmännische Mitarbeiterin
Geschäfte des Landrates || Hinweise und Erklärungen
Autor: Pascal Wyss, SD
Eingereicht: 7. September 2000
Nr.: 2000-168
Der Staat hat auch als Arbeitgeber eine Vorbildfunktion. Daher ist es nicht nachvollziehbar, dass einer kaufmännischen Mitarbeiterin nach dreissig Jahren Anstellung durch den sehr umstrittenen ex-Spitalverwalter Martin Buser (Spital Laufen), die Kündigung ausgesprochen wurde.
Wie die Untersuchung der GPK-Sonderkommission zum Spital Laufen zeigte, war die Personalpolitik des Spitalverwalters für viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine menschliche Katastrophe und Tragödie zugleich, mit gesundheitlichen und familiären Folgen bis heute.
Zwei der drei Kündigungsgründe für die entlassene kaufmännische Mitarbeiterin (Rückstände im Mahnwesen und fehlende Sozialkompetenz) wurden nun auch vom Rechtsvertreter des Kantons vor Gericht nicht mehr geltend gemacht!
Stein des Anstosses waren noch drei unentschuldigte Verspätungen von einer, sieben und neun Minuten, die eine Kündigung aber als unverhätnismässig erscheinen lassen, wenn man das Arbeits- und Sozialumfeld (permanentes Mobbing, Suche von Kündigungsgründen durch den Spitalverwalter usw.) im Spital Laufen mitberücksichtigt.
Statt aus den Fehlern dieser menschenverachtenden Personalpolitik, staatsmännische Größe zu zeigen, hat der Staat diese Mobbingpolitik durch Vollzug der Kündigung indirekt noch sanktioniert.
Dies darf aber nicht die „vorbildliche" Personalpolitik des Kantons Baselland sein! Der Staat als Arbeitgeber hat im Falle des Spitals Laufen eine moralische und soziale Mitverantwortung, so dass wie es die BAZ in einem Kommentar schrieb, Gnade vor Recht gelten muss.
Ich bitte daher den Regierungsrat, im Falle dieser umstrittenen Kündigung, eine einvernehmliche Lösung im Sinne einer Weiterbeschäftigung dieser kaufmännischen Mitarbeiterin beim Kanton zu finden oder den vom Verwaltungsgericht angestrebten Vergleichsvorschlag anzustreben.