2000-262
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Interpellation von Dieter Völlmin: Verkehrssicherheit auf dem Schulweg Lausen-Liestal
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Autor/in:
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Dieter Völlmin, SVP
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Eingereicht am:
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13. Dezember 2000
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Nr.:
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2000-262
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Gestützt auf eine Vorlage vom 7. April 1998 und dem Bericht der BPK vom 29. September 1998 hat der Landrat das Bauprojekt der Radroute Lausen-Liestal im Abschnitt Altbrunnenweg bis Benzburweg mit der Rad- und Fusswegunterführung Kasernenstrasse genehmigt und gleichzeitig einen Rahmenkredit bewilligt. Eine nachhaltige Verbesserung der Verkehrssicherheit der Schüler im Bereich der Kantonsstrasse war unbestritten und die Eltern der Schülerinnen und Schüler aus Lausen schlugen auch zu Recht Alarm angesichts der gefährlichen Situation. Im genannten Kommissionsbericht wird denn auch ausgeführt:
Weitgehend unbestritten war nach der Besichtigung und der Anhörung der Elterngruppe "Sicherer Schulweg" die Radroute Lausen-Liestal. Die Linienführung durch den Altbrunnenweg und dem Benzburweg mit einer Velo- und Fusswegunterführung unter der Kasernenstrasse ist bereits im rechtsgültigen Regionalplan Radrouten vom Mai 1987 enthalten. Leider wurde diese Rechtsgrundlage vom Verwaltungsgericht als ungenügend bezeichnet, weil die notwendige Ersatzerschliessung des Altbrunnenquartiers im Regionalplan nicht explizit enthalten war .... Eine Abklärung bei der Erziehungs- und Kulturdirektion hat zudem ergeben, dass mit der Uebernahme der Realschule durch den Kanton die Schülerverschiebungen zwischen den Gemeinden Lausen und Liestal sicher nicht abnehmen werden und deshalb auf diese Verbindung nicht verzichtet werden kann."
Dieser Veloweg scheint beim Verwaltungsgericht wenig Anklang zu finden, hiess es doch wiederum eine gegen das Projekt eingereichte Beschwerde gut. Gemäss Medienberichten spielte dabei ein kurzes Telefongespräch des Verwaltungsgerichtspräsidenten mit dem Direktionssekretär der Erziehungsdirektion eine entscheidende Rolle. Er soll mitgeteilt haben, dass Schülerinnen und Schüler aus Lausen in ein paar Jahren voraussichtlich nicht mehr mit dem Velo ins Frenkenschulhaus nach Liestal pendeln müssen. Wenn man dem Medienbericht tatsächlich glauben kann, ist das Gericht gestützt auf diese telefonische Auskunft davon ausgegangen, die Velounterführung würde von den Lausner Schülern nicht mehr benützt und hat das Projekt deshalb als unangemessen betrachtet.
In diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Ist die der Bau- und Planungskommission im Sommer 1998 erteilte und oben zitierte Auskunft, wonach die Schülerverschiebungen zwischen den Gemeinden Lausen und Liestal nicht abnehmen würden, noch aktuell? Wenn nein, was hat sich seither verändert?
2. War dem Direktionssekretär bei seiner telefonischen Auskunft der Bericht der BPK vom 29. September 1998 bekannt und war er sich der Tragweite seiner Auskunft bewusst?
3. Lag dem Verwaltungsgericht der Bericht der BPK vom 29. September 1998 vor?
4. Trifft es zu, dass die Sekundarschulkreise vom Landrat im Rahmen der Revision des Bildungsgesetzes beschlossen werden?
5. Trifft es zu, dass selbst wenn der Landrat ein Sekundarschulkreis Lausen-Itingen-Ramlinsburg beschliessen würde, für dessen Umsetzung noch Projekte ausgearbeitet werden müssen, Kredite bewilligt werden müssen und Referendumsfristen abgewartet werden müssen, so dass bis zu dessen Umsetzung noch rund 8 - 10 Jahre verstreichen werden?
6. Wie gedenkt der Regierungsrat nach dem Entscheid des Verwaltungsgerichts die Verkehrssicherheit der Schülerinnen und Schüler aus Lausen zu gewährleisten und welchen Zeitplan sieht er für die zu treffenden Massnahmen vor?
Für die Beantwortung der Fragen bedanke ich mich bestens.
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