2000-249

Am 27. September 1998 hat das Stimmvolk der Erhebung einer leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) zugestimmt. Mit der LSVA werden ab dem Jahre 2001 die in der Schweiz verkehrenden Lastwagen nach Gewicht und Fahrleistung besteuert. Gemäss Art. 19 des Schwerverkehrsabgabegesetzes (SVAG) wird der Reinertrag dieser Einnahmen zu einem Drittel als gebundene Ausgabe den Kantonen zugewiesen. Diese Mittel sind vorab für die ungedeckten Kosten im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr zu verwenden, aber u.a. auch zur Finanzierung des öffentlichen Regionalverkehrs (vgl. auch Erläuterungen des UVEK vom 13. Mai 1998).

Ich bitte den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:


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