2000-239

Obwohl gemäss eidgenössischer Tierseuchenverordnung ab 1990 die Verfütterung von Fleisch -und Knochenmehl an Wiederkäuer verboten ist, mussten im In -und Ausland erneute Fälle von BSE -Erkrankungen registriert werden.


Auch wenn seit 1990 ein Verfütterungsverbot für Wiederkäuer besteht, kann der Missbrauch nicht ausgeschlossen werden, da man diesbezüglich über keine geeignete Kontrollinstrumente verfügt. Wenn eine Kuh nicht stierig wird, sehen sich gewisse Züchter veranlasst - mittels Verabreichung von Fleischmehl - diesem Problem Herr zu werden. Solche Machenschaften können nur ausgeschlossen werden, wenn das Fleisch -und Knochenmehl generell aus dem Handel und somit auch aus unserem Nahrungsmittelkreislauf verbannt wird.


Diesbezüglich sieht der Bund auch einen gewissen Handlungsbedarf und will voraussichtlich auf März 2001 ein generelles Verfütterungsverbot von Fleisch -und Knochenmehl für sämtliche Nutztiere erlassen.


Da das Problem der BSE-Verbreitung viel zu ernst ist, um falsche Rücksichten auf gewisse Futtermittel -und Fleischproduzenten zu nehmen, wird die Regierung aufgefordert in dieser dringlichen Angelegenheit nicht länger zuzuwarten, bis der Bund endlich etwas tut.



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