2000-230
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Interpellation von Rita Kohlermann: Massnahmen gegen BSE im Kanton Baselland
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Autor/in:
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Rita Kohlermann, FDP
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Eingereicht am:
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16. November 2000
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Nr.:
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2000-230
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Seit 1990 ist in der Schweiz die Verfütterung von Tiermehl an Wiederkäuer verboten. Nachdem noch 1995 in der Schweiz 68 Fälle von BSE gemeldet wurden, gingen die Meldungen in den folgenden Jahren in erfreulichem Masse zurück (1996: 45; 1997: 38). 1997 jedoch überwogen zum ersten Mal die Fälle von BSE in Rindern, die nach dem Verbot der Verfütterung von Tiermehl (BAB - born after ban) geboren worden waren. 20 der bis Mitte Dezember 1997 (NZZ 19.12.1997) gemeldeten 34 BAB Fälle entfielen auf das Jahr 1997. Am 18.12.99 meldete die BZ für das Jahr 1999 49 Fälle von BSE in der Schweiz. Auch in diesem Jahr hat das Bundesamt für Veterinärwesen neue BSE Fälle in der Schweiz melden müssen.
Im Hinblick darauf, dass in der Schweiz auch in diesem Jahr noch neue Fälle von BSE gemeldet wurden und auch in unserem Nachbarland Frankreich in diesem Jahr 86 neue Fälle gemeldet wurden, bitte ich den Regierungsrat um schriftliche Beantwortung folgender Fragen:
1.
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Welche Massnahmen werden zur Vermeidung neuer Infektionen mit BSE bei Rindern durchgeführt?
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2.
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Sollen diese Massnahmen auch auf andere Tierarten ausgedehnt werden?
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3.
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In welchem Masse werden im Kanton Baselland Tests zur Vermeidung der Übertragung von BSE auf die Konsumenten von Fleischprodukten durchgeführt?
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4.
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Welche Tierorgane, die als infektiös erkannt oder vermutet werden, werden aus der Nahrungs- und Futtermittelkette entfernt?
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5.
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Wie wird die Durchführung beschlossener Massnahmen kontrolliert?
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6.
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In welchem Masse kann Importfleisch im gleichen Sinne zuverlässig kontrolliert werden?
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7.
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Kann die Schaffung eines kontrollierten Qualitätsstandards von Fleischprodukten zur Wiedergewinnung des Vertrauens des Fleischkonsumenten in Betracht gezogen werden?
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