2000-228

An der Landratssitzung vom 2. November 2000 habe ich in der Kreditvorlage, zur Bekämpfung der Lärmimmissionen auf den Kantonsstrassen, die Frage gestellt, ob der genannte Betrag inklusive oder exklusive Mehrwertsteuer gerechnet ist.


Am darauffolgenden Tag wurde mir umgehend mitgeteilt dass der Betrag inklusive MwSt ist.


Ich erachte es als falsch, wenn Projekte welche über mehrere Jahre gehen, inklusive MwSt gerechnet werden und der Kreditantrag in diesem Sinne an den Landrat gestellt wird.


Niemand weiss zum vornherein welcher Steuersatz in den folgenden Jahren einmal gültig sein wird.


Ebenfalls sollte bei Baukrediten angegeben werden ob und nach welcher Preisbasis gemäss Zürcher Baukostenindex gerechnet wurde, dies zur besseren Verdeutlichung der eventuellen Kostenabweichungen bei Bauprojekten.


Antrag: Der Regierungsrat ist aus diesem Grund aufgefordert bei sämtlichen Kreditanträgen im Antrag auszuweisen, ob sich der Betrag inklusive oder exklusive Mehrwertsteuer verhält und bei Bauprojekten, gemäss welcher Preisbasis laut Zürcher Baukostenindex gerechnet wurde.



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