2000-93
Erwahrung der Regierungsrats-Ersatzwahl vom 16. April 2000 für den Rest der laufenden Amtsperiode bis 30. Juni 2003 |
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Vorlage 2000-093 vom 27. April 2000
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Wahlergebnis
Das Ergebnis der Regierungsrats-Ersatzwahl, für den zurücktretenden Dr. Hans Fünfschilling, für den Rest der laufenden Amtsperiode bis 30. Juni 2003, die am 16. April 2000 durchgeführt worden ist, haben wir, gestützt auf § 13 des Gesetzes vom 7. September 1981 über die politischen Rechte (GpR), im Amtsblatt vom Nr. 16. vom 20. April 2000 veröffentlicht.
Innert der gesetzlichen Frist von drei Tagen sind keine Beschwerden eingegangen.
An der Wahl haben von den 175'499 Stimmberechtigten 52'030 oder 29,65% teilgenommen. Es wurden 51'078 gültige Wahlzettel abgegeben. Das Absolute Mehr beträgt gemäss § 28 GpR 25'540 Stimmen. Dieses ist von Adrian Ballmer, Liestal, erreicht worden.
Gestützt auf § 15 Absatz 2 der Verordnung vom 17. Dezember 1991 zum GpR beantragen wir Ihnen, die Erwahrung der Regierungsrats-Ersatzwahl vorzunehmen, für die gemäss § 15 Absatz 2 GpR der Landrat zuständig ist.
Wir beantragen Ihnen zu beschliessen:
1. Das Ergebnis der Regierungsrats-Ersatzwahl vom 16. April 2000 für den Rest der laufenden Amtsperiode bis 30. Juni 2003 wird erwahrt.
2. Gewählt ist Adrian Ballmer, Liestal, mit 25'877 Stimmen.
3. Der Erwahrungsbeschluss ist gemäss § 16 GpR im Amtsblatt zu veröffentlichen.
Liestal, 27. April 2000
Landeskanzlei Basel-Landschaft
der Landschreiber: Walter Mundschin