2000-83
Landrat / Parlament
Interpellation von Paul Schär: "Ausbildung in den Gesundheitsberufen": Alleingang oder regionale partnerschaftliche Zusammenarbeit
Geschäfte des Landrates || Hinweise und Erklärungen
Autor: Paul Schär, FDP
Eingereicht: 6. April 2000
Nr.: 2000-083
1. Ausgangslage
1.1.
Mit dem Inkrafttreten des neuen Krankenversicherungsgesetzes ist das
Gesamtgefüge des Gesundheitswesens in Bewegung geraten.
1.2.
Dieser
Wandel
kommt auch in der
Berufsbildung im Gesundheitswesen
zum Ausdruck:
- Die Sanitätsdirektorenkonferenz hat die neue Systematik im Mai 1999 verabschiedet.
- Die Bildungssystematik wird eine Neuorientierung der Schule fordern. Dies betrifft folgende Aspekte:
- Bisher war das SRK für Reglementierungen zuständig. Mit der Bildungssystematik wird weiterhin das SRK mit der SDK zusammen Entscheide fällen. Das neue Berufsbildungsgesetz wird später dazu führen, dass eine andere Stelle für die Reglementierung zuständig ist. Aus dieser Situation stellt sich die Frage, wer in unserem Kanton für die Überführung in die neue Systematik zuständig ist? EDK oder VSD oder Zusammenarbeitsform.
- Die neue Systematik wird Berufsabschlüsse auf Sekundarstufe II und Tertiärstufe ermöglichen. Die Berufsabschlüsse sind inhaltlich noch nicht konkret definiert (Vernehmlassungen sollen im Jahr 2000 ermöglicht werden). Noch unklar ist, wie Pflegende mit den neuen Berufsabschlüssen in der Praxis eingesetzt werden können. Dadurch wird massgeblich der Bedarf an Ausbildungsplätzen definiert.
- Auf der Tertiärstufe ist noch unklar wie lange die Ausbildung dauern wird.
1.3.
Mehr als
1000 Personen absolvierten 1998 in den Kantonen BL+BS eine Ausbildung im Gesundheitswesen.
Mehr als
300 Personen beendeten 1998 die Ausbildung mit einem Abschluss.
Der Bedarf an Auszubildenden wird sich in absehbarer Zukunft nicht nach unten korrigieren.
1.4. Die Ausbildung in der Region wird durch verschiedene Anbieter sichergestellt:
- BL: Berufsschule für Pflege BL, Kantonsspitäler Bruderholz, Liestal und Laufen , sowie AltersPflegeheimen und Spitexorganisationen
- BS: Berufsschulen im Gesundheitswesen BIG BS, Bethesda- und St.Claraspital, Verband Alters- und Pflegeheime BS und Huber Widemann Schule
- AG: Regionalspital Rheinfelden
Eine Freizügigkeit in bezug auf den Ausbildungsort besteht, eine Koordination zwischen den Anbietern fehlt !
1.5.
Im Jahresprogramm 2000 der Regierung Kt. BL
werden unter anderem im
Bereich Gesundheitswesen die nachstehenden Massnahmen aufgeführt:
- Prüfung einer Integration der Pflegeassistenzschulen der Kantonsspitäler Laufen und Bruderholz in die Berufsschule für Pflege
- Umsetzung der neuen Bildungssystematik
- Regionale Koordination der Angebotsstruktur der Pflegeausbildungen und Verstärkung der regionalen Zusammenarbeit
- Planung eines neuen Schulgebäudes für die Berufsschule für Pflege
2. Problem
Jeder Kanton " fährt" in der Region eine eigene Strategie !!
Mögliche Synergien werden nicht oder nur "am Rande " genutzt!!
3. Schlussfolgerungen
Aufgrund der Ausgangslage und vor allem der anstehenden komplexen Herausforderungen drängen sich - eine regionale "AUSLEGEORDNUNG" - und ein POLITISCHER ENTSCHEID basierend auf möglichen STRATEGIEN (Alleingang/ Koordinaton/Kooperation/gemeinsame Trägerschaft) kurzfristig auf!!
Anmerkung: Anlässlich der Podiumsveranstaltung "Starke Region" vom 29.2.2000 zum Thema "Sind die regionalen Ausbildungsmöglichkeiten im Gesundheitswesen noch zeitgemäss?" kam der Wunsch nach einer koordinierten, kostensparenden und qualitätssteigernden Vereinheitlichung der Ausbildung im Gesundheitswesen über die Kantonsgrenzen hinweg (BL/BS/AG/SO) klar zum Ausdruck!
4. Fragen an den Regierungsrat
1. Teilt der Regierungsrat die obenerwähnten Schlussfolgerungen ? (Begründung aus der Sicht RR)
2. Ist der RR bereit ein "Grundlagenpapier für die Ausbildung in den Gesundheitsberufen in der Region NW" zu erarbeiten*, welches politische Grundsatzentscheide ermöglicht (=Auslegeordnung inkl.Beurteilung und mögl. Strategien?
*Auslegeordnung durch die Leiter Berufsschule für Pflege BL und Berufsschule im Gesundheitswesen BS; Beurteilung und mögliche Strategien durch nicht involvierte Stellen
3. Wenn ja; ist der RR bereit den Landrat darüber zu informieren ?
4. Teilt der RR die Meinung des Interpellanten, dass aufgrund der Ausgangslage und Schlussfolgerung die Planung eines neuen Schulgebäudes für die Berufsschule für Pflege; Kreditvorlage (Regierungsprogramm 2000 Ziffern 3.01.11.+ 4.03.06.) zurückgestellt werden muss ?
5. In welchen Verantwortungsbereich fällt die Zuständigkeit der Ausbildung in den Gesundheitsberufen in Zukunft (VSD oder EDK) ?
5. Abschliessende Bemerkungen
5.1.
Da die Umsetzung nicht "auf die lange Bank" geschoben werden kann, bitte ich den RR um möglichst baldige Beantwortung der Interpellation.
5.2.
Eine Interpellation mit ähnlichem Inhalt wird gleichzeitig im Grossen Rat Kt.BS eingereicht.
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