2000-79

Landrat / Parlament


Motion von Eric Nussbaumer: Atomstromfreie Elektrizitätsbeschaffung für den Kanton - 25 Jahre nach der Besetzung in Kaiseraugst



Geschäfte des Landrates || Hinweise und Erklärungen



Autor: Eric Nussbaumer, SP-Fraktion (Mitunterzeichnerinnen/Mitunterzeichner: Abt, Aebi, Aeschlimann, Bloch, Brassel, Fuchs, Hilber, Joset, Krähenbühl B., Laube, Plattner, Rudin Ch., Schmied, Stöcklin, Ziegler (15))

Eingereicht: 6. April 2000


Nr.: 2000-079





Die Kantonsverfassung legte zwölf Jahre nach der Besetzung des AKW-Geländes in § 115 fest, dass auf unserem Kantonsgebiet oder in dessen Nachbarschaft keine Atomkraftwerke errichtet werden sollen. Durch die Strommarkt-Liberalisierung wird der Kanton 25 Jahre nach der Besetzung auch darauf hinwirken können, dass die noch bestehenden Atomkraftwerke in der Nachbarschaft abgeschaltet werden. Die Liberalisierung bringt nämlich dem Kanton neu die Möglichkeit, nur noch den Strom zu kaufen, den das Baselbieter Volk will: Strom ohne Atom.

Das kantonale Gesetz über öffentliche Beschaffungen legt in § 2 fest, dass Anbieter vom Markt ausgeschlossen werden, wenn überwiegende öffentliche Interessen gefährdet sind. Dazu gehören der Schutz von Leben und Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanzen sowie der natürlichen Umwelt. Im weiteren zählt das Gesetz als Ausschliessungsgrund die energiepolitischen Ziele auf. Ein Atomstromangebot ist folgerichtig in unserem Kanton bei kantonalen Beschaffungen zukünftig auszuschliessen, ebenso Anbieter, die Atomstrom-Lieferangebote in ihrem Portfolio halten.


Mit der bevorstehenden Liberalisierung der Strommärkte wird es für den Kanton Basel-Landschaft erstmals möglich sein, seine Beschaffungskriterien im Bereich Elektrizität im Sinne der Kantonsverfassung, des Energiegesetzes und gemäss dem Gesetz über öffentliche Beschaffungen festzulegen und bei den Anbietern durchzusetzen. Der Kanton ist nicht mehr gefangener Kunde beim Monopolunternehmen, sondern er bestimmt welche Produktionsart (z.B. Wasserkraft und andere erneuerbare Energien) für seinen Elektrizitätseinkauf zwingend ist.


Grosskunden nehmen die absehbare Strommarkt-Liberalisierung bereits an verschiedenen Orten vorweg, indem sie Angebote (z.B. als Bündelkunde) bei verschiedenen Elektrizitäts-Anbietern einholen und entsprechende Lieferverträge abschliessen.


Der Kanton Basel-Landschaft hat 25 Jahre nach der Besetzung in Kaiseraugst die Möglichkeit, eine atomstromfreie Beschaffung durchzusetzen.


Der Regierungsrat wird beauftragt, eine öffentliche Ausschreibung über die atomstromfreie Beschaffung von Elektrizität für den Kanton und seine Betriebe durchzuführen.


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