2000-76
Landrat / Parlament
Dringliche Interpellation von Uwe Klein: Konsequenzen aus dem Urteil des Verfassungsgerichtes betreffend Einbürgerung von Ausländern
Geschäfte des Landrates || Hinweise und Erklärungen
Autor: Uwe Klein, CVP
Eingereicht: 6. April 2000
Nr.: 2000-076
Am Mittwoch dem 29. März 2000 hat das Basellandschaftliche Verfassungsgericht die am 4. Dezember 1997 von der Bürgergemeindeversammlung Pratteln verweigerte Einbürgerungsentscheide von 6 Ausländern aufgehoben. Das heisst, dass die Bürgergemeindeversammlung diese Einbürgerungen nochmals diskutieren und darüber befinden muss. Ob unter dem Druck des Verfassungsgerichtsurteils ein anderer Entscheid von den Bürgern gefasst wird, ist zu bezweifeln, denn der Willkür sind nach wie vor keine Schranken gesetzt.
Zur Zeit laufen die Beratungen in der Justiz-und Polizeikommission über eine Teilrevision des Bürgerrechtsgesetzes vom 21. Januar 1993 (Vorlage 1999/259) und es scheint, dass die Regierung und die Kommission dem Landrat nur technische Veränderungen bei der Einbürgerungspraxis vorschlägt. Doch auf Grund des Urteils des Verfassungsgerichtes sollte jetzt die Vorlage 1999/259 aus einem anderen Blickwinkel beraten werden und sofort die Konsequenzen aus dem Urteil in die Beratungen der Vorlage einbezogen werden.
Ich bitte den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Ist der Regierungsrat auch der Meinung, dass es sich bei einer Einbürgerung grundsätzlich um einen Verwaltungsakt handelt?
2. Ist der Regierungsrat auch der Meinung, dass ein Einbürgerungsentscheid auf Stufe Gemeinde durch den Bürgerrat ebenso demokratisch legitimiert ist wie eine Einbürgerung durch die Bürgergemeindeversammlung?
3. Ist der Regierungsrat bereit einen mutigen Schritt nach vorne zu machen und den Bürgergemeinden nicht nur die Möglichkeit einräumt die Einbürgerungen durch den Bürger- oder Gemeinderat zu vollziehen, sondern dies explizit vorschreibt? Der Bürgerrat sollte die Möglichkeit erhalten, eine Einbürgerungskommision einzusetzen.
4. Ist der Regierungsrat bereit, den Bürgerräten einen Leitfaden zu Verfügung zu stellen, damit die Kriterien für eine Einbürgerung in allen Gemeinden gleich beurteilt werden? (§ 10 des Bürgerrechtsgesetztes)
5. Sollte aus dem Entscheid des Verfassungsgerichtes vom 29. März 2000 nicht sofort die Konsequenz gezogen werden, indem die Regierung die z.Z. in der JUPO-Kommission in Beratung befindende Vorlage 1999/259 zurückzieht um eine Neubeurteilung durchführen zu können?
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