Änderung des Steuer- und Finanzgesetzes vom 7. Februar 1974; Verfassungskonforme Ehegattenbesteuerung - [Vorlage 2000-070; Inhalt ]
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Änderung des Steuer- und Finanzgesetzes vom 7. Februar 1974;
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Gesetz über die Staats- und Gemeindesteuern und den Finanzausgleich (Steuer- und Finanzgesetz) ENTWURF |
Änderung vom
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
I.
Das Gesetz vom 7. Februar 1974 über die Staats- und Gemeindesteuern und den Finanzausgleich (Steuer- und Finanzgesetz) wird wie folgt geändert:
§ 8 Absatz 3
3 Enthält das so ermittelte Gesamteinkommen Erwerbs-, Ersatz- oder Renteneinkommen aus Sozialversicherungen inklusive beruflicher Vorsorge (AHV/IV und BVG) beider Ehegatten, so erfolgt die Besteuerung zu dem Steuersatz, der anwendbar ist, wenn das Gesamteinkommen um das niedrigere Erwerbs- bzw. Renteneinkommen, höchstens aber um 20'000 Fr. vermindert wird, wenigstens aber zum Minimalsteuersatz.
II.
Diese Änderung tritt am 1. Januar 2001 in Kraft.
Liestal,
IM NAMEN DES LANDRATES
der Präsident:
der Landschreiber:
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