2000-67
Landrat / Parlament || Bericht vom 5. Juni 2000 zur Vorlage 2000-067
Bericht der Finanzkommission an den Landrat
Staatsrechnung 1999
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
Beilage A: Beschluss-Entwurf
Beilage D: Mehrjahresvergleich von Rechnung und Budget [PDF-Format; 14KB]
1. Einleitung
Die Finanzkommission behandelte die Staatsrechnung 1999 an ihren Sitzungen vom 29. März (Vororientie-rung) und 24. Mai 2000 in Anwesenheit von Herrn Re-gierungsrat Dr. Hans Fünfschilling sowie der Herren Dr. Martin Thomann, Finanzverwalter, und Roland Winkler, Vorsteher der Finanzkontrolle.
2. Generelle Bemerkungen
2.1. Kennzahlen der Staatsrechnung 1999
In der nachfolgenden Tabelle sind die wichtigsten Zahlen der Staatsrechnung 1999 im Vergleich zu den Vorjahren und zum Budget dargestellt.
Tabelle - Mehrjahresvergleich von Rechnung und Budget
RG
1997 |
RG
1998 |
RG
|
BU
1999 |
||
Mio Fr.
|
Mio Fr.
|
Mio Fr.
|
Mio Fr.
|
||
Ertrag lfd. Rechnung
|
2'011
|
2'024
|
2'111
|
2'021
|
|
Aufwand lfd. Rechnung
|
2'001
|
1'992
|
2'086
|
2'022
|
|
Saldo lfd. Rechnung
|
+ 9
|
+ 32
|
+ 26
|
- 2
|
|
Abschreibungen VV
|
129
|
115
|
120
|
121
|
|
Selbstfinanzierung
|
138
|
147
|
146
|
120
|
|
Nettoinvestitionen
|
- 157
|
- 162
|
- 152
|
- 162
|
|
Finanzierungssaldo
|
- 19
|
- 15
|
- 7
|
- 43
|
|
Schulden per 31.12.
|
[1]
|
1'031
|
973
|
840
|
n/a
|
Selbstfinanzierungsgrad
|
[2]
|
88 %
|
91 %
|
96 %
|
74 %
|
[1] Exkl. Schulden/Zinsen für Grundkapital BLKB, Geldmarktanlagen und ALV-Darlehen (Zahlen ab 1999:
nicht
vergleichbar mit den Zahlen bis 1998!)
[2] Selbstfinanzierung in % der Nettoinvestitionen
Einzelheiten und ein ausführlicher Mehrjahresvergleich gehen aus Beilage D hervor.
2.2. Vergleich mit dem Budget
Der Voranschlag 1999 (inkl. Nachtragskredite) sah die folgenden wesentlichen Eckdaten vor:
- Fast ausgeglichene laufende Rechnung
- Selbstfinanzierungsgrad von 74 %
- Nettoinvestitionen von Fr. 162 Mio
Tatsächlich sieht die laufende Rechnung nun um Fr. 28 Mio besser aus als das Budget, was auch entsprechende Auswirkungen auf die Selbstfinanzierung hat. Zur Hauptsache trugen dazu folgende Faktoren bei (+ = Verbesserung / - = Verschlechterung):
|
Mio Fr.
|
Einkommens- und Vermögenssteuern
|
+ 14
|
Ertrags- und Kapitalsteuern
|
+ 27
|
Vermögenserträge
|
+ 15
|
Personalaufwand
|
- 12
|
Eigene laufende Beiträge
|
+ 19
|
Einlagen in Spezialfinanzierungen
|
- 47
|
Übrige Abweichungen (Saldo)
|
+ 12
|
Verbesserung gegenüber Budget
|
+ 28
|
Wie in den Vorjahren liegen die Steuererträge bei den juristischen Personen erfreulicherweise deutlich über dem Voranschlag. In 1999 galt dies nun auch für die Steuereingänge natürlicher Personen. Bei den Einlagen in Spezialfinanzierungen fällt vor allem die (nicht budgetierte) Zuweisung von Fr. 30 Mio in den Sonderfonds zur Finanzierung des Erwerbs von Real- und Sekundarschulbauten ins Gewicht. Bei Abschreibungen, die leicht höher als veranschlagt waren, bewirkten diese Abweichungen eine um Fr. 26 Mio bessere Selbstfinanzierung.
Da die Nettoinvestitionen um rund Fr. 10 Mio tiefer als vorgesehen ausfielen, ergab sich somit ein Selbstfinanzierungsgrad von 96 %, der deutlich über der ursprünglichen Zielsetzung liegt.
2.3. Vergleich mit dem Vorjahr
Beim Vergleich mit dem Vorjahr weist die laufende Rechnung 1999 eine leichte Verschlechterung um Fr. 6 Mio auf. Zur Hauptsache trugen dazu folgende Faktoren bei (+ = Verbesserung / - = Verschlechterung):
|
Mio Fr.
|
Einkommens- und Vermögenssteuern
|
+ 7
|
Ertrags- und Kapitalsteuern
|
+ 7
|
Erbschafts- und Schenkungssteuer
|
- 6
|
Regalien und Konzessionen
|
+ 20
|
Laufende Beiträge (Ertrag)
|
+ 40
|
Personalaufwand
|
- 10
|
Sachaufwand
|
- 15
|
Eigene laufende Beiträge (Aufwand)
|
- 59
|
Übrige Veränderungen (Saldo)
|
+ 10
|
Verschlechterung gegenüber Vorjahr
|
- 6
|
Auch im Vorjahresvergleich legten die Steuererträge
- mit Ausnahme der Erbschafts- und Schenkungssteuern - zu. Bei den Regalien und Konzessionen fällt insbesondere die erhöhte Gewinnbeteiligung an der Schweizerischen Nationalbank ins Gewicht. Zu den Sonderfaktoren, die die Staatsrechnung 1999 beeinflusst haben, befinden sich Bemerkungen in der Regierungsvorlage (S. 2).
Die Selbstfinanzierung - nach Berücksichtigung der etwas höheren Abschreibungen - liegt noch um Fr. 1 Mio unter dem Vorjahresbetrag. Dank des tieferen Investitionsvolumens konnte der Selbstfinanzierungsgrad trotzdem um 5 %-Punkte verbessert werden.
2.4. Entwicklung der Selbstfinanzierung
Eine wichtige Ziel- und Beurteilungsgrösse stellt der Selbstfinanzierungsgrad dar. Dieser sagt aus, welcher Anteil der getätigten Nettoinvestitionen mit eigenen Mitteln finanziert werden kann.
Für die Jahre 1995 bis 1999 ist die Finanzkommission von einem anzustrebenden Selbstfinanzierungsgrad von mindestens 75 % ausgegangen (vgl. Mitbericht der Finanzkommission zur Vorlage 95/204). Dieser Minimalwert sollte die Neuverschuldung in dieser Periode auf ein erträgliches Mass begrenzen.
Der im Jahre 1999 erzielte Selbstfinanzierungsgrad von 96 % liegt erfreulicherweise zum fünften Mal in Folge über dieser Minimalzielsetzung.
Der durchschnittliche Selbstfinanzierungsgrad der letzten Fünfjahresperiode beläuft sich somit auf 93 %. Dies zeigt, dass das vom Landrat für die aktuelle Amtsperiode (bis 2003) festgelegte Minimalziel von 100 % keine Utopie darstellt - allerdings nur unter dem Vorbehalt, dass die zuständigen Organe den Staatshaushalt weiterhin verantwortungsvoll führen und auf finanzielle Abenteuer (sprich nicht verkraftbare Ausgabenerhöhungen und Ertragsreduktionen) verzichten.
2.5. Verschuldung
Durch die Ausgliederung der Fonds und Stiftungen im Jahre 1999 ist der per Ende 1999 vorhandene Schuldenstand von Fr. 840 Mio (auf Seite 7 und im Verzeichnis der Schulden in der Vorlage 2000/067 fälschlicherweise mit Fr. 740 Mio aufgeführt!) nicht direkt mit den Vorjahren vergleichbar. Da sich die flüssigen Mittel gegenüber 1998 um rund Fr. 50 Mio reduziert haben, kann allerdings davon ausgegangen werden, dass sich die Schulden ohne Ausgliederung der Fonds und Stiftungen trotz des leicht negativen Finanzierungssaldos um rund Fr. 40 Mio vermindert hätten.
3. Kommissionsberatung
3.1. Finanzpolitische Würdigung
Die Staatsrechnung 1999 stellt sich wiederum erfreulich dar. Sie schliesst besser als die Budgetvorgaben ab und liegt ungefähr im Rahmen des Vorjahres. Günstig wirkten sich dabei vor allem das erhöhte Wirtschaftswachstum und das stabile Preisniveau aus.
Einmal mehr wird bestätigt, dass mit der Politik der kleinen, aber nachhaltigen Schritte weitaus mehr
- nämlich eine langfristige Verbesserung - erreicht werden kann, als mit kurzfristigen und deshalb häufig kontraproduktiven Sparübungen.
Gemäss neuesten Untersuchungen liegt das Baselbiet bezüglich Steuerbelastung auf Platz 6 aller Kantone. Von den grösseren Kantonen ist nur der Kanton Zürich besser. Was die Standortattraktivität - das Hauptziel des Regierungsprogramms 1999-2003 - betrifft, sind neben der Steuerbelastung aber auch weitere Faktoren wesentlich. Unter anderem sind dies stabile Kantonsfinanzen, denn schlechte Rechnungsabschlüsse bergen das Risiko von Steuererhöhungen in unbekanntem Ausmass.
3.2. Prüfungsarbeiten der Subkommissionen
Zwischen den beiden Kommissionssitzungen vom 29. März und 24. Mai 2000 haben die vier Subkommissionen die Staatsrechnung 1999 geprüft und schriftliche sowie mündliche Zusatzauskünfte bei den verschiedenen Verwaltungsstellen eingeholt. Aufgrund ihrer Prüfungsarbeiten beantragen alle vier Subkommissionen für ihre Zuständigkeitsbereiche zuhanden der Gesamtkommission Zustimmung zur Vorlage.
Anträge aus den Subkommissionen, die die Finanzkommission zuhanden des Gesamt-Landrates unterbreitet, gehen aus den Ziffern 8 und 9 des Beschluss-Entwurfes hervor. Verschiedene weitere Anliegen sind in Empfehlungsform der betreffenden Direktion gemeldet worden bzw. werden von der zuständigen Subkommission weiterverfolgt.
Die Zusammensetzung und Zuständigkeitsgebiete der Subkommissionen der Finanzkommission gehen aus der Beilage C hervor.
3.3. Bericht der Finanzkontrolle
In ihrem Kurzbericht, der als Beilage B diesem Bericht beigefügt ist, macht die Finanzkontrolle bezüglich der Einhaltung der Bestimmungen des Finanzhaushaltsgesetzes und der allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätze fünf Einschränkungen:
1. Eine nicht vorgenommene Rechnungsabgrenzung (Grenzgängerbesteuerung) führt dazu, dass Fr. 28,7 Mio zu wenig aktiviert sind.
2. Verschiedene Verzeichnisse und Angaben sind unvollständig, teilweise falsch und nicht a jour geführt (Eventualverpflichtungen, zukünftige Zahlungsverpflichtungen) oder gar nicht vorhanden (Höhe der Deckungslücke der Pensionskasse Baselland).
3. Die Nachschusspflicht auf den Aktien der REDAG ist im Verzeichnis der Wertschriften falsch aufgeführt.
4. Verschiedene Kontonachweise bei den Quellensteuern können nicht erbracht werden.
5. Bei den Fonds und Stiftungen sind die Vorjahreszahlen teilweise falsch eingesetzt.
Zu Punkt 1 ist festzustellen, dass gemäss Auskunft der Finanzdirektion im Jahre 2000 die entsprechende buchhalterische Bereinigung vorgenommen wird.
Die übrigen Punkte betreffen grösstenteils keine materiellen Mängel mit allfälligen finanziellen Risiken für den Kanton. Es handelt sich vielmehr um formelle Fehler, die die Rechnungslegung betreffen und seitens der Finanzverwaltung in erster Linie dadurch begründet werden, dass die Zeit zur Erstellung der definitiven Vorlage 2000/067 zu kurz bemessen worden war (= fehlende Zeit für eine gründliche abschliessende Durchsicht der Vorlage). Gemäss Auskunft der Finanzverwaltung sind Vorkehrungen eingeleitet worden, damit in Zukunft eine Reduktion solcher Fehler auf das unvermeidliche Minimum beschränkt werden kann.
Trotz der erwähnten Mängel hält die Finanzkontrolle in ihrem den Kommissionsmitgliedern vorliegenden Erläuterungsbericht zur Staatsrechnung 1999 fest, dass sich die Qualität der Buchführung gegenüber dem Vorjahr verbessert hat. Fortschritte müssen allerdings insbesondere noch betreffend Einhaltung des Bruttoprinzips und bei den Abgrenzungen erreicht werden.
Aufgrund ihrer Prüfungen empfiehlt die Finanzkontrolle dem Landrat, die Staatsrechnung 1999, die Zuweisung von Fr. 30 Mio in den Sonderfonds für den Erwerb von Schulhäusern sowie die Bildung und Teilauflösung der Rückstellung für Vermögensverluste für staatliche Fonds und Stiftungen trotz der oben erläuterten Einschränkungen zu genehmigen (vgl. Ziffern 1, 3 und 4 des Beschluss-Entwurfes).
Im Falle von zwei weiteren Empfehlungen, die im Erläuterungsbericht der Finanzkontrolle enthalten sind, ist die Finanzkommission der Ansicht, dass diese ebenfalls vom Gesamt-Landrat zu beschliessen sind (vgl. Ziffern 5 und 10 des Beschluss-Entwurfes).
Zusammenfassend nimmt die Finanzkommission zustimmend von den Berichten der Finanzkontrolle Kenntnis. Sie beantragt dem Landrat Kenntnisnahme des Berichtes gemäss Beilage B (vgl. Ziffer 2 des Beschluss-Entwurfes).
4. Anträge
Die Finanzkommission beantragt dem Landrat einstimmig, die Staatsrechnung 1999 zu genehmigen und auch den übrigen Anträgen gemäss Beschluss-Entwurf (Beilage A) zuzustimmen.
Namens der Finanzkommission
der Präsident: Roland Laube
Gelterkinden, den 5. Juni 2000