2000-66

Landrat / Parlament


Interpellation von Maya Graf: Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen: Wie reagiert der Kanton Basel-Landschaft auf mögliche Freisetzungsgesuche?



Geschäfte des Landrates || Hinweise und Erklärungen



Autor: Maya Graf, Grüne

Eingereicht: 23. März 2000


Nr.: 2000-066





Der Bundesrat hat mit der Verabschiedung der Gen-Lex entschieden, dass entgegen den Empfehlungen der Fachleute des BUWAL die Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in der Schweiz möglich sein soll. Eingeschränkt ist sie nur durch eine Bewilligungspflicht. Die Verordnung "Ueber den Umgang mit Organismen in der Umwelt (Freisetzungsverordnung, FSV)" ist am 01.11.1999 in Kraft gesetzt worden. Laut dieser Verordnung ist das BUWAL für die Freisetzungsversuche von GV-Pflanzen zuständig, also auch für dessen Bewilligungen. Bei den entsprechenden Standortkantonen muss eine Stellungnahme eingeholt werden. Gleichzeitig kann der betroffene Kanton eine öffentliche Orientierungsveranstaltung verlangen.

Unser Kanton wäre von Freisetzungsversuchen von gentechnisch veränderten Pflanzen stark betroffen. Unsere Landwirtschaft besteht zunehmend aus Bio-Landbau und einer fast 100%igen integrierten Landwirtschaftlichen Produktion, die auf eine gentech-freie Umwelt angewiesen ist. Da bei diesen beiden Anbaumethoden eine negative Deklarationspflicht besteht (d.h. GVO-frei), würde eine Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen in unserer Landschaft, der Bio- und IP-Produktion die Existenzgrundlage entziehen. Denn die Risiken einer "Verseuchung" von benachbarten Pflanzen und Saatgut, sowie die Langzeitauswirkungen auf den ökologischen Kreislauf sind nicht abschätzbar. Daher haben sowohl die Bio- und die IP-Bauern wie auch die Union des Producteur Suisse, die zusammen über 80% aller Bauern in der Schweiz vertreten, sich für ein Freisetzungsmoratorium für mind. 10 Jahre ausgesprochen. Zudem verlangen die aktuelle Landwirtschaftspolitik und auch die Konsumentinnen explizit nach gesunden und naturnahen Lebensmittel.


Ich würde daher gerne erfahren, wie sich unsere Regierung dieser komplexen Problematik stellt und wie er sich auf eine mögliche Anfrage vorbereitet:


1 . Gibt es im Kanton eine Fachstelle für Fragen im Zusammenhang mit GVO-Freisetzungen, die sich nun auch mit der vorliegenen Verordnung auseinandersetzt? Werden dort schon heute Fragen in diesem Zusammenhang diskutiert und Strategien mit z.b. Landwirtschaftsvertreterinnen und KonsumentInnen entwickelt?


2. Laut Verordnung (Art. 26,27,29) werden verschieden Ueberwachungsaufgaben den Kantonen übertragen. Welche Vorbereitungen werden dazu getroffen und mit welchen Kosten ist zu rechnen? Wie wird die Oeffentlichkeit informiert?


3. Könnte der Kanton die Sicherheit für Mensch und Umwelt bei einer möglichen Freisetzung garantieren?


4. Wie sicher wären der Bio-Landbau und die Intergrierte Produktion vor einer Kontaminierung durch GVO Freisetzungen geschützt?


5. Wurde bereits eine Stellungnahme betreffend eines Freisetzungsversuches im Baselbiet vom Buwal eingeholt?


6. Wenn Nein, welche Haltung hat die Regierung grundsätzlich zu Freisetzungsversuchen von gentechnisch veränderten Organismen in unserem Kanton?


7. Könnte sich die Regierung der Forderung der Bio-, IP- und UPS-Bauern nach einem Moratorium von mind. 10 Jahren für kommerzielle Freisetzungsversuche in der Gen-Lex anschliessen?


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