2000-62

Landrat / Parlament


Motion von Alfred Zimmermann: Paritätische Vertretung in der Fluglärmkommission



Geschäfte des Landrates || Hinweise und Erklärungen



Autor: Alfred Zimmermann, Grüne (Mitunterzeichnerinnen/Mitunterzeichner Abt, Aebi, Aeschlimann, Brodbeck, Frey, Fritschi, Fuchs, Fünfschilling, Graf, Halder, Hilber, Joset, Kohlermann, Mangold, Meschberger, Meury, Nufer, Nussbaumer, Pegoraro, Plattner, Portmann, Ribi, Rudin Ch., Rytz, Schär, Schenk, Steiner, Stöcklin, Thöni, Tobler, Tschopp, Van der Merwe, Wüthrich, Wyss D., Ziegler (35))

Eingereicht: 23. März 2000


Nr.: 2000-062





Die Fluglärmkommission ist eine ständige Verwaltungskommission des Kantons Basel-Stadt. Sie berät den Regierungsrat in Fragen des Fluglärms und erstattet jedes Jahr einen Bericht zuhanden der Regierung und des Grossen Rats über den Stand der Bemühungen zur Reduktion der Fluglärmbelastung. Sie kann dem Regierungsrat auch Antrag stellen zuhanden der schweizerischen Delegation im Verwaltungsrat des Flughafens.

Seit der Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen BL, BS und dem Bund und einem gleich hohen finanziellen Beitrag an den Flughafenausbau im Jahr 1999 haben sich die Voraussetzungen für die bisherige baselstädtische Fluglärmkommission wesentlich geändert.


Die Kommission sollte neu ein gemeinsames, paritätisch zusammengesetztes Gremium von BS und BL werden.


Die heutige Zusammensetzung:
Je eine 3er-Vertretung der Bevölkerung von BS, BL, der Präsident ist ein Basler
3 Vertreter von elsässischen Gemeinden
6 Vertreter des Flughafens und des Flugverkehrs
3 Vertreter von Basler Amtsstellen (Wirtsch.- und Sozialdep., Bauinspektorat)


Eine Neustrukturierung der Fluglärmkommission ist auch dadurch gerechtfertigt, dass bedeutend mehr Einwohnerinnen und Einwohner des Landkantons von starkem Fluglärm betroffen sind als solche des Stadtkantons.


Der Regierungsrat wird beauftragt, bei der Regierung von Basel-Stadt darauf hinzuwirken, dass die Fluglärmkommission ein gemeinsames BS- BL- Gremium wird mit einer paritätischen Vertretung beider Halbkantone. Auch im Präsidium könnte alle vier Jahre abgewechselt werden.


An der Vertretung der elsässischen Gemeinden und des Flugverkehrs braucht nichts geändert zu werden.


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