Festlegung von Standorten für zukünftige Inertstoffdeponien in der Region Liestal
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Festlegung von Standorten für zukünftige Inertstoffdeponien in der Region Liestal |
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Vorlage 2000-148 vom 27. Juni 2000 - [Vorlage 2000-148; Inhalt ] |
5. Das Projekt / Der Erlass
Gemäss Art. 17 TVA weisen die Kantone die Standorte der Abfallanlagen im kantonalen Richtplan aus.
Gemäss Art. 9 RPG bedarf die Festsetzung eines Standortes für eine Inertstoffdeponie einer Anpassung des Richtplanes. Im Kanton Basel-Landschaft entspricht der Koordinationsplan dem Richtplan gemäss RPG. Die notwendige Anpassung soll mit der vorliegenden Mutation 1999/1 erfolgen.
Die Mutation 1999/1 des Koordinationsplanes beinhaltet
- Inertstoffdeponie "Höli", Gemeinde Liestal
Festsetzung
im Koordinationsplan (Richtplan gemäss RPG) und Ergänzung des Koordinationsplanes mit dem neuen Objektblatt VE. 4.4
- Inertstoffdeponie "Elbis Nord", Gemeinden Füllinsdorf/Liestal
Zwischenergebnis
im Koordinationsplan (Richtplan gemäss RPG) und Ergänzung des Koordinationsplanes mit dem neuen Objektblatt VE. 4.5
6 . Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens
Mit Beschluss vom 9. November 1999 hat der Regierungsrat die Bau- und Umweltschutzdirektion beauftragt, ein Vernehmlassungsverfahren zum Entwurf der Landratsvorlage zur Festlegung von Standorten für zukünftige Inertstoffdeponien im Bezirk Arlesheim und in der Region Liestal (= Mutation 1999/1 des Koordinationsplanes) durchzuführen. Die Vernehmlassung dauerte bis zum 21. Februar 2000. Die Bevölkerung von Liestal wurde an einer öffentlichen Veranstaltung vom 10. Januar 2000 über das Vorhaben orientiert.
Aufgrund der unterschiedlichen Vernehmlassungsergebnisse in den beiden Deponie-Teilregionen wurde festgelegt, dass die Region Liestal separat überarbeitet und dem Regierungsrat zur Weiterleitung an den Landrat unterbreitet wird (vgl. Vernehmlassungsbericht vom 13. Juni 2000 im Anhang).
Die Standorte in Liestal sind in der Vernehmlassung grundsätzlich auf Zustimmung gestossen.
Die Gemeinde Füllinsdorf verlangt, dass der Standort "Elbis Nord" erste Priorität erhält. Hier hält die Bau- und Umweltschutzdirektion an der in der Landratsvorlage (S. 8) dargelegten Beurteilung fest.
Der Stadtrat Liestal ist an einer ausreichenden Entsorgungsmöglichkeit in der näheren Region sehr interessiert und ist mit der in der Landratsvorlage dargestellten Bewertung der besten sieben Standorte einverstanden. Drei lokale Vereine lehnen den Standort "Höli" in ihrer Stellungnahme zu Handen des Stadtrates ab. Der Stadtrat ist dennoch der Meinung, dass der Standort "Höli" der bestgeeignete und am direktesten realisierbar ist . Zudem betont er in seiner Stellungnahme, dass Verzögerungen bei der Realisierung von Deponien anderer Regionen nicht dazu führen dürfen, dass eine Inertstoffdeponie Liestal aus anderen Regionen mitbenutzt wird. Eine gewisse Limitierung des Deponie-Volumens ist für den Stadtrat deshalb zwingend.
Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragen wir Ihnen, gemäss beiliegendem Entwurf zu beschliessen.
Liestal, 27. Juni 2000
Im Namen des Regierungsrates
der Präsident: Fünfschilling
der Landschreiber: Mundschin