Festlegung von Standorten für zukünftige Inertstoffdeponien in der Region Liestal
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Festlegung von Standorten für zukünftige Inertstoffdeponien in der Region Liestal |
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Vorlage 2000-148 vom 27. Juni 2000 - [Vorlage 2000-148; Inhalt ] |
1. Zusammenfassung
Das vom Regierungsrat am 18. August 1998 verabschiedete Konzept für die Aushub- und Bauschuttentsorgung im Kanton Basel-Landschaft rechnet die für Teilregion 3 (Region Liestal) mit einem jährlichen Aufkommen von rund 100'000 m 3 Aushub- und Abbruchmaterial, welches ordnungsgemäss entsorgt werden muss. Der Kanton hat die gesetzliche Pflicht, im Sinne der Vorsorge sicherzustellen, dass diese Materialmengen auf Kantonsgebiet sicher und umweltgerecht in sogenannten Inertstoffdeponien abgelagert werden können. Die Festsetzung von Inertstoffdeponie-Standorten im Koordinationsplan (= Richtplan gemäss Bundesgesetz über die Raumplanung) bildet dazu die erste Voraussetzung.
Die Auswahl der vorgeschlagenen Standorte in der Region Liestal erfolgte im Rahmen eines systematischen Evaluationsverfahrens. In diesen Prozess eingebunden waren neben verschiedenen Verwaltungsstellen auch die direkt betroffenen Gemeinden, deren Vorschläge und Einwände so weit als möglich in die Beurteilung einflossen. Dieses Verfahren bietet Gewähr für eine transparente und möglichst objektive Beurteilung der Vor- und Nachteile der einzelnen Standorte. Da zudem mit der raumplanerischen Festsetzung im Koordinationsplan der Standort nur grob umrissen wird, bleibt bei der späteren Fortführung der Projektierung noch Spielraum, um die Anliegen der direkt Betroffenen möglichst optimal zu berücksichtigen.