2000-142

Landrat / Parlament


Motion von Franz Hilber: Kampfhunde "an die Leine"



Geschäfte des Landrates || Hinweise und Erklärungen



Autor: Franz Hilber, SP (Abt, Aebi, Aeschlimann, Bloch, Brassel, Bucher, Fuchs, Jäggi, Joset, Krähenbühl B., Laube, Meschberger, Nussbaumer, Plattner, Portmann, Rudin Ch., Rudin K., Schmied, Stöcklin und Ziegler (20))

Eingereicht: 22. Juni 2000


Nr.: 2000-142





Einführung
Im Zusammenhang mit Kampfhunden hört man - bislang vor allem aus dem Ausland - mehr und mehr beängstigende Nachrichten. Zu den Kampfhunden werden ca. 14 Rassen gerechnet: zum Beispiel der Pitbull-Terrier, der American Staffordshire-Terrier oder der Mastino Napoletano. Aber auch Zwischenfälle mit Hunden anderer Rassen (Schäfer, Rottweiler, Dobermann etc.) kommen häufiger vor. All diese Hunde werden von gewissen Haltern als Einschüchterungsobjekte oder gar Ersatzwaffen missbraucht. Nachrichten von immer dramatischeren Unfällen mit für die Opfer schwerwiegenden, bleibenden Folgen gelangen aus dem Ausland zu uns. Dieser Gefahr soll in unserem Kanton frühzeitig begegnet werden. Die Massnahmen sollen nicht als Sanktionen gegen Hunde oder Hundehalter im allgemeinen verstanden werden, sondern als Prävention gegen Unfälle mit unberechenbaren Hunden.

Antrag
Ich fordere den Regierungsrat auf, im Sinne des Schutzes seiner Einwohnerinnen und Einwohner auf dem kantonsgebiet ein generelles Verbot für sogenannte Kampfhunde zu erlassen oder deren Haltung durch Prüfung der Fähigkeiten des Hundehalters zu erschweren. Des weiteren soll dem §2 des "Gesetzes über das Halten von Hunden" vermehrt Rechnung getragen werden. Dieser besagt, dass "...Hunde müssen so gehalten werden, dass sie die Öffentlichkeit nicht gefährden oder belästigen. Es sind daher alle Hunde, welche die Öffentlichkeit gefährden oder belästigen könnten an der Leine zu führen, bzw. falls nötig mit Maulkorb zu versehen. Dies gilt für den gesamten öffentlichen Raum sowie für Privatgelände, welches nicht entsprechend gesichert ist.




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