2000-140

1. Urs Wüthrich: Rechtzeitige Zustellung von Wahl- und Stimmmaterial an Stimmberechtigte, die im Ausland leben


Im Ausland lebende Wählerinnen und Wähler haben sich bei mir darüber beklagt, dass die Unterlagen für Abstimmungen und Wahlen in der Regel erst wenige Tage vor dem jeweiligen Wahl- oder Abstimmungstermin bei ihnen eintreffen würden. Als Grund wurde genannt, die Zustellung erfolge nicht per Luftpost, was zu extrem langen Zustellfristen führe. Nur wer die teuren Spezialzustelldienste (Fedex, DHL etc.) in Anspruch nimmt, kann sein Recht auf politische Mitbestimmung wahrnehmen.


Obwohl die Gemeinden für die Zustellung der Wahl- und Abstimmungsunterlagen zuständig sind, bitte ich den Regierungsrat um Beantwortung folgender


Fragen:
1. Ist dem Regierungsrat die Problematik des späten Eintreffens von Wahl- und Abstimmungsunterlagen bei Stimmberechtigten im Ausland bekannt?
2. Wie beurteilt der Regierungsrat das Risiko, dass wegen verspätet eintreffender Stimm- oder Wahlzettel (die nicht mehr gezählt werden können), Wahl- oder Abstimmungsergebnisse verfälscht werden?
3. Ist der Regierungsrat bereit, mit entsprechenden Instruktionen dafür zu sorgen, dass die erwähnten Unterlagen in Zukunft mit Luftpost verschickt werden und so frühzeitiger bei den Empfängerinnen und Empfänger eintrifft?




2. Roland Laube: Basellandschaftliche Pensionskasse und Big Star


Der Presse ist zu entnehmen, dass die Basellandschaftliche Pensionskasse (BLPK) mit einer 20-%-Beteiligung nun ein Grossaktionär der Allschwiler Jeans-Firma Big Star ist. Vorher hatte sich die BLPK mit einem Darlehen aktiv am - letztlich erfolgreichen - Übernahmekampf beteiligt.


Fragen:
1. Gehört es zur üblichen - durch das Anlagereglement abgedeckten - Strategie der BLPK, sich mit dem Kapital der versicherten ArbeitnehmerInnen in politisch problematische Händel zu mischen?
2. Falls ja zu Frage 1 : Sieht der Regierungsrat aufgrund des aktuellen Falles einen Anpassungsbedarf bei den massgeblichen Rechtsgrundlagen (insbesondere Anlagereglement)?
3. Falls nein zu Frage 1: Was sind die Gründe für das Engagement der BLPK bei der Big-Star-Übernahme? (Kompetenzüberschreitung, persönliche Beziehungen o.ä.?)
4. Ist die Beanspruchung durch das Big-Star-Geschäft dafür verantwortlich, dass die sonst offenbar sehr dynamische BLPK-Geschäftsleitung bis zum heutigen Tage nicht im Stande ist, den zuständigen Gremien die BLPK-Jahresrechnung 1999 vorzulegen?
5. War das Big-Star-Geschäft ein Vorgeschmack auf das, was uns ab dem Jahr 2003 erwartet, wenn die BLPK - wie ihrem Informationsblatt zu den neuen Statuten zu entnehmen ist - "statutarisch die Freiheiten" haben wird, "sich als eigenständiges Unternehmen auf dem Markt bewegen zu können"?




3. Anton Fritschi: Kantonsspital Liestal


Anlässlich der "Fragestunde" in der Landratssitzung vom 18. Mai 2000 sagte die Baudirektorin Elsbeth Schneider im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben Kantonsspital Liestal aus, dass der vom Landrat bewilligte Kostenrahmen von Fr. 153.9 Mio. eingehalten werden könne.


Mit Schreiben vom 30. Mai 2000 teilt das Hochbauamt allen am Bau beteiligten Unternehmern mit, dass der Vertrag für die Planung der Elektroinstallationen mit der Firma tk3 (ehemals Suter + Suter Planer AG) per sofort gekündigt sei.


Fragen:
1. Welches sind die Gründe, dass einem seit Jahren am Projekt beteiligten Planer der Vertrag per sofort gekündigt wird ?
2. Entstehen dem Kanton durch diese Vertragskündigung Mehrkosten ?
3. Falls ja, wer kommt für diese Mehrkosten, die durch diese Kündigung entstanden sind, auf ?
4. Wie gedenkt das Hochbauamt die Planungskontinuität ohne Verzögerungen sicherzustellen ?
5. Falls es trotzdem zu Verzögerungen kommen sollte, wer haftet für die dadurch entstandenen zusätzlichen Baukosten und Betriebskosten (Spitalkosten) ?
6. Kann unter dieser neuen Situation der Rahmenkredit von 153.9 M CHF eingehalten werden ?




4. Roland Plattner: Nachfrage zur Nachhaltigkeit


Seitens des Regierungsrates wurde im Zusammenhang mit der Behandlung von parlamentarischen Vorstössen im vergangenen Jahr verschiedentlich auf ein Konzept für eine nachhaltige Politik verwiesen, welches im vergangenen Herbst hätte vorliegen sollen. Das Regierungsprogramm 1999 - 2003 liegt mittlerweile vor, hat in verschiedenen Politikbereichen den Grundsatz der Nachhaltigkeit aufgenommen und sieht punktuell dessen Umsetzung vor. Nach wie vor besteht indes in allen Politikbereichen Potential für die koordinierte Definition und Umsetzung von Massnahmen, welche die Aspekte Ökonomie, Ökologie und Sozialverträglichkeit in geeigneter Weise vereinen.


Fragen:
1. Welches ist der Stand der Arbeiten am Konzept für die Nachhaltigkeit in allen Politikbereichen?
2. Wann ist mit der Fertigstellung dieses Konzeptes zu rechnen?
3. In welcher Weise ist vorgesehen, dass der Landrat von über dieses Konzept in Kenntnis gesetzt wird?




5. Pascal Wyss: Stand- oder Durchgangsplatz für Fahrende


§ 109 der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft führt aus: Kanton und Gemeinden helfen Fahrenden bei der Suche nach Standplätzen.


Obiger Paragraf ist mehr oder weniger nutzlos, wenn nur wenige bis gar keine Standplätze zur Verfügung stehen. Auf so genannten Standplätzen können Fahrende eine gewisse Zeit verweilen und auch ihrem Beruf nachgehen. Durchgangsplätze werden nur über Nacht oder für einige Tage belegt. Nun wäre die Stadt Liestal prinzipiell dazu bereit, einen Stand- oder Durchgangsplatz für Fahrende zu erstellen und zu betreiben. Was sie aber bis heute davon abhält, sind die zu erwartenden Infrastruktur- und Betriebskosten.


Fragen:
1. Hat der Kanton in den vergangenen Jahren solche verfassungsmässige Hilfeleistungen erbracht und wenn ja, in welchem Umfang?
2. Wo befinden sich in unserem Kanton Stand- oder Durchgangsplätze für Fahrende und zu welchen Bedingungen?
3. Sieht der Regierungsrat Möglichkeiten, wie sich der Kanton an den Infrastruktur- und Betriebskosten eines Stand- bzw. Durchgangsplatzes für Fahrende in der Gemeinde Liestal beteiligen könnte?




6. Maya Graf: Gesetzlicher Schutzwall gegen "Lotterie, Umwelt und Entwicklung"?


Wie in einer Zeitung zu lesen war, hat die Direktion von Regierungsrat Andreas Koellreuter vor, noch diesen Sommer im Schnellzugstempo einen Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung zu schicken, der den Landratsbeschluss von 1985 über die "Genehmigung und den Vollzug der Interkantonalen Vereinbarung betreffend gemeinsame Durchführung von Lotterien" auf Gesetzesstufe heben will. Grund dafür: Ist das Lottomonopol der Kantone auf Gesetzesstufe verankert, ist es den "Monopolknackern" "Lotterie Umwelt und Entwicklung" (ein Zusammenschluss von 10 Umwelt und Entwicklungsorganisationen, die seit 5 Jahren für eine eigene Lotterie nach dem Beispiel Hollands kämpfen) verunmöglicht, im Kanton Basel-Landschaft eine Bewilligung für die Durchführung einer Lotterie zu bekommen.


Fragen:
1. Ist es richtig, dass der Regierungsrat die obenerwähnte Vorlage vorbereitet und welcher Terminplan liegt ihr zugrunde?
2. Welches sind die Gründe für eine solche Vorlage, da der jetzige Landratsbeschluss in den letzten 15 Jahren vollständig genügte?
3. Die Zeit der staatlichen Monopole ist vorbei. Warum möchte der Regierungsrat ausgerechnet auf dem Gebiet der Lotterien das Monopol mit allen Mitteln erhalten?
4. Ist der Regierungsrat der Ansicht, dass die Bedingungen, die einen Eingriff in die Handels- und Gewerbefreiheit erlauben mit der gesetzlichen Verankerung allein erfüllt sind und reichen würden, ein eventuelles Gesuch der "Lotterie, Umwelt und Entwicklung" abzulehnen?




7. Heinz Aebi: Progymnasium Laufen


Gemäss § 44 Abs. 3 des Schulgesetzes wird die progymnasiale Abteilung der Sekundarschulen für den Bezirk Laufen am Gymnasium Laufental-Thierstein geführt. Nachdem aufgrund meiner Motion vom 14. Januar 1999 die Aufnahmeprüfung für den Übertritt an das Progymnasium Laufen voraussichtlich spätestens in zwei Jahren abgeschafft und damit für die Laufentaler Schülerinnen und Schüler die Gleichberechtigung hergestellt wird, drängen sich mit Blick auf das neue Bildungsgesetz neue Fragen zum Progymnasium Laufen auf. Die Sekundarschule Grellingen-Duggingen soll aufgehoben werden. Während Duggingen künftig wahrscheinlich dem Sekundarschulkreis Aesch zugehören wird, ist für Grellingen der Anschluss an den Sekundarschulkreis Zwingen in Prüfung. Die Kreisreal- und Kreissekundarschule Zwingen wird als Versuch bereits im Sinne der künftigen Bildungsgesetzgebung geführt. Die postulierte Durchlässigkeit der Sekundarstufe I zwischen den verschiedenen Niveaus beschränkt sich allerdings auf zwei Stufen.


Sowohl von Seiten der Sekundarschule Zwingen wie auch der Sekundarschule Laufen sind Bestrebungen im Gange, die progymnasialen Abteilungen künftig selber zu führen. Wie kürzlich bekannt wurde, will sich der Kanton Solothurn im Rahmen seines Programms SO+ aus der gemeinsamen Trägerschaft des Regionalen Gymnasiums Laufental-Thierstein zurückziehen. Gleichzeitig kündeten die Bezirksschulen des Thiersteins an, ihre Schulen künftig im Hinblick auf einen Übertritt ins Gymnasium auszurichten.


Fragen:
1. Auf welchen Termin kann der Rückzug des Kantons Solothurn aus der gemeinsamen Trägerschaft des Regionalen Gymnasiums Laufental-Thierstein wirksam werden?
2. Welche Folgen sind für den Kanton Basel-Landschaft zu erwarten?
3. Wird auf den Termin des Rückzugs eine Ausgliederung der progymnasialen Abteilung an die Sekundarschulen Laufen und Zwingen vorgesehen?


Liestal, 20. Juni 2000


Landeskanzlei Basel-Landschaft


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