Bauinventar Baselland (BIB)
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Vorlage 2000-139 vom 13. Juni 2000 - [Vorlage 2000-139; Inhalt ] |
7. Termine
Der zu erwartende Arbeitsaufwand basiert auf der Erfahrung in den anderen, bereits inventarisierten Kantonen. Ein Jahr wird für die Einarbeitung und Unterlagenbeschaffung veranschlagt, in 5 Jahren sind 86 Gemeinden zu inventarisieren. (17 Gemeinden pro Jahr)
Der Mehrjahreskredit für das Kurzinventar ist für den Zeitraum von 6 Jahren, 1. Januar 2001 - 31. Dezember 2006 vorgesehen. Die Kontrolle des Arbeitsfortschrittes sowie eine enge Termin- und Budgetkontrolle werden von der Kantonalen Denkmalpflege zusammen mit dem Fachgremium ausgeführt.
Die Bestandesaufnahme wird als Arbeitsauftrag, befristet auf 6 Jahre an eine Fachperson vergeben. Die zu leistende Arbeit setzt ein abgeschlossenes Hochschulstudium mit Hauptfach Kunstgeschichte, Kenntnisse des Baselbieter Kulturgutes und Inventarisationserfahrung voraus.
8.1 Lohnkosten
Die Lohnklasse richtet sich nach der Ämterklassifikation bzw. der Funktion. Es ist die Lohnklasse 11, wissenschaftlicher Mitarbeiter/in, vorgesehen. Diese Einstufung entspricht auch den Richtlinien der Vereinigung der Kunsthistorikerinnen und Kunsthistoriker in der Schweiz.
8.2 Nebenkosten
Die Vergütung der Nebenkosten richtet sich nach der Regierungsverordnung über den Auslagenersatz vom 15. Juni 1999. Die Auslagen sind nachzuweisen.
Wie aus der nachstehenden Tabelle hervorgeht, ergeben sich für das ganze Projekt über die Dauer von sechs Jahren Kosten von Fr. 810 000.-, wovon Fr. 660 000.- für Honorar, Fr. 120 000.- für Spesen und Fr. 30 000.- für Unvorhergesehenes budgetiert werden.
Kosten | Grundlage | Pro Jahr | Total |
Inventarisation | Kat. F | 110'000.- | 660'000.- |
Spesen | effektiv | 20'000.- | 120'000.- |
Unvorherges. | 5'000.- | 30'000.- | |
Total | 135'000.- | 810'000.- |
8.3 Investitionskosten
Es fallen keine Investitionskosten an.
8.4 Projektfinanzierung / Beiträge Dritter
Die Projektfinanzierung erfolgt durch einen vom Landrat neu zu beschliessenden Verpflichtungskredit.
8.5 Folgekosten
Es ergeben sich keine Folgekosten. Allfällige kantonale Subventionen an geschützte Kulturdenkmäler erfolgen im Rahmen des bewilligten Budgets.
9 . Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens
Es fand keine verwaltungsexterne Vernehmlassung statt.
10 . Parlamentarische Vorstösse
Es liegen keine parlamentarischen Vorstösse vor.
Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragen wir Ihnen, gemäss beiliegendem Entwurf zu beschliessen.
Liestal, 13. Juni 2000
Im Namen des Regierungsrates
der Präsident: Fünfschilling
der Landschreiber: Mundschin